Unterhalt noteriell begläubigen lassen?

Hallo!
Mein Mann und ich trennen uns. Es ist nun so dass er sich jetzt bereit erklärt hat eine gewisse Summe an Unterhalt für mich und meine Kinder bis zur Scheidung zu zahlen.Damit bin ich ja auch einverstanden. Ich glaub nach der Scheidung steht eh nur noch den Kinder Unterhalt zu und mir eh nicht mehr.
Ich möchte mich aber auch absichern, dass er den Unterhalt wirklich zahlt.Ich werde drauf angewiesen sein, da ich mir erst noch Arbeit suchen muss bzw erst nen Kiga Platz für die Kleine.D.h wenn er mal nen Monat nicht zahlen sollte, würde ich ganz schön doof da stehen und könnte Miete etc nicht bezahlen.
Nun reicht es wenn ich und er ein Sriftstück aufsetzten und es beide unterschreiben, dass er sich verpflichtet bis zur scheidung das und das an mich zu zahlen? Oder muss man das noteriell begläubigen lassen.? Oder gibt es da sonst noch Möglichkeiten? Er möchte nicht dass ich zu den Ämtern renne, meinte wenn ich das mache und ihn dann nur noch 1000 euro zum leben bleiben sollte wird er sofort seine arbeit kündigen...#schock

Was kann man da machen? Ich hab wg. der Kinder kein Bock auf stress und streit und schon gar nicht wegen Geld. Ich möchte auch dass er seine Kinder so oft es geht sieht.Da wir ja beide das sorgerecht haben, muss ich dann alle entscheidungen die die kinder anbelangen mit ihm abklären?Ich mein wg.schule evtl. oder so?

Naja wäre lieb wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

LG

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Hallo,

ich denke nicht das man das so ohne weiteres notariell beglaubigen lassen kann.
Denn es gibt gewisse gesetze nach denen Unterhalt festgelegt werden kann...oder eben auch nicht.
Vermutlich wäret ihr am besten beraten wenn ihr zu einem Anwalt geht, der euch dahingehend beraten kann.

liebe Grüße

Andrea

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Hallo.

Ich weiss nicht genau ob man Unterhalt "notariell" beglaubigen lassen kann, vor Allem nicht wenn wenn es um Ehegatten-Unterhalt geht. Da bin ich überfragt...
Ich weiss nur, dass der KV bei Kindesunterhalt einen Unterhalts-Titel unterschreiben muss, wenn Du dies "wünschst", damit erkennt er die Unterhaltshöhe an und im Falle einer Nicht-Zahlung ist diese pfändbar.

Bei gemeinsamen Sorgerecht hat der KV Anrecht auf Informationen und hat MItentscheidungsrecht was das Kind betrifft.

LG und alles Gute

Nadine

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Ich würde zum Jugendamt gehen. Die haben ja extra Leute die sich mit sowas auskennen. Er muss für die Kids ja eh Unterhalt zahlen, ob er will oder nicht. Und wenn ihr verheiratet seid muss er für dich genauso zahlen. Und wenn du zum Jobcenter gehst bekommst du GARANTIERT den Lebensunterhalt für dich, deine Kids und deine Wohnung. Da kannst du dich drauf verlassen, ob ich mich auf meinen getrennt lebenden Ehemann verlassen würde der schon sagt das er dann seinen Job aufgibt steht jawohl nicht zur Frage... Da würde ich mich auch nicht drauf verlassen das er den vereinbarten Unterhalt jeden Monat überweist. Mein Ex hat sich nicht mal an eine 50€ Abmachung gehalten...

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Bevor Du hier zurückstehst, würde ich Dir dringend empfehlen, eine Anwältin aufzusuchen, die den Unterhalt ausrechnet. Auch Deinen. Zur Zeit hast Du keine Arbeit. Ergo steht Dir Unterhalt zu.

Gruß

Manavgat

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hallo,

also notariell geht da nichts. wenn dann müsstet ihr zum anwalt und den auch selbst bezahlen!

bei geteiltem sorgerecht hat er ein mitspracherecht bei allen belangen. auch bei schulbesuch und kindergarten.

nebenbei noch angemerkt wenn ihr geschieden seit müsste er auch unterhalt weiter bezahlen sofern du nicht darauf verzichtest!

allerdings wird der berechnet.