geteiltes Sorgerecht - Unterschriften vom KV?

Hallo,

ich habe mich vom Vater meiner Tochter getrennt als sie 14 Monate alt war.
Ihm war es völlig egal wo wir hingehen, hauptsache weg.
So bin ich, mit seiner Zustimmung, 350km weit weg gezogen, in die Nähe meiner Eltern.

Mittlerweile ist meine Große 3 Jahre und 3 Monate alt und seit der Trennung hat sie ihren Vater nicht mehr gesehen.
Bemühungen meinerseits Umgang zwischen den beiden herzustellen prallen an einer Mauer aus Desinteresse ab.
Auch das JA kommt an ihren Vater nicht heran, er will keinen Kontakt zu seiner Tochter.

Unterschriften für z.B. die KiTa Anmeldung letztes Jahr, oder jetzt aktuell für 2 anstehende OP`s oder auch den Reisepass den ich für nächstes Jahr benötige bekomme ich nicht von ihm.
Die KiTa hat meine Süße trotzdem aufgenommen, das KH allerdings wird ohne seine Zustimmung nicht operieren und an einen Reisepass brauche ich auch nicht denken.

Ihr Vater beantwortet die Post einfach nicht, ans Telefon geht er nicht ran, immer nur der AB und eMails ignoriert er gekonnt.
Ich weiss also nicht wie ich an ihn herankommen kann.

Er hat vor über inem Jahr in einem Gespräch zugestimmt mir eine generelle Vollmacht für solche Dinge wie oben aufgeführt zu unterschreiben.
Ich habe sie ihm schon mehrfachst zugeschickt, bis heute keine Reaktion.

Was kann ich noch tun um die von ihm benötigten Unterschriften oder aber eine Vollmacht für die Dinge des alltäglichen Lebens zu bekommen?

Ich weiss es gibt die Möglichkeit mir per Gericht eine Ersatzunterschrift geben zu lassen, aber das kann doch auch kein Dauerzustand sein, oder?

Falls es für die beantwortung meiner Frage relevant ist, er bezahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UVS von der UVK, welche sich einen Lohnpfändungstitel erwirkt hat und ihr Geld auf diesem Weg zurückholt.

Was kann ich tun um nicht immer wieder wie ein Bittbettler wegen Unterschriften die ja nicht für mich, sondern für unsere Tochter sind, bei ihm ankriechen zu müssen um dann vor einer völlig dichten Mauer zu stehen und absolut 0 Reaktion erfahren zu müssen?

LG
Chi

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Hallo Chi,

in dem Fall kann man dir wohl nur eines empfehlen. Ab zum Anwalt, der soll mal ein nettes schreiben aufsetzten und um die Vollmacht bitten und wenn das nicht Fruchtet einen antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Dokumentiere alles was du ihm bisher geschickt hast im Bezug auf die Untschriften bzw. die Unterschriftenverweigerung.
Wenn sich ein Vater so sträubt eine Unterschrift für wichtige dinge wie OP´s zu geben dann wird da auf jeden Fall was machbar sein und wenn es nur die alleinige Gesundheitsfürsorge (die ich evtl. im eilantrag beantragen würde) ist.

Viel Glück und alles Gute

Melli

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Hallo Chi,

such Dir einen guten Anwalt und beantrage das alleinige Sorgerecht.

Lg Krüml

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Das ganze glaube ich Dir einfach nicht:

Mein KV ist pychisch krank, wir habe aber durch Ehe immernoch gemeinsammes SG:

Ich habe weder für Anmeldungen KiGA / Schulen seine Unterschrift gebraucht, noch bei geplanten Operationen!

Das sind m.E. nur vorgeschobene Gründe.

Es ist so gut wie unmöglich aufgrund dieses Sachstandes das alleinige SR zu bekommen. Du kannst narürlich gerne klagen, nur wirst Du kein PKH erhalten ( die zahlen nur bei Erfolgsaussicht)

Nur mal am Rande:

Mein KV hat im Beisein der Kinder einen Suizidversuch unternommen, meine Tochter hat ihm durch einen Anruf beim Notarzt das Leben gerettet - was soll ich sagen, selbst nach dieser Aktion erfreut es sich immernoch am gemeinsammen SG. Anwalt und Jugendamt sind sich da sehr einig!

M.

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Hallo,

es geht mir in keinster Weise um das alleinige Sorgerecht.
Das habe ich mit keinem Wort geschrieben und das ist auch nicht der Hintergrund meiner Frage.

Es ist schön für Dich wenn diverse Insitutionen die fehlende Unterschrift des KVs bei Dir übergehen.
Bei mir sieht es nunmal anders aus.

Unsere KiTa hat erst, nachdem eine JA Mitarbeiterin in einem persönlichen Gespräch mit der Leitung bestätigt hat das wir mehrfachst versucht haben die Unterschrift zu bekommen, meine Süße aufgenommen.

Den Reisepass bekomme ich schlicht nicht, egal wie freundlich ich bin und wie sehr ich mich erkläre. Der KV muss unterschreiben oder es gibt den Pass nicht. Ende des Gesangs.

Gleiches bei einem Sparbuch auf den Namen meiner Tochter, da sind die Regelungen bei Banken doch ziemlich eindeutig ( es geht um ein Sparbuch allein auf ihren Namen, keine anderen Möglichkeiten, sondern genau diese ).

Die Kinderklinik operiert meine Tochter bei Notfällen gern auch ohne fehlende Unterschrift des KVs.
Die zwei Plan OPs die bei ihr anstehen sind aber keine Notfälle, seine Unterschrift muss sowohl auf dem Aufklärungsbogen zur OP als auch auf dem Anästesiebogen vorhanden sein.

Ich habe keine Ahnung ob es Gang und Gebe ist wegen solchen Dingen zu versuchen das einmal geteilte Sorgerecht dem anderen Enletrnteil wieder entziehen zu wollen, ist mir auch egal, denn es trifft auf mich nicht zu.

Und ich möchte Dich freundlichst bitten solche Unterstellungen meine Person betreffend in Zukunft zu unterlassen.

LG
Chi


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Reisepass und Bank sind klar.

Aber alles andere ist Geschisse!

Bei Kita, Schule, Arzt etc. unterschreibe ich eben einfach, ohne vohreige langschweifige eÉrklärungen über den Status Quo beim SR.

Wie gesagt, Du wirst kein Alleiniges SG bekommen. Also bleibt Dein Problem weiter bestehen. Für diesen Zweck gibts beim JA ein Formular und gut ist. Da muß sich keine Mitarbeiterin stundenlang mit irgentwelchen Kita - Leitungen rumschlagen.

Entweder übtreibst Du maßlos oder Du bist von einer Mischung aus Korinthenkackern und Dilletanten umgeben.

M.

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