Hallo ihr Alle :),
mich würde interessieren ab wann ein Kind z.B. beim nicht erziehenden Elternteil übernachten "muß", wenn dieser das fordert?
Wenn sich die Expartner verstehen ist der Umgang ja kein Problem und man kann das ganz individuell zum Besten aller Beteiligten regeln.
Mir steht nun aber bald die Umgangsregelung mit einem Expartner bevor, der seit Wochen durch "Psychoterror" versucht sich dafür zu rächen, dass ich das Kind austrage, dass er abtreiben wollte.
Das Kind soll den Umgang als Bereicherung und etwas Schönes erleben, sich von seinem Erzeuger angenommen fühlen...
Dieser Erzeuger will das Kind gerichtlich zwingen lassen (hat er mir schon angedroht, obwohl es nicht mal geboren ist!) bei ihm zu übernachten und sich in die von ihm aufgestellten Umgangsregeln zu fügen.
Und zwar nicht weil er sich für das Kind interessiert, sondern weil er damit die Macht hat mich und das Kind zu schikanieren.
Er hat schon ein älteres Kind, bei dem auch gegen den Willen des Kindes durchgesetzt wird, dass es seinen Vater zu besuchen hat. (Die Mutter des Kindes hetzt es nicht auf!!) Wer von uns möchte zu etwas gezwungen werden, ich finde es ist legitim, dass ein Kind auch mal (!) ein WE in Ruhe zu Hause verbringen will und nicht den Vater besuchen. Es geht nicht darum, dass das Kind ihn nie besuchen will!
Beim sehr jungen Kind soll der Umgang ja zunächst eher öfter und kurz sein, aber ab wann kann er durchsetzen, dass das Kind ihm für ein WE überlassen wird?
Ich hoffe ich werde nicht falsch verstanden, ich befürworte den (liebevollen und respektvollen!) Umgang zwischen Vater und Kind, aber wenn es ihm vor Wut nicht um das Kind geht, sondern um Machtdemonstration, mache ich mir Sorgen, dass das Kind darunter leiden wird.
Was habt ihr für Erfahrungen und Tipps?
Umgangsrecht - Erfahrungen
Hallo...
...also ich habe mich von meinem Mann getrennt da war unser kleinster 1 Jahr alt.
Er übernachtete von Anfang an jedes 2. We von Samstag bis Sonntag bei Ihm. Aus beruflichen Gründen seiner seits erst ab Samstag.
Bei uns kommt es auch immer und immer wieder zu Streitigkeiten*leider* Ich versuche es immer , dass die Kids nichts davin mitbekommen. Aber Ihm ist das nicht ganz so wichtig und von daher bekommen die Kids leider auch mal etwas mit.
Also bei uns wurde der Umgang gerichtlich geklärt,was er so wollte...obwohl er die Kinder immer haben konnte wann er wollte.
Lg
... du wirst doch alleinerziehend, mit alleinigem sorgerecht??!!! damit hat der vater es äusserst schwer umgang einzuklagen, falls du nicht freiwillig zugeständnisse machst. im übrigen kannst du als allein erziehende den umgang einschränken, wenn du der meinung bist, es schadet dem kind.
.... lass ihn mal machen, übe dich in geduld und zu gegebener zeit frage hier wieder! im übrigen geht das ja in der regel von einer altersgrenze von ca 3 bis 4 jahren aus. ab diesem alter kann dann das kind beim nicht-erziehenden auch mal übernachten. alles andere wäre vereinbarungssache zwischen den eltern. das musst DU aber wollen. so und hier noch rechtliche auskunft:
Selbstverständlich gibt es eine Umgangspflicht des Vaters mit dem Kind. Da genügt es schon, § 1684 BGB einfach mal zur Kenntnis zu nehmen. Lediglich bei der zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht hat das BVerfG einen Rückzieher gemacht (vgl. 1 BvR 1620/04).
ein zwangsweiser umgang ist also GAR NICHT durchsetzungsfähig. eine angenehme ss noch!l.g.c.
Hallo Oldma,
danke für deinen Beitrag!
Der macht mir ja Mut. Kann man das mit der Altersgrenze 3 - 4 Jahre (ich habe ein Jahr im Netz gefunden) und das mit dem Rückzieher beim Durchsetzen des Umgangsrechts mit Zwang irgendwo nachlesen???
Was ich bisher im Netz gefunden habe, war manchmal doch sehr erschreckend. Und soweit ich weiß, kann ich als allein Sorgeberechtigte den Umgang nicht einschränken (z.B. erst ab 4 Jahren übernachten oder die ersten eineinhalbjahre nur mit dritter Person o.ä.). Wenn der Umgangsberechtigte dann klagt, wird ein Familiengericht entscheiden. Und das richtet sich ja nach dem Umgangsrecht. Wonach der Umgang (häufig alle 14 d, mit Übernachtung) oft als "das Beste" fürs Kind angesehen wird.
Ich würde mir ja wünschen, daß ich den liebevollen (wenn möglich??) Umgang fördern kann, aber mit der Sicherheit daß es im Tempo und Wohlergehen des Kindes geschieht.
Ich nochmal...
habe deinen Hinweis (vgl. 1 BvR 1620/04) dann doch noch entdeckt...werde ich gleich mal nachsehen. Danke!