umgangsrecht familiengericht

hallo,

kann mir einer von euch sagen, wie es sich verhält, wenn man das umgangsrecht vom familiengericht festlegen lässt?
wer zahlt die gerichtskosten?
sind beide parteien anwesend?
hat jemand schon einmal soetwas gemacht/erlebt?
wie läuft das in der praxis ab?

vielen dank für eure antworten

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Hi

Also bei uns wurde das Umgangsrecht immer vom Jugendamt festgelegt...#kratz

Wir waren nicht bei Gericht..

LG Doreen

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Hallo,

vor Gericht musst du nur gehen, wenn ihr euch sonst nicht einigen könnt.

Zuerst einmal trägt jeder seine Kosten (Gerichtskosten und Rechtsanwaltgebühren zzgl. eventueller anderer Auslagen) selbst, also du als Kläger und der Beklagte seine eigenen.

Derjenige, der am Ende verliert, muss dann die gesamten Kosten tragen. Also seine eigenen und die der Gegenseite. Wenn ihr euch einigt, bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen.

Es gibt evt, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn du den Prozess allerdings verlierst, musst du trotzdem die gesamten Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Mein Mann hat z.B. das Umgangsrecht für seine Tochter eingeklagt. Nun funktioniert es wieder bestens. Wann immer wir wollen, auch außerhalb der vom Gericht auf unseren Wunsch festgelegten Zeiten, bekommen wie die Kleine.

Um dir ungefähr sagen zu können, wie das Ganze in der Praxis abläuft, wäre es sinnvoll, etwas mehr über dich und die Situation zu wissen.

LG, Katrin

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eigentlich ist es total easy. du bist mit deinem anwalt da, er mit seinem, das jugendamt und der richter. und dann wird nach einer gemeinsamen lösung gesucht. ihr beide sagt wie ihr es euch vorstellt. und der richter versucht das beste fürs kind zu finden.

ich z.b. hatte prozeßkostenhilfe. da braucht man sich schon wenigsten deshalb keine sorgen zu machen.

dann war es bei uns so: meine tochter war zu dem zeitpunkt ca ein jahr alt. der vater kam total unregelmäßig. und dann hat der richter gesagt, weil die kleine noch so klein ist und die bindung zum vater nicht da ist, sollte er jeden sonntag von 10-18 oder 20uhr kommen. das sollte so 3monate laufen. und nach den 3 monaten waren wir beim jugendamt zu einem gespräch wie es verläuft. fazit der erzeuger kam KEIN einziges mal und wollte sogar das sorgerecht abgeben... naja so war es dann auch. januar dieses jahres haben wir uns wieder vor gericht gesehen. diesmal hatten wir eine andere richterin. sie hat alles versucht, das er wenigstens einmal im moment kommt. aber er hatte keine lust....

soooo das heißt ganz einfach... du brauchst dir da keine sorgen machen. du kannst offen sagen wie du es dir vorstellst. es ist nicht so schlimm!

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hi! das hier ist ein thema der mich seit lange zeit beschäftigt (bin ja eben durch googeln hierher gelandet ;)) und ich blicke es nicht wirklich durch und ehrlich gesagt schrecke mich vom ganzen ab, weil das handhaben mir so schwammig vorkommt. und wahrscheinlich leidet meine tochter deshalb.

bei mir ist es ungefähr das gegenteil von oben. ich liebe meine 2 jährige tochter zur hölle, kann nicht genug von ihr bekommen und würde wahrscheinlich meine seele dem teufel verkaufen um dafür sorgeberechtigt sein zu dürfen. aber die mutter hat mich nach einer 12 järige beziehung, prompt im ca. 10. SW verlassen, und führt seitdem einem macht krieg aus.

so lange ich zu allen was sie sagt zustimme, alle anweisungen treu folgen (und ggf. nachweisen!!!) und kein eigene unterschiedliche 'revolutionäre' meinungen entwickele, bleibt sie einigermassen nett und ich darf meine tochter dann 2 mal im monat, je 8 stünden sehen (einschl. 2 Stünden nachmittagschlagschlaf). ich fühle mich wie in 1984. aber sobald ich gegen ein eiziger regel stoße (1 minute zu spät oder mit vollem windel zurück, oder zu wenig mittagschlaf oder zum falschen zeit essen) dann ist wieder die hölle los und ich bin wieder der ahnungslose vater der öffentsichtlich nicht in der lange ist eine längere zeit auf die tochter aufzupassen.

