Sagt mal, das ist doch ein Gerücht oder?
Ausgangssituation wäre hier: verheiratet, 2 Kinder, gemeinsamen Sorgerecht. Dann Trennung.
Ich kann mir nicht vorstellen das nur weil einer das Stammbuch hat das der alle Rechte auf die Kinder hat.
Hat da mal jemand ne Erklärung oder noch besser ein Link in dem erklärt ist ob das nun Qutasch ist oder nicht?
Meiner Meinung nach haben beide Eltern Rechte wegen dem geteilten Sorgerecht und müssen sich somit sowieso irgendwie einigen.
LG
Wer das Stammbuch hat hat alle Rechte auf die Kinder
Guten Morgen
nein das ist unfug.Was ist den wenn du das Stammbuch verlierst??Verlierst du dann deine Kids??Neee also wer das sagt...hat unrecht.
LG
Dee
Hallo,
hab ich ja noch nie gehört
Ich kann es mir nur schwer vorstellen, das Stammbuch behinhaltet ja nur eine Ansammlung von Dokumenten, eigentlich eher Abschriften dieser Dokumente die beim Standesamt sind
Eine wirkliche Erklärung hab ich nicht und Onkel google spuckt leider auch nichts brauchbares aus.
Dann hätte ich es ja bei der Trennung leicht gehabt, das Stammbuch blieb immer bei mir und man bräuchte dann ja auch nicht zum Anwalt rennen
Grüße
Hallo,
nee ist Quatsch - Stammbuch ist bloß ne "Sammelmappe" für die Dokumente und hat keinerlei Bedeutung fürs Sorgerecht und zwar GARKEINE!
Wie kommste denn darauf?
Sorgerecht hat man, wenn man verheiratet ist gemeinsam und jegliche Änderung dessen bedarf einer Gerichtsentscheidung!
LG,
Lucky00
Das Stammbuch ist eine Urkundensammlung (genauer eine Sammlung der Abschriften von Urkunden).
Und es ist gesetztlich geregelt, dass beide Eltern das Sorgerecht haben - es hat also nichts mit dem Stammbuch zu tun.
Wer verbreitet denn solche Gerüchte, das würde mich echt interssieren.
LG,
LIna
So ein Quatsch. Wir haben gar kein Stammbuch, haben wir jetzt keine Rechte auf unsere Kinder?
Oder wenn ein Einbrecher das Stammbuch klaut, darf er dann das Kind gleich mitnehmen
Ein Stammbuch ist nichts als ein überteuerter und womöglich noch kitschiger Sammelordner für Urkunden.
Und die Urkunden selber kann man sich jederzeit beim Standesamt nachordern!
Na bravo ich hab gar kein Stammbuch
Nein nein, das stimmt schon!!!
Wenn du also deine Kinder meistbietend versteigern willst, musst du den neuen Eltern nur das Stammbuch mitgeben, so wie den Fahrzeugbrief beim Auto
Aber mal im Ernst, wer erzählt denn so einen Quatsch? Ich hoffe, es handelt sich nicht um einen wirklichen Fall und irgendwelche Sorgerechts-Erpressungsversuche?
LG Dany
Ich habe noch nie ein Stammbuch gehabt......
das habe ich ja noch nie gejört-...
nein, also das ist nicht wie beim auto...