betreuungsunterhalt

hallo

hab mal eine frage,
mein ex freund hat ein uneheliches kind aus einer äffare, er muss für den kleinen 230 euro unterhalt im monat bezahlen, da es jetzt ja betreuungsunterhalt für die mutter des kindes gibt, soll er jetzt nochmal 450 euro an die die frau im monat bezhalen, wisst ihr ob das rechtens ist,
haben auch schon auf den amt angerufen die das berechnet haben,. die meinten die können ihn evt noch die fahrtkosten für den weg zu seinen kind 2 mal im monat abziehen , da seinm kind 550 km weit weg wohnt, dann müsste er aber weil die fahrtstrecke so weit ist gar nichts mehr bezahlen, kann mir das alles nicht so vorstellen, kennt sich vielleicht jemand mit betreuungsunterhalt aus, würd mich über antworten freuen.

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Hi!

Wenn er mit den Zahlungen nicht unter dem Selbstbehalt liegt ist das selbstverständlich ok. Warum auch nicht?

Er ist der Mutter gegenüber mind. 3 Jahre betreuungsunterhaltspflichtig und evtl. darüber hinaus.

Und noch was:

!urbia-Väter, hier ist Ihr Bereich! Ob Sie gerade Vätermonate nehmen, werdender Vater sind oder einfach zu Hause (allein erziehend oder nicht) eine engagierte Vaterrolle einnehmen: Hier ist der Platz für männerspezifische Fragen und Probleme. Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen."

Verena

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jetzt muss ich mal blöd fragen - was soll denn dieser spruch immer bedeuten?
hab das jetzt schon öfters gelesen.

"urbia-Väter, hier ist Ihr Bereich! Ob Sie gerade Vätermonate nehmen, werdender Vater sind oder einfach zu Hause (allein erziehend oder nicht) eine engagierte Vaterrolle einnehmen: Hier ist der Platz für männerspezifische Fragen und Probleme. Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen."

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Ich nehme mal an, der Beitrag stand zuerst im "Forum für Väter". ;-)


muemel

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Wer hat denn den Betreungsunterhalt berechnet?
I. d. R. muss die Mutter diesen über einen Anwalt geltend machen.
Der Betreuungsunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Vaters. kindersunterhalt geht immer vor.

muemel

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Hallo,

da die beiden nie verheiratet waren hat sie in der Regel nur Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Dauer eines Jahres.
Danach kann von ihr verlangt werden, selber für ihren Unterhalt aufzukommen, soweit keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. Solche könnten sein:
Behinderung des Kindes, Arbeitsunfähigkeit der Mutter, Keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind,...
Immer berücksichtigt wird übrigens bei diesen Entscheidungen die Dauer der Beziehung. Wenn es nur eine Affäre war, sollte er sich mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Das klingt nicht ganz aussichtslos...

Liebe Grüße,
Sophie

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Da liegst du falsch. Gibt ein neues Gesetz.
Auch wenn sie nicht verheiratet waren ,steht der Mutter für mindestens 3 Jahre Betreuungsunterhalt zu.
Wie es danach weitergeht ist wohl fallabhängig.
Und ob Affäre oder nicht ist in so einem Fall vollkommen wurscht.

LG

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Das sind ja tolle Aussichten ... #schein

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Darf ich Dich fragen, warum Dich das ueberhaupt interessiert?

Dein Freund hat sich von Dir getrennt, um wieder mit der Mutter des Kindes zusammen zu sein (hatte Dir zu Deinem entsprechenden Posting im Trennungs-Forum geantwortet). Lass ihn seine Sachen doch alleine ordnen - es ist sein Leben, sein Kind, sein Geld.

Seine Angelegenheiten sind nicht Deine. Was hast Du davon, wenn Du weisst, wieviel Unterhalt er zahlen muss?

Ich kann verstehen, dass Du leidest und dass Du ihn zurueck moechtest.

Aber glaube mir, dies ist nicht der richtige Weg fuer Dich, Deinen Seelenfrieden wieder zurueck zu bekommen.

Ich meine es gut mit Dir und will Dich nicht beleidigen oder 'runterziehen.

Viel Glueck!

Claudia

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Interessant, vielleicht denkt sie er ist nur zur Mutter zurück weil er dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Sie meint vielleicht wenn er so auch keinen zahlen müsste, würde er wieder zu ihr zurück gehen.
Sowas funktioniert aber nur im Kopfkino.