alle meine freunde und bekannte erklären mich für ..na, ich sage mal 'dumm', dass ich mir das alles andrehe lasse, denn es handelt sich eindeutig um keine frau die versucht eine glückliche beziehung zwischen kind und vater zu forden, sondern eine die etliche wut gegen dem vater wegen eine unglücklich und gescheiterte beziehung ausüben will. und natürlich dient das kind als wunderbare waffe um den vater zu verletzen.

und ich bin auch wirklich am ende meiner nerven. habe schon der stadium erreicht dass ich mich 'zurückziehe'. nicht direkt zurück vom kind und auch nicht mit absicht, aber inzwischen vermeide ich wo möglich gespräche mit der frau, was leider wiederherum dazu führt dass ich mich von der entwicklung meiner tochter ausschliesse. ich kriege so viel nicht mit. aber wenn ich versuche etwas beizutragen, wenn ich erziehungsvorschläge stosse ich nur auf konflikt. es ist lediglich eine schmerzhafte teufelskreis.

und so komme ich zum zig mal zu der überlegung, ich MUSS jetzt den zugang vom gericht regeln lassen. aber so viele fragen habe ich... vor allem zum kosten. ich habe etwas vom 3000 eur gelesen? und hier würde etwas vom 'gewinner' und 'verliere' gesprochen? aber das gilt doch gar nicht bei eine Zugangsregelung, oder? schliesslich soll das Kind der 'gewinner' sein und einen verlierer sollte es nicht geben!!! ich meine, wenn das gericht mit mir einig ist dass 16 Stünden im Monat zu wenig ist, heißt doch gar nicht dass ich 'gewonnen' habe?!? und was ist denn mit diesem prozeßkostenhilfe? kriegt das jeder? und muss ich gerichtskosten im voraus zahlen und diese 'prozeßkostenhilfe' dann beantragen?

und dann was wird das gericht entscheiden? die mutter erzählt mir gerne dass die 16 Stünden im Monat die ich momentan habe, grosszugig ist?!? das gericht würde für weniger zeit entscheiden behauptet sie. ist schon blödsinn oder #kratz ? aber ich sehe wenigsten als grosse vorteil für mich und meine Tochter (und ich glaube genau der grund warum die Mutter versucht mit solchen märchen abzuschrecken), dass die Mutter dann gezwungen wid an einem ganz festem plan ausnahmslos dranzuhalten, stimmt das? momentan zum beispiel, im sommer als es viele festivals gibt, erklört sie einfach irgendwann dass sie für 3 wochen "im urlaub fährt" - dann reist sie quer durch europa mit ihrem zirkus kumpels und hinterläßt die kleine mit den grosseltern. bisher hat das beide jahre dazu geführt dass ich meine tochter 5 wochen nicht sehen dürfte (weil der 3 wochen 'urlaub' immer dann anfängt an einem wochenend als meine tochte bei mir sein soll - sprich 2 wochen seitdem ich sie gesehen habe).

und eine letzte frage, wie schnell kann etwas geregelt werden? wie lange müßte ich auf einem anhörtermin warten? könnte ich zum beispiel jetzt noch verhindern dass sie dieses jahr in aug/sept wieder vom festival zu festival zieht, währenddessen meine tochter bei den grosseltern für 3 wochen wohnen muss, obwohl sie nicht ein einzige nacht bei mir übernachten darf... weil sie noch nicht 'durchschläft'?

bin sehr sehr dankbar für eure tipps und anregungen :)

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Hallo mueller,

durch Zufall fand ich Ihren Beitrag - auch durch Googeln in einer Sorgerechtsangelegenheit. Wegen der erheblichen und komplexen Problematik, der Sie ausgesetzt sind möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben.

Die Situation, die Sie durchleben, ist mir aus mittelbaren, persönlichen Erfahrungen bekannt; gerade habe ich an einem solchen Sorgerechtsprozess mitgewirkt. In diesem Falle war der Beschluss (Urteil) des Gerichts im Sinne meiner Seite ergangen - hier wurde sogar gerichtlich gegen die Kindesmutter entschieden. Dies war vor geraumer Zeit noch überhaupt nicht denkbar - "das Kind gehört zur Mutter", so die übliche Auffassung der Behörden. Auch die Jugendämter haben meist ein wenig mehr Verständnis für den weiblichen Erzeuger.

