Also es ist so, ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter (11mon) im September will ich meinen neuen Partner heiraten, und ich wollte gerne den neuen namen annehmen, und natürlich dann auch meine tochter einbennen...
ich hatte mich zuvor ausreichend erkundigt, und festgestellt dass also der Vater nichts zu sagen hat was die einbennung angeht...
ich musst ihm das ja nun doch erzählen weil er ja ein recht drauf hat zu wissen wie seine tochter heißt...
seitdem ist alles noch viel schlimmer geworden (unser verhältnis)
jetzt bekomme ich einen brief von seiner anwältin, die anzeigt, dass kein grund für die umbenennung des kindes besteht...
aber ist nicht genau das Kindeswohl grund genug, wenn ich einen anderen namen habe, ist es doch sinnvoll wenn sie den gleichen hat wie ich...
nunmal abgesehen davon, würde ich wahrscheinlich doch meinen namen behalten wenn laura den neuen namen nicht haben kann...
ähm, laura hat meinen namen damals bekommen, ich war nicht mit ihrem vater verheiratet, also sie hat noch nichtmal seinen namen...
was soll ich denn jetzt machen? muss ich zum anwalt gehen? kann ich das einfach ignorieren? wir haben nur noch 6 wochen bis zur trauung!
ich hoffe mir kann jemand helfen...
danke im vorraus
liebe grüße
Lauras Vater legt uns nur Steine in den Weg! Kann er das?
Hallo,
meines Wissens nach kannst Du das ignorieren.
Trägt das Kind den Namen der Mutter und hat diese das alleinige Sorgerecht, hat der Kindsvater bein einer Einbennung kein Mitspracherecht.
Anders wäre es, wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht hättet und/oder das Kind des Namen des Vaters trüge.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eine Einbennung nicht rückgängig zu machen ist (zumindest nur sehr schwer), so dass das Kind, sollte die Ehe scheitern und Du wieder Deinen Mädchennamen annehmen, weiterhin den Namen des Ex-Mannes trägt.
Gruß,
Julia
Kindeswohl wäre, wenn sich beide Elternteile soweit verständigen könnten, dass das Kind eine unbeschwerte Kindheit hat.
Was wenn du dich von deinem neuen "Mann"trennst, heiratest du dann wieder und lässt das Kind einbenennen, nur weil du es so willst.
Im übrigen geht das nicht so, wie du es darstellst. Grundsätzlich hat der Vater ein Mitspracherecht und da es wohl Kontakt gibt, muss er dem zustimmen.
Sowieso muss ein Antrag auf Einbenennung gestellt werden.
mfg
man kann ein kind nur bis zu einem bestimmten alter mit einbenennen...
und wieso geht hier eigentlich jeder davon aus, dass ich mich von meinem neuen mann wieder trenne?
was ist los in dieser welt... glaubt keiner mehr an die liebe...
ich werde wohl besser woanders nach einer lösung suchen!
vielen dank
nö ich glaube daran, dass jeder für sich selbst leben sollte, seine eigenen Finanzen und Rentenansprüche regeln sollte.
du bist 20 Jahre. Du bist gemilde gesagt noch jung und "unbeholfen" und triffst eine Wahl die mit Sicherheit schief geht. Du darfst mich aber in 30 Jahren gerne eines anderen belehren, aber bis dahin wäre die Bezeichnung Lebensabschnittsgefährt besser.
alles nachzulesen ab §12 BGB!
Mach Dir keinen Kopf um die Namensgeschichte, frag Dich lieber, warum Du mit 20 schon heiraten willst. Das MUSS ja fast schon in die Binsen gehen. Du weisst doch in dem Alter noch gar nicht wirklich, wer Du eigentlich bist.
Ich weiss, Du denkst Du weisst es, aber glaub der alten Frau, es dauert noch einige Jahre, bis Du das wirklich weisst.
Also, heiraten nur weil man sich mit anfang 20 so unglaublich erwachsen fuehlt, das ist gelinde gesagt sehr naiv... Behalte lieber Deinen Namen, das macht es spaeter bei der Scheidung fuer Dein Kind einfacher...
Es ist unglaublich!
Bin sprachlos, wie verbittert Ihr hier seid!
Nicht verbittert, nur realistisch. Besonders wenn man beachtet, das "Hase" schon 41 ist... Na, kann ja jeder seine eigenen Fehler machen...
Natürlich glauben wir alle an die Liebe
Aber: Es ist dem Kind nicht gedient, wenn es heißt wie jemand, der (mehr oder weniger zufällig) der Ehemann seiner Mutter ist, weder jetzt noch später!
Solltest du wirklich den Namen deines Zukünftigen annehmen wollen, dann ist das deine Sache. Du bist alt genug und kennst die Konsequenzen.
Für dein Kind gilt: die Einbenennung kann NICHT rückgängig gemacht werden. Solltet ihr euch vielleicht doch irgendwann mal trennen, kannst Du zwar deinen Geburtsnamen wieder annehmen, dein Kind aber nicht!
