eventueller Umzug/gemeinsames Sorgerecht

Hallo,

ich habe eine Frage, ich weiss sie stand in ähnlichen Wortlaut schon weiter unten, aber mich würden die gesetzlichen Fakten interessieren. Also meine Fragen: Ab wieviel Kilometer muss ich meinen Exmann einen Umzug mitteilen? Ab wann muss er mir seine Zustimmung geben?

Folgende Situation angenommen: Mutter arbeitet in Firma des Exmannes, Frau lebt mit beiden Kindern in Exmann seinem Haus, was er aber nicht mit bewohnt (er hat ein eigenes), aber die Schwiegereltern wohnen mit dort. Frau hat Kündigung bekommen schriftlich mit kurzfristiger Räumung von 4 Wochen. Anwaltlich wurde durch gesetzt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist erst im Februar 10 gültig ist. Frau lernt Mann kennen und lieben, es ist aber unablässlich, dass dieser einen Job anderswo in Deutschland anzunehmen, da dieser Mann mit in der Firma des Exmannes der Frau arbeitet, und der Exmann nie und nimmer die Beziehung akzeptieren würde und somit sicher auch keinen Umzug akzeptieren würde. Umgangsrecht ist per Anwalt auf vierzehntägig 8 Stunden Sonntags aufgelegt, was mehr schlecht als recht vom Exmann eingehalten wird. Frau wäre absolut kooperativ, was verlängerte Ferien und 14 tägige Besuche angeht, aber glaubt kaum, dass er es will, es sind leider reine Machtspiele, was die Vergangenheit gezeigt hat. Frau würde aber gerne einen neuen Lebensabschnitt beginnen, sicher auch nicht ohne über das Kindswohl nach zu denken, aber nach Gesprächen gehe ich davon aus, das die Mäuse dem gegenüber offen stehen.

Was tun? Gibt es gesetzliche Festlegungen das zum Beispiel bis km x ohne Zustimmung gezogen werden darf, alles andere nur mit?

LG Mimi

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Hallo,

hier gilt die Faustregel: +/- 50 km Umzug -> Umzug ohne OK vom KV möglich, alles was darüber liegt bedarf der Zustimmung.

Einziger Grund den Du gerichtlich durchsetzen kannst um auch ohne die Zustimmung des KV umzuziehen ist, wenn DU an einem anderen Ort in D (km egal) einen neuen Job hast den Du NACHWEISLICH am ursprünglichen Wohnort bzw. in dessen Nähe, nicht bekommen hättest.

Gruß Krüml

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"hier gilt die Faustregel: +/- 50 km Umzug -> Umzug ohne OK vom KV möglich, alles was darüber liegt bedarf der Zustimmung."

Rein Interessehalber: Wo steht das? Hast du dazu ne Quelle?

Ich benötigte vor ein paar Jahren die Unterschrift des KV für einen Umzug von 15 km (!!!). Spreche hier allerdings nur vom Einwohnermeldeamt, und es gab dahingehend mit dem KV keine Probleme. Sofern er die Unterschrift verweigert hätte, hätte ich meinen bzw. unseren Sohn nicht am neuen Wohnort anmelden können. Ob seine Unterschrift im Verweigerungsfall familiengerichtlich hätte "ersetzt" werden können, entzieht sich meiner Kenntnis, würde mich in dem Zusammenhang aber auch mal interessieren.

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Google mal, das mit den +/- 50 km ist gängige Rechtssprechung, da brauchst Du keine Unterschrift zur Zustimmung des KV mehr.

Wieso soll er überhaupt auf dem Einwohnermeldeamt mitunterschreiben? Für einen Umzug ( und daraus folgende Ummeldung ) habe ich nie eine Unterschrift gebraucht ( 2x seit ich AE bin ) nur für den Pass. Das hat dann aber gar nichts mit dem Umzug zu tun. Erkundige Dich nochmal ganz genau, warum das Einwohnermeldeamt die Unterschrift des KV will.

M.

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ich war in der Situation, dass ich mit Sohn (2,5 Jahre) das gemeinsame Familienhaus nicht finanziell allein halten konnten. Papa, der eine Neue hatte mit 2 vollen Gehältern ja. Alle 3(Vater, seine Neue=seine Kollegin) und ich haben in einer Firma gearbeitet. Meine Familie (Mutter, Bruder, Cousins und Tanten) wohnen 400 km weiter weg. Scheidungskrieg lief sehr streitig ab.
Mein Anwalt hat mir geraten, einfach auf und davon zu ziehen, also zurück zur Familie. Ich HÄTTE den Kindsvater fragen müssen. Aber er konnte das nicht rückgängig machen, da es eine logische Foolgerung war, obwohl ich im neuen Wohnort) eigentlich dem aus meiner Kindheit) keine neue Arbeit hatte.
Ich glaube, es gibt da Grauzonen. Manchmal kann man mit gesunden Menschenverstand viel tun. Mein Ex hat trotz neuer Beziehung nachts das Haus umkreist, um zu sehen, ob ich Licht anhatte.... etc.
Der war etwas kaputt im Kopf, das verzeiht den kleinen Fehltritt des "einfach so wegziehens".
alles Gute
Beli

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Dein Fall muß einige Jahre alt sein. Ja, damals war es gang und gebe, das Mütter einfach Fakten schafften. Und genau deswegen hat sich nun die Rechtspechung komplett gewendet und ist extrem Vaterfreundlich!

Heute bedeutet die Durchsetztung Deines Vorschlags die Rückabwickling des Umzugs für das Kind und den Sorgerechtverlust der Mutter.

Wenn also der Vater auch nur für 5 ct Interesse an dem Kind äußert und einen mittelmäßig begabten Anwalt hat ist der Fall zu seinen Gunsten gelaufen und die KM hat nur noch Umgangsrecht.

Ich wäre bei solchen Ratschlägen extrem vorsichtig.

MN.