Hallo,
auf meine andere Frage habe ich ja nicht so viele Antworten bekommen, deshalb nun noch eine Frage:
Kann mir irgendjemand sagen, ob mir der Vater meiner Tochter Unterhalt zahlen muss? Ich bin Studentin und die Kleine geht in die Kinderkrippe. Da die Kleine ja betreut wird, wäre ich ja eigentlich "fähig", arbeiten zu gehen. Aber ich bin ja Studentin und würde mein Studium schon gerne fertig machen. Kann ich vom KV Unterhalt für MICH verlangen? Er verdient nicht unbedingt schlecht. Wie ist das dann mit den Krippenkosten? Muss ich die dann ganz allein tragen?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Lg
Alissa
Wann muss der KV auch der Mutter Unterhalt zahlen?
Ich an Deiner Stelle würde mit diesen Fragen zum Anwalt gehen.
Denn ich denke (!!!!) das Du wegen Bafög ( so Du es bekommst ) keinen Unterhaltsanspruch für Dich mehr hast
Aber das Unterhaltrecht ist kompliziert - da muß einfach ein Fachmann dran!
Ebenso verhält es sich mit den Krippenkosten, es gibt da lediglich ein Urteil zu. Ergo muß Deine Forderung erst eingeklagt werden, falls der KV nicht freiwillig zahlt
die Gummiente
Unterhalt für Dich: mindestens bis zum 3. Geburtstag, vermutlich aber mindestens bis zum Ende Deines Studiums, bei weiterer Bedürftigkeit auch darüber hinaus (geht aber nur mittels Gerichtsurteil oder er zahlt freiwillig, kommt immer auf den Einzelfall an). Ohne Anwältin wirst Du das wohl nicht durchgesetzt bekommen. Kinderbetreuungskosten muss er auch anteilig tragen!
Mein Rat: lass es von einer Anwältin ausrechnen und schreib ihn erstmal an, dass er zahlen soll und warum (deine Ausbildung). Wenn er sich weigert, musst Du gegen ihn vorgehen und zwar schnell.
Gruß
Manavgat
Wenn die Mutter Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (z.B. Erstausbildung) bzw. auf Bafög hätte, muss dann trotzdem der Kindesvater den Unterhalt zahlen?
Wäre sie trotz dieser Ansprüche bedürftig, wenn sie diese nicht einholen will?
Und selbst ohne diese Ansprüche.
Nach ca. drei Jahren, wäre sie ja nicht wegen des Kindes sondern wegen des Studiums bedürftig.
Wäre das irrelevant und der Kindesvater müsste die Ausbildung der Mutter finanzieren?
Muss die Bedürftigkeit also nicht irgendwie auf der Kindesbetreuung beruhen?
Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus. Ich habe aber Zweifel, dass die Zahlungspflicht des Vaters soweit geht regelmäßig ein gesamtes Studium zu finanzieren.
Danke, das es endlich auch mal ein anderer sagt, das die Tips öftern nicht korrekt sind.
Ich habe Manavgat jetzt 2 - 3 richtiggestellt und wurde dafür von ihr fies angemacht.
Sie hätte ja den Oberdurchblick, weil sie ihr eignes Unterhaltsverfahren gewonnen hat. Dabei läßt sie völlig außer Betracht, das jeder Unterhaltsfall individuell liegt.
Guten Rutsch - an alle (!!!!)
die Gummiente
Hallo Alissa,
Wegen dem Unterhalt für dich kann ich dir keine Antwort geben.
Ich studiere auch und die Kinderbetreuungskosten übernimmt bei mir das Landratsamt, da würde ich an deiner Stelle mal anfragen ob die das in deinem Fall auch übernehmen. Müsste eigentlich so sein wegen geringem Einkommen
Lg
Serya
Hi!
Ich beziehe auch Bafög, da ich studiere, bekomme ergänzend Hartz IV und die Kitakosten trägt voll das Landratsamt.
Also wie schon gesagt wurde über mir, probier es dort mal.
LG Caro
hallo, also mein anwalt hat gesagt ch bekomme unterhalt für mich, allerdings bin ich zuhause... und gebe sie nicht in die grippe.
so viel ich weiss bekommt man in den ersten drei jahren wenn man selbst auf das kind aufpasst.
hallo,
ich hab mich hier mal so neugierdehalber ein wenig durchgelesen.
deine frage ob er DIR unterhalt zahlen finde ich fast grenzwertig....es sei denn ihr wart verheiratet...aber warum sollte er DIR ansonsten unterhalt zahlen.
du schreibst das er recht gut verdient..dann scheinst du ja auch einen regelmäßigen und guten uh für euer kind zu bekommen...
es gibt die möglichkeit beim aa oder beim landratsamt nen antrag auf förderung für die kita zu stellen...ansonsten kannst du am ende einen jahresausgleich machen wo du die kitakosten wiederbekommst....der uh für euer kind ist auch für die kitakosten da
lg katja
"deine frage ob er DIR unterhalt zahlen finde ich fast grenzwertig....es sei denn ihr wart verheiratet...aber warum sollte er DIR ansonsten unterhalt zahlen"
weil sie SEIN Kind aufzieht und zum Glück mittlerweile nichtverheiratete Frauen diesbezüglich verheirateten Frauen gegenüber gleichgestellt sind -- zumindest während der ersten 3 jahre.
lg, liki
er zahlt doch für sein kind uh , muss sie eben das studium hinten anstellen und arbeiten gehen wenn bafög zu wenig ist oder ihre eigenen eltern um uh für sich bitten oder verklagen...die sind in diesem fall für zuständig aber doch nicht der kindsvater...