Das sollte dir gang klar bewusst sein. Es gibt hier im Forum immer wieder Fälle, wo der Katzenjammer hinterher groß ist.
Dass der Vater dagegen angeht, kann ich gut verstehen, obwohl er nach der aktuellen Rechtslage, keine Handhabe hat. Solange das Kind noch deinen Geburtsnamen hat, entspricht dies wenigsten der Abstammung.
Die Einbennung hingegen ist ein deutliches Signal in Richtung der Vaters, dass er nun als Vater abgemeldet ist und nur noch Unterhaltszahler zu sein hat. Würdest du das in Ruhe über dich ergehen lassen?
Vielleicht ist ja noch Zeit zum Nachdenken, dann tu es!
LG, H.H.
Danke für die Abwechslungreiche Freundlichkeit deiner Antwort!
Ja ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen und nochmal genau nachdenken...
Ich kann schon verstehen dass es dem Kindsvater nicht passt, aber macht er sich nicht total lächerlich damit? Er kommt damit also nicht durch, will er mir Angst machen???
Das verstehe ich nicht!
Er hat sich benommen wie der letzte Arsch, er ist nicht fähig ein "Vater" zu sein, stellt aber Ansprüche...
Er füttert sie nicht wenn sie bei ihm ist, er hat sie so oft nicht gewickelt, er hat sie sogar beim Autofahren mal nicht angeschnallt... *schock* ich bekam meine tochter mit geöffnetem Gurt (im babysafe) wieder...
und was er sich mir gegenüber in der beziehung erlaubt hat, will ich hier nicht verbreiten... aber es reicht, damit ich den großen schritt der trennung gegangen bin...
es ist sein verletzter stolz...
und so langsam habe ich tatsächlich keine lust mehr mir sein gejammer anzuhören, und schon gar nicht, dass ich ja die jenige bin die schuld trägt an der trennung...
ich bemühe mich seit monaten um ein geregeltes verhältnis von ihm zu unserer tochter, aber er sagt immer wieder kurzfristig termine ab, und verlangt dann dass ich genauso kurzfristig für ihn zeit habe, und wenn das mal nicht geht, dann bin ich gleich die mutter die dem vater den umgang zu seinem kind nicht ermöglicht!
ich hab die schnauze voll ja, aber ich weiß auch dass er ein recht hat sie zu sehen.
und seit wochen verliere ich kein schlechtes wort mehr über ihn, wenn meine tochter in der nähe ist, (ja sie kriegt das noch nicht so mit) aber ich will nicht dass sie von sich aus irgendwann sagt, sie will da nicht hin, das wird mir nämlich schlecht ausgelegt...
ich tue doch alles dafür, ich versuche reif über diesen dingen zu stehen, die richtigen entscheidungen zu treffen, und ich weiß nicht ob ich fehler mache, ich weiß nicht ob ich später bereue dass ich meinen freund geheiratet habe... aber im moment, kann ich sagen, ich liebe ihn, und er liebt mich auch, und wir verstehen uns so gut... er behandelt mich gut, ich darf entscheidungen treffen, ich hatte es nicht leicht mit dem vater von Laura...
nein ich will mir nicht nachsagen lassen, dass ich nur in eine traumwelt flüchte, weil es nunmal kein traum ist... mein freund ist wirklichkeit... und er will mich.. und er will mich auch mit meiner kleinen maus...
ich versuche doch alles richtig zu machen...
was kann ich dafür wenn ich mich neu verliebt habe?
deine tochter ist 11 monate alt und wenn ich richtig verstanden hab, was ich hier gelesen hab, dann warst du noch mit dem vater der kleinen zusammen, als sie schon auf der welt war!?? und nun willst du schon einen anderen heiraten? lang könnt ihr ja noch nicht zusammen sein... naürlich kannst du nichts dafür wenn du dich verliebst, das ist auch schön, vorallem wenn es so super mit der kleinen läuft. aber wenn ihr euch so liebt, dann habt ihr doch alle zeit der welt und könnt mit der heirat zumindest so lange warten, bis sich der trennungsstress/-frust gelegt hat
schonmal daran gedacht, einfach einen dopelnamen daraus zu machen? dann trägst du den namen deiner tochter und deines mannes und gehst unnötigem ärger mit deinem ex aus dem weg. außerdem müsstest du im falle einer scheidung den namen deiner tochter nicht wieder ändern...
Hi,
um den Streitereien mit Deinen Ex-Freund aus dem Weg zu gehen, gibt es auch die Möglichkeit, dass Dein Verlobter Deinen Namen annimmt, schon mal daran gedacht.
Falls es zu einer Scheidung kommen sollte, gibt es keinerlei Probleme mit dem Namen des Kindes, da dann Dein Verlobter einfach seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, oder bist Du Dir mit Deinen 20 Jahren schon so sicher, dass Du den Namen, auch wenn die Ehe schief gehen sollte Dein Leben tragen willst (oder zumindest bis Deine Tochter alt genug ist?
