hallo
aaalso....ich schreib grad so mit einer freundin wegen arbeit, unterhalt usw. und da hat sie mir grad eine frage gestellt und ich wusste somit keine richtige anwort. obwohl es doch so laufen müsste wie bei den vätern auch,oder??
ich habe 2 kinder und 2 väter dazu. meine tochter lebt bei mir, mein sohn bei seinem vater. zur zeit lebe ich noch von alg2. das ich da keinen unterhalt zahlen kann, is klar.
müsste ich überhaupt jemals unterhalt zahlen?? weil meine tochter lebt ja mit bei mir im haushalt und muss auch versorgt werden. hab ich den gleichen selbstbehalt wie die väter, oder habe ich ne andere grenze?? werd ja nie soviel verdienen, das ich allen gerecht werde.
also bitte nicht falshc verstehen. muss ich den vorschuss auch irgendwann zurück zahlen *auch wenn ich nie soviel verdiene*??will mich weder aus der verantwortung ziehen noch sonst was, will einfach nur bescheid wissen wie das läuft. für den fall der fälle, das ich mich drauf vorbereite und vielleicht jetzt schon maßnahmen treffe.
lg melli
Unterhalt
Hallo!
Für Mütter gelten im Grunde die gleichen Rechte/Pflichten bezügl. Unterhalt, wie für den Vater.
Warum du jedoch der Meinung bist, dass du an deinen Sohn keinen Unterhalt zahlen musst, da ja deine Tochter bei dir im Haushalt wohnt, verstehe ich nicht. Hätten die Kinder den gleichen Papa, würde ich noch sagen, dass sich da die Verpflichtung bezügl. Unterhalt auch gegenseitig aufheben kann, indem keiner Unterhalt zahlt. Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Unterhalt und schließlich ist der Junge ja auch DEIN Kind. Bekommst du denn für deine Tochter Unterhalt? Wenn ja, warum sollte dein Sohn der bei seinem Vater lebt, kein Recht auf Unterhalt haben??
Erhält der Vater denn Unterhaltsvorschuss? Wenn ja, dann bist du als Mutter genauso dazu verpflichtet, den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen. Es gibt bestimmte Regelungen, wonach eine Rückzahlung des Vorschusses an den Staat entfällt. Darüber weiß ich aber nicht so genau Bescheid - vielleicht kann dir diesbezüglich jemand anders weiterhelfen. Muss dazu sagen, dass die Auflagen, die man erfüllen muss, um einer Rückzahlung zu entgehen, äußerst streng gehandhabt sind und es oft schwierig ist, einer Rückzahlung zu entgehen. Da spielt es keine Rolle, ob der Schuldner Männlein oder Weiblein ist.
LG
danke für deine antwort.
ich bekomme für meine tochter unterhaltsvorschuss, da der vater zu wenig verdient. und der vater meines sohnes bekommt auch unterhaltsvorschuss, da ich ja nicht arbeite, noch nicht.
aber ich kann ja schlecht, sagen wir mal...mit 1200€ *wo ich eh nie hinkommen werde*noch unterhalt zahlen. wir müssen ja auch von was leben. ich hoffe du verstehst was ich meine.
ein vater der ohne kinder lebt, aber unterhalt zahlen muss, kommt mit 890 oder 900€ besser aus, als ich mit kind im haushalt lebend. hätt ja sein könne, das ich mit kind ne andere grenze habe was den selbstbehalt angeht. so war das gemeint.
würd ja gerne zahlen wenn ich könnte. so ist das ja nicht.
melli
Nun ja, aber du musst auch mal bedenken, dass es genug unterhaltspflichtige Väter gibt, die zudem ein oder zwei weitere Kinder bei sich im Haushalt leben haben und für die müssen sie ja im Grunde auch aufkommen. Diese Väter werden dann oftmals von Jugendämtern und Gerichten dazu angehalten, sich einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob zu suchen, damit der Unterhalt, des nicht im Haushalt lebenden Kindes, auf Dauer gesichert ist.
Das es da wahrscheinlich, wenn es um die Mutter geht, bestimmte "Sonderregelungen" gibt, möchte ich gar nicht abstreiten. Schließlich bist du allein erziehend und musst dich ja auch noch um deine Tochter kümmern können.
Ich würde an deiner Stelle mal zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und mich da erkundigen, wie es in deiner Situation aussieht. Denn wenn du nichts unternimmst und nicht nachweist, dass du nicht in der Lage bist, den Regelsatz zu zahlen, dann wird weiterhin vom Regelsatz ausgegangen und du wirst dich über kurz oder lang verschulden, da sich die Unterhaltsschulden ja weiter anhäufen. Denn Rückwirkend kannst du die Unterhaltshöhe nicht festlegen lassen. Gibt es denn einen Unterhaltstitel?