wer zahlt die fahrtkosten zum begleiteten Umgang?
Der leibliche(meiner ersten 4 kinder) vater sitz in der JVA diese ist ca 800km weit weg. Nun giebt es ein beschluss vom gericht begleiteter umgang auch wurde wegen der entferung und unstimmigkeiten eine umgangs pflegschaft beim JA eingerichtet die alles regeln soll und elternarbeit festlegt.
Ich solle die Fahrtkosten bei der ALG2stelle oder sozialamt beantragen laut JA habe aber zwei ablehnungsbescheide bekommen weil ich kein ALG 2-sozialhilfe mit meinen neuen mann bekomme auch das JA lehnt fahrtkosten dahin ab weil ja die Alg2-sozi dafür aufkommen soll.
ich habe mit meinen jetzigen mann nur sein einkommen und das kindergeld ,da der unterhaltsvorschuss durch unsere heirat weggefallen ist!,haben soviel wie ein alg2empfänger zum leben und kann davon net die fahrtkosten tragen.wisst ihr wer nun für die fahrtkosten zuständig ist?
wer zahlt fahrtkosten
Hallo,
abgesehen davon, dass ich niemals ein Kind in eine JVA bringen würde (wer hat denn den Umgang eingeklagt, bzw wurdest Du zu dieser unsäglichen Regelung verurteilt?), ist ja der Vater der Kinder sozusagen weggezogen und hat die Entfernung herbeigeführt. Dann hat er auch zu zahlen. Und außerdem trägt ja der Umgangsberechtigte erst einmal die Umgangskosten und das ist in diesem Fall ja auch Dein Ex.
Ist aber wirklich nur eine laienhafte Meinung aus dem Bauch heraus.
Du solltest Dich da von einem Anwalt beraten lassen.
Gruß,
Julia
er hat das umgansrecht eingeklagt und besteht drauf es kam nur zudem beschluss weil ich mich weigerte ihm die kinder in die jva zubringen muss es nun aber doch .
Hallo,
und was passiert, wenn Du Dich weigerst (hast Du überhaupt schon alle Rechtsmittel ausgeschöpft), bzw es einfach nicht geht, weil Du es nicht zahlen kannst und Dir ja da von den Ämtern offensichtlich niemand weiterhelfen will?
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Gruß,
Julia
Hallo,
du kannst Dich selbst an die Richterin wenden! Schreibe der Richterin einen Brief und schildere den Umstand, belege die Fahrtkosten und bitte darum, dass der Vater sich um die Fahrtkosten kümmert!
Er hat die Entfernung mit seinem Verhalten geschaffen, also muss er sich auch bemühen, den kontakt und die Fahrtkosten zu stellen.
lg polar
Unfassbar, was manche Gerichte so entscheiden!
Wie alt sind denn die Kids?
Ab zum Anwalt, denn das kann ja mal nun gar nicht sein.
Wie lange muss er denn noch einsitzen?
Ich kann´s gar nicht glauben...
Gruß, Katrin