Bedenke bitte bei dem Schritt der Einbenennung, dass dieser Schritt nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Selbst bei einer Scheidung, bei der Du Deinen Namen wieder annimmst, muss sie den Namen Deines heutigen Verlobten behalten, trägt also den Namen eines Mannes mit dem sie biologisch nichts zu tun hat, dann ist das Namenswirrwarr nämlich erst richtig komplett.
Und ja, ich bin nicht selber alleinerziehnend, aber ich kenne die andere Seite, dass Kind einer alleinerziehenden Mutter zu sein und die hat ihren Geburtsnamen nicht wieder angenommen, obwohl der Nachname meines Vaters ein Allerweltsname ist.
Und Du hast gefragt, warum alle davon ausgehen, dass die Ehe vielleicht schief geht, warum keiner mehr an die wahre Liebe glaubt. Ich denke dass kann ich Dir beantworten: Die Scheidungsstatistik in Deutschland. Ich denke es ist grob fahrlässig, sich heutzutage keine Gedanken zu machen, was ist, was das mit der Ehe nicht hinhaut und dazu gehören auch solche Gedanken wie, wie ist das mit den Kindern.
Als ich geheiratet habe, habe ich bewusst den Namen meines Mannes angenommen und nicht meinen Geburtsnamen behalten. Ich war mir aber auch vollkommen darüber im Klaren, dass das der Nachname ist, den ich den Rest meines Lebens tragen werde, vor allem da ich mittlerweile drei Kinder habe.
Liebe Grüße
Jarmina
Ich würde im Falle der Ehescheidung, auch den Namen meines zukünftigen behalten! Darüber bin ich mir komplett im Klaren. Deswegen kam die Frage mit der Einbenennung überhaupt auf!
Hallo,
zu dem ganzen "Namenskram" kann ich Dir gar nicht s sagen aber ich glaube an die Liebe #
Ich wollte Dir nur erzählen das ich mit 21 geheiratet habe und dieses Jahr hatten wir unseren 10jährigen Hochtzeitstag.
Es muss also nicht zwangläufig schiefgehen ABER wir hatten auch ein paar verdammt harte Jahre dazwischen wo wir beide nicht wussten ob wir das packen, ob unsre Ehe überleben wird.
Sei so lieb und denke gut darüber nach was Du tust es wird Konsequenzen für Dein ganzes Leben haben.
LG Dore die sich auch viel anhören durfte weil sie so früh geheiratet hat.
Hallo,
und danke für deinen Beitrag!
jaa, man muss stetig daran arbeiten dass eine Beziehung zwischen zwei mensch gut funktioniert...
dem sind mein Verlobter und ich uns im Klaren...
wir werden unser bestes tun!
Guten Abend!
Also,da ich grade in dieser Situation bin,kann ich sagen:
Hat das Kind den Nachnamen der Mutter und diese das alleinige Sorgerecht,kann die Einbenennung OHNE Zustimmung des leiblichen Vaters erfolgen!!Auch wenn die "Eltern" verheiratet waren bzw.geschieden sind!
Hat das Kind den Nachnamen des Vaters,braucht man die Zustimmung von ihm,auch bei alleinigem Sorgerecht!
Da der "Erzeuger" meiner Mädels diese lieber heute als morgen zur Adoption durch meinen jetzigen Mann freigeben möchte,gibt er freiwillig diese Zustimmung...vorausgesetzt,er findet den Weg zum Standesamt...
Grüßle
Veronika mit boy 21.SSW)
Teil der Anwältin mit, dass Du das entscheidest und nicht begründen musst, warum.
Gruß
Manavgat
verstehe gar nicht, warum da Anwälte tätig werden, die Rechtslage ist doch klar.
Lieben Gruss,
Karna
Und, jede Tätigkeit muss vergütet werden. Wahrscheinlich wird sie ihrem Mandanten gesagt haben, dass da keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Aber wenn ein Mandant trotzdem drauf besteht, dann ist es oft auch dem Anwalt egal.
Gruß
p
Hallo,
glaube mir und behalte deinen Namen und somit den Namen deiner Tochter!
Wenn die Ehe doch nicht halten sollte (warum auch immer, lass dich von dem Gerede wegen deinem Alter nicht aufregen!), bist Du froh deinen Namen behalten zu haben!
Dann willst nicht mehr so heißen wie Er!
Mir geht es jetzt zumindest so!
Nur das ich mit dem KV verheiratet bin, noch zumindest!
Liebe Grüße,
Jasmin
Aber wenn es doch funktioniert, habe ich die ganze zeit einen anderen namen als mein ehemann, das ist auch beschissen...
und man heiratet ja nicht weil man sich wieder scheiden lassen will...
ich nehme seinen namen an, und wenn ich mich scheiden lasse, dann behalte ich seinen namen, meiner tochter zu liebe...
der anwältin habe ich nun mitgeteilt, dass mein ex keine rechte hat mir die handlung zu untersagen, meine tochter von meinem baldmann einbenennen zu lassen...
bin gespannt ob da noch etwas nach kommt!