muss ich den erzeuger angeben

hallo,
könnt ihr mir vielleicht sagen ob ich den erzeuger angeben muss?
denn ich bin mit dem kindsvater nicht mehr zusammen, und habe einen neuen partner!
den ich gern die vaterschaftserklärung unterschreiben lassen würde und auch in die geburtsurkunde eintragen würde.
hat der erzeuger dennoch rechte weil das kind angeht?

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Wenn der Erzeuger etwas weiß oder ahnt, kann er natürlich auf einem Vaterschaftstest bestehen ...

Und ist Dein neuer Partner (scheinbar SEHR neu, wenn Du erst 9. SSW bist, sprich wenn Du vor 7 Wochen noch mit dem Erzeuger zusammen warst ...) wirklich gewillt, mal so eben lebenslange Verantwortung für ein Kind übernehmen, das nicht von ihm ist? Geht ja nicht nur um mal den Kinderwagen um den Block schieben, sondern auch um Unterhaltsverpflichtungen (auch wenn ihr euch trennen solltet), Erbrecht etc. etc. ...

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bin mit ihm sozusagen 7 jahre zusammen.

haben uns für ein halbes jahr getrennt, und bin ungewollt schwanger geworden.

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Ist der alte Neue denn wirklich so tolerant, dass er sagt er nimmt ein Kind als sein eigenes an, welches entstanden ist, als du in einer Trennungsphase Sex hattest mit wem anderes???
Respekt!

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Hallo,
damit belügst du und betrügst dein Kind, das noch nicht einmal auf der Welt ist, um einen wichtigen Teil seines Lebens: seine Wurzeln.
Ich glaube, gelesen zu haben, dass der Erzeuger bei berechtigtem Verdacht, die Vaterschaft einklagen kann. Du und dein neuer Partner würdet euch dann des Betruges strafbar machen.
Sollte der Erzeuger die Vaterschaft nicht einklagen, hat er auch keine Rechte.
Die liegen dann bei deinem neuen Partner, aber ebenso auch die Pflichten (Unterhaltspflicht etc.).

LG Annika

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es geht darum dass er mir droht das kind wegzunehmen!
er sagte entweder bleibe ich bei ihm, oder ich treibe es ab!

nun habe ich mich dafür entschieden und er dreht völlig am rad!

:-[

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Er hat doch gar keine Handhabe, Dir das Kind wegzunehmen, wenn Du nicht grade akut drogensüchtig bist o.ä.!

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Hallo

Ich sah in deiner VK das du 26 Jahre alt bist dachte beim lesen eher an 16 Jahre.

Dein Freund sollte ganz vorsichtig mit der Vaterschaftsanerkennung sein denn wie man sieht kann es jederzeit zur Trennung kommen und er wäre trotzdem Unterhaltspflichtig bis das Kind einen Beruf hat oder 27 Jahre ist.

Dein Ex kann dir das Kind gar nicht wegnehmen.

Lg

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Hallo!

Ich bin geschockt, wie leichtfertig man mit dem Leben eines Kindes umgeht/umehen will. Da passt eben mal der Erzeuger nicht und man will dann einfach mal schnell eine Lebenslüge aufbauen, ohne das man sich vorher erkundigt was es alles nach sich zieht und ohne das man sich erkundigt ob das was der Erzeuger sagt, auch rechtens ist!

Es geht hier nicht um ein Gegenstück, bei dem irgendjemand den Kaufvertrag unterschreibt und dieser schlimmstenfalls paar Monate die Schulden abzahlen muss, sondern es geht um das Leben eines Kindes, dessen Wurzeln man auslöschen will und dessen Leben dann von Anfang an eine Lüge ist!

janamausi

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hallo

nicht das es dem ungebohrenen unfair gegenüber ist es ist auch strafbar dasnennt man nach stgb personenstandsfälschung


lg

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§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Sie hat durch ihre wissentlich falschen Angaben die Beurkundung der falschen Personendaten veranlaßt und hat damit m.E. eine mittelbare Falschbeurkundung begangen.

Sie hat wissentlich die Geburtsurkunde mit den falschen Daten im Rechtsverkehr gebraucht, beim JA, bei der Beantragung des Kinder- und Erziehungsgeldes und was weiß ich wo noch. Das sind zusätzlich zur mittelbaren Falschbeurkundung aber "nur" Ordnungswidrigkeiten, ein Bussgeld könnte da aber auch fällig werden, ebenso würden zu Unrecht bezogene Leistungen vermutlich zurückgefordert.

Ebenso dürfte § 169 StGB greifen:
§ 169 StGB Personenstandsfälschung
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

quelle: (http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-31372.html)
lg

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denn ich bin mit dem kindsvater nicht mehr zusammen, und habe einen neuen partner!
den ich gern die vaterschaftserklärung unterschreiben lassen würde und auch in die geburtsurkunde eintragen würde.

Würde dein neuer Partner das auch gerne? Er weiß aber schon,daß er diesem Kind dann unterhaltspflichtig ist.
Ich finde dieses "Vätergetausche " hier zum kotzen.Du bist ja nun schon die zweite mit der Idee,den wirklichen Vater mal eben so aus dem Leben des Kindes zu streichen.
Zum Kindermachen waren die "Erzeuger" (wie ihr sie nennt)
gut genug und plötzlich sollen sie sich möglichst in Luft auflösen.
Die Väter meiner Kinder gibt es auch nicht mehr in meinem Leben.Trotzdem bleiben sie "Vater" und werden niemals gegen jemanden anderen erstbesten ausgetauscht.
Das ist doch kein Roulette-Spiel,hier gehts um Kinder.Und die haben zumindest ein Recht darauf,irgendwann mal zu erfahren ,wo ihre Wurzeln sind.

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hallo,

ja da frage ich mich immer was in den köpfen der leute vor geht

lg

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auch nett

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hallo
ich war zum zeitpunkt der geburt auch nicht mehr mit dem vater des kindes zusammen.

ich hatte auch einen mann am tag der geburt , der das kind anerkennen wollte und großziehen wollte.

nur....wäre ich nie auf die idee gekommen, mein kind zu belügen oder einem anderen mann schon vor der geburt soviele pflichten aufzudrücken die er vielleicht in 2 jahren gar nicht mehr will, weil er das ganze so doch nicht will.

geh den richtige weg.
der erzeuger ist nunmal der erzeuger und trotzdem kann der andere ja die vaterrolle übernehmen, wenn er wirklich nach der geburt dazu bereit ist. das eine hat mit dem anderen nichts zutun.

niemand kann einfach ein kind wegnehmen.
klar dreht er am rad. er bekommt ein kind mit dir und du gehst zu einem anderen damit.
verstehn kann ich das schon, das er da nicht locker bleibt und denkt, na schön, haben die nun bald ein kind......#kratz

und glaub nicht, das alles so rosig bleibt, wenn man aus einem seitensprung oder einer kurzen trennungsphase ein kind bekommt ist es eher selten das der partner damit tatsache später wunderbar klarkommt.

l.g.

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wenn du/ihr das Kind ohne staatliche Gelder versorgen könnt, dann gib einfach KEINEN Vater an.
Wenn das Kind groß genug ist und nach seinem Vater fragt, dann stehe ihm Rede und Antwort.
Damit machst du dich zumindest nicht strafbar.
Moralisch kann man natürlich viele Argumente bringen, weswegen du den Vater angeben solltest.
Ebenso gibt es eigene Gründe dies nicht zu tun.
Es ist deine Entscheidung und du wirst damit leben müssen.

Karna