Zum Thema:
Es gibt zwei wichtige Unterscheidungen zu treffen; es wird zum einen a) das Sorgerecht geregelt, hiervon unberührt ist aber b) das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

zu a) hier wird geregelt, wann wer sich mit dem Kind persönlich befassen darf. Hierzu kann ein Elternteil u.U. einen "begleiteten Umgang" durchsetzen. Das heißt, die Zusammenkunft mit dem Kind wird durch eine institutionszugehörige Person (z.B. Jugendamt), die beim Umgang anwesend ist, überwacht. Dies passiert, wie hier durchaus denkbar, dass die Gefahr bestehen könnte, dass ein Elternteil sich mit dem Kind "aus dem Staub" macht oder das Kindeswohl gefährdet werden könnte (krankhafte Veranlagung eines Elternteiles, auffällig unsolider Lebenswandel).

zu b) das ist eigentlich das beseutsamere Recht; hier wird nämlich festgelegt, wer über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann (wo es wohnt, wo es schläft u.s.w.) Dieses Recht hat in der Praxis die deutlich überwiegende Wirkung; man kann den anderen Elternteil gezielt "auflaufen" lassen und zermürben (Kind ist unpässlich oder krank, der Besuch muss ausfallen u.s.w.).

Ausgangssituation:
Gibt es keine Regelung (kann durch Gerichtsbeschluss - oder Verfügung der Eltern beim Jugendamt - oder bei einem Notar gemeinsam bestimmt werden), haben beide Elternteile diese Rechte zu gleichen Teilen. Kommt es aber zu einer Auseinandersetzung hierüber, wird sich das zuständige Familiengericht beim Aufenthaltsbestimmungsrecht üblicherweise auf die Seite der Mutter schlagen. Es müssen schon besondere Umstände vorliegen, wenn hier eine andere Entscheidung getroffen wird. Hier ist ein möglicher Denkansatz, wenn durch den Lebenswandel der Mutter das Kindeswohl deutlich beeinträchtigt wird. Allerdings- lebt das Kind schon eine Zeit bei einem Elternteil - oder z.B. vorwiegend bei den Großeltern, können diese sogar Rechte im Sinne des Kindeswohls gerichtlich erstreiten. Die Lebenssituation des Kindes soll sich schließlich nicht ständig verändern). Also ist wohl unverzügliches Handeln geboten.

Es macht augenscheinlich jetzt keinen Sinn, auf alle möglichen denkbaren Verläufe einzugehen. Deshalb ist eine Rechtsberatung bei einer guten Fachanwältin (Frau ist oft besser vor Gericht) die halbe Miete. Alle Anwälte sind zunächst einmal gleich "teuer", es sei denn, man trifft eine von der BRAGO (Kostenordnung der Anwälte) abweichende Honorarvereinbarung.

Kosten:
Man kann Prozesskostenhilfe bei diesem Anwaltsgespräch mit erörtern, die Regelwerke sind recht komplex und würden hier den Rahmen sprengen. Die Kosten für ein solches Beratungsgespräch sind moderat - liegen wohl zwischen 30.- und 300.- Euro (unverbindliche Einschätzung), je nach Länge des Gespräches und Komplexität der Situation. Der Anwalt kann einen Antrag gleich im Nachgang zum Beratungsgespräch für Sie beim zuständigen Amtsgericht stellen. Mein Verfahren lag am Ende bei ca. 1.800.- Euro einschl. Anwaltskosten. Die Anwaltskosten in einer Familiengerichtsangelegenheit werden übrigens von den Parteien selbst getragen, die Gerichtskosten werden geteilt. Wer aber Prozesskostenhilfe zugestanden bekommen hat, kann u.U. kostenfrei davonkommen.

Zeitbedarf:
Der Verlauf einer solchen Angelegenheit kann zwischen 2 Monaten oder auch durchaus 6 Monaten beanspruchen. Gibt es wichtige Gründe für eine Entscheidung, kann eine "Einstweilige Anordnung" sofort eine vorläufige Regelung von der Gerichtsseite bewirken. Dieser Antrag ist aber sehr schwer durchzusetzen und wäre ein schwerer Eingriff in die aktuelle Sorgerechtsgestaltung und die Rechte des negativ betroffenen Elternteiles. So eine Verfügung kann im besonderen Falle sogar ohne die Mitwirkung beider Eltern erfolgen, z.B. Mutter ist nicht auffindbar. Dies Verfahren zu beantragen macht aber durchaus Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass die Kindesmutter Ihnen den Umgang mit Ihrer Tochter verwehrt oder erheblich erschwert.

Special Tipp:
Evtl. kann Ihnen der Kinderschutzbund eine wertvolle Unterstützung sein - denen sind die Entscheidungen der Jugendämter oft ein Dorn im Auge. Deren Meinung wird vor Gericht (eingebracht durch Antrag Ihres Rechtsvertreters) im Gegensatz zum behandelnden Kinderarzt und anderen Einrichtungen ein hoher Wert beigemessen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig Klarheit verschafft zu haben. Nun viel Glück!