Hallo!
Also es geht nicht um mich, das mal vorneweg ;)
Wenn sich ein Paar scheiden lässt, kann die Frau dann wieder ihren Mädchennamen annehmen? Und das gemeinsame Kind? Geht das auch?
Oder kann der Mann sagen er will anders heißen, nicht wie seine Ex-Frau? (Mädchenname ist ja schwierig, aber vtl. ein anderer Name?)
Ist die Namensänderung der Frau auch noch nach der Scheidung möglich?
Bis zu welchem Altern können Kinder die Namen der Mama unter Einverständniserklärung des Papa mit wechseln? Und wenn der Papa nicht einverstanden ist?!
Kennt sich da jemand aus?
Namensänderung bei Scheidung
Hallo,
Frau oder Mann können nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen, und nur diesen und keinen ganz anderen Namen. Dafür gibt es eine Übergangsfrist, ich meine 3 Jahre, aber dafür bitte nochmal woanders Info einholen.
Ein Kind hat zunächst mal immer den Namen, den es bei Geburt bekommen hat, also im beschriebenen Fall den von den Eltern gewählten Ehenamen.
Das Kind behält diesen Namen bis es entweder selbst heiratet und einen anderen Namen annimmt oder bis ein Elternteil heiratet und der Elternteil, der den gleichen Namen wie das Kind hat oder der das Sorgerecht hat, einer Einbenennung (Stichwort für Google) zustimmt.
Eine Annahme des Geburtsnamen eines Elternteils ist nicht möglich.
Dieses gilt so für Deutschland.
Gruß, H.H.
Hallo H.H.
das stimmt nicht ganz, das Kind kann den Geburtsnamen der Mütter (oder des Vaters) annehmen. Hat der andere Elternteil auch das Sorgerecht, muss er zustimmen.
LG Tina
Hi,
mein Schwager hat mit seiner Ex-Frau ein gemeinsames Kind. Sie trugen alle den gleichen Nachnamen: seinen.
Dann haben sie sich scheiden lassen und die Ex hat einen neuen Freund gehabt und wurde wieder schwanger. Sie hat dann meinen Schwager gebeten, in eine Namensänderung für die gemeinsame Tochter einzuwilligen. Sie wollte das "neue" Kind - verständlicherweise - nicht seinen Namen tragen lassen. Mein Schwager war einverstanden und jetzt trägt unsere Nichte den Mädchennamen der Mutter - genau wie ihr Bruder.
LG
Melanie
"Wenn sich ein Paar scheiden lässt, kann die Frau dann wieder ihren Mädchennamen annehmen? Und das gemeinsame Kind?"
Die Frau kann nach rechtskräftiger Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen, beim Kind geht das (selbst mit Zustimmung des KV) nicht...diese Info habe ich zumindest vor 4 Jahren von einer Standesbeamtin bekommen.
Logisch der Geburtsname des Kindes ist ja der den es trägt!
Sehr witzig...
Hallo,
ich kann dir nur was zur Namensänderung der Frau und des Kindes sagen. Die Frau kann nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder annehmen.
Das Kind kann den Mädchennamen der Mutter auch annehmen. Durch eine öffentlich rechtliche Namensänderung. Man muss natürlich gute Gründe vorbringen. Man brauch die Erlaubnis vom Vater, allerdings, wenn er die Erlaubnis nicht gibt, muss er dafür auch gute Gründe haben.
Und für die, die sagen das geht nicht: Meine Tochter hat im Juni 2007 durch eine öffentlich rechtliche Namensänderung meinen Mädchennamen angenommen.
Durch eine öffentlich rechtliche Namensänderung kann jeder (natürlich mit ausreichender Begründung) seinen Namen ändern.
LG Kathrin & Kids
Hallo Kathrin,
du hast natürlich Recht. Diese Möglichkeit wurde von mir nicht bedacht.
JEDER kann durch eine sog. öffentlich rechtliche Namensänderung den Namen ändern.
Dies ist aber ein relativ aufwändiges Verfahren und man brauch wirklich gute Gründe.
Gründe, wie z.B. 'Kind soll wie Mutter heißen' oder 'Geschwister sollen gleich heißen' oder 'Vater kümmert sich eh nicht' zählen da absolut nicht.
Dazu braucht man Gründe wie 'Vater ist Terrorist (Bin Laden)' oder 'Name ist obzön (F...)' oder 'Name erschwert Eingliederung in die Gesellschaft'.
Ich glaube, darum ging es der TE nicht.
LG, H.H.
"Dazu braucht man Gründe wie 'Vater ist Terrorist (Bin Laden)' oder 'Name ist obzön (F...)' oder 'Name erschwert Eingliederung in die Gesellschaft'."
Bei mir lag keiner dieser Gründe vor.... weder ist der Vater meines Kindes ein Terrorist, noch ist der Name obzön o.ä.
Ich habe unter anderem Gründe angegeben, die du als Gründe dagelegt hast die "absolut nicht zählen".
Ich hab bei meiner Tochter die Namensänderung durch. Sie hat seit Juni 2007 meinen Geburtsnamen.
Und es war auch nicht so aufwändig wie du es darstellst.
LG
Kathrin
Hallo,
du hast mir eine PN geschrieben. Ich wollte dir antworten, aber du hast bei dir die Einstellung, das du keine PN bekommen möchtest. Entweder änderst du die Einstellungen oder ich antworte dir hier.....
LG
Kathrin
Hi,
Frau/Mann können jederzeit nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Die (gemeinsamen) Kinder behalten den Namen, den das Paar als seinen Familiennamen bei der Hochzeit bestimmt hat.
Eine Umbenennung der Kinder auf z. B. den Mädchennamen der Mutter, den diese nach der Scheidung wieder angenommen hat, geht in der Regel nicht, da müssen ganz besonders schwerwiegende Gründe vorliegen (z. B. Mann ist Mörder, nur weil er keinen Unterhalt zahlt oder ähnliches zählt nicht).
Die Kinder können den Familiennamen des neuen Mannes der Mutter annehmen, falls diese wieder heiratet, aber nur, wenn der Ex-Mann (sprich Vater des/der Kinder) damit einverstanden ist.
LG
Gael
Hallo Gael,
man kann für sein Kind eine öffentlich rechtliche Namensänderung machen, damit es den Geburtsnamen der Mutter bekommt. Es müssen dafür natürlich gute Gründe vorliegen, nicht gezahlter Unterhalt reicht sicherlich nicht als Grund. Allerdings muss der KV weder ein Mörder noch ein Terrorist oder sonst etwas sein!!!!!
Ich weiss garnicht warum da so übertrieben wird...
LG
Kathrin
Hi Kathrin,
ich habe es nur überspitzt ausgedrückt! Um klar zu machen, dass es NICHT einfach ist, den Namen der Kinder einfach so mal zu ändern, o.k.?
Und es ist logisch, dass nicht gezahlter Unterhalt, Mann kümmert sich nicht um Nachwuchs usw. kein Grund ist, aber das denken manche (du glaubst gar nicht, was unser Standesamt für Anfragen bekommt), daher habe ich es extra so geschrieben, damits auch wirklich klar ist.
Aber schön, dass du - wenn auch mit anderen Worten - NOCHMAL erklärt hast, was ich bereits geschrieben hatte
Tschüss
Gael