gemeinsames Sorgerecht - Frage

hallo,

ich hoffe, das ich hier noch um diese uhrzeit eine antwort bekomme und ich mir evtl. weniger sorgen machen brauche oder sogar vielleicht sorgen machen muss #schmoll


ich lebe in trennung ( war verheiratet ), sohn ist 3 und lebt seit fast 1 jahr mit mir zusammen. mein mann hat mich leider damals finanziell hängen gelassen ( karten gesperrt etc. ) und ich fing ganz schnell wieder an tz zu arbeiten, um unabhängig zu werden.

ich arbeite tz von 11-17 uhr. der kleine geht in die kita und wird jeden tag vom vater um halb 2 abgeholt. beide verbringen die 3 - 4 stunden zusammen und dann bringt der vater den kleinen zu mir und fährt wieder nach hause.

ich fand es besser, als eine tagesmutter einzuschalten und der kv hatte es angeboten.

leider verstehen wir uns überhaupt nicht #wolke. vor dem kind streiten wir uns nicht, aber riehen können wir uns auch nicht #hicks

sagt mal wie wäre das nun beim gericht sollte er austicken? leider bin ich noch in der probezeit und hoffe das ich irgendwann eine kitafreundliche arbeitszeit erhalte. der kleine wird auch voraussichtlich vollzeit ab sommer in die kita kommen.

könnte es mein verhängnis sein, das er mir bei der betreuung hilft und es gegen mich vernwenden könnte.

ich hoffe ihr versteht was ich meine ( aufenthaltsbestimmungsrecht und sowas ) ....


vielen dank im voraus ...


lg

1

Ich versteh zwar nicht ganz ,was du damit meinst :

sagt mal wie wäre das nun beim gericht sollte er austicken?
könnte es mein verhängnis sein, das er mir bei der betreuung hilft und es gegen mich vernwenden könnte.

ich hoffe ihr versteht was ich meine ( aufenthaltsbestimmungsrecht und sowas


Aber da ihr verheiratet ward bzw. noch seid ,bekommt ihr doch sowieso gemeinsames Sorgerecht ,was meines Wissens auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einschließt.

2

ich habe mich unverständlich ausgedrückt .....

mein mann ist ein guter vater, leider ist er mir gegen über jähzornig.

ich von meiner seite aus würde nie das alleinige sorgerecht bzw. das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen,weil ich froh bin, das der vater interesse an seinem sohn hat. außer es gäbe schwerwiegende gründe ....

was ist aber, wenn er egoistisch austicken sollte ( um mir eins überzubraten ) und das alleinige sorgerecht bzw. das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen sollte.

wie gesagt, muss ich leider bei meinem mann immer mit einem "hammer" rechnen, da er es mir nie verzeihen konnte, das ich ihn verlassen habe.

das einzige mittel was er hat, wäre das kind. und da er ja auch viel zeit mit dem kleinen verbringt, weiß ich nicht, ob es eine gute entscheidung ist.

natürlich spare ich ta-kosten und das kind hat kontakt zum papi. ich will es ja auch nicht unterbinden, aber ich will nicht, das er mir einen strick drauß drehen kann... er sagt immer, das ich zuviel arbeite und das auf kosten des kindes und das ich ihn brauchen würde wg. betreuung und sowas....

ich habe immer gedacht, das es für das kind eine gute lösung ist, da er kleine mann so auf nichts verzichtet :-)

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was ist aber, wenn er egoistisch austicken sollte ( um mir eins überzubraten ) und das alleinige sorgerecht bzw. das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen sollte.


Selbst wenn er das versucht,so einfach ist das ja nicht.
Um dir das Sorgerecht zu entziehen,muß es schwerwiegende Gründe geben.Daß du arbeitest ist dafür kein Grund.Dann dürfte ja keine alleinerziehend Mutter,die arbeitet ihr Kind behalten.

LG