Hallo Ihr Lieben,
da ich jetzt schon ziemliche probleme mit dem Kindsvater habe, möchte ich ihn nicht angeben und auf den Unterhalt verzichten. Ich habe vor, nach einem halben Jahr dann lieber wieder arbeiten zu gehn. Nur beziehe ich im moment hartz 4 da ich im moment schwanger bin und alleinerziehend.
Weiß jemand ob ich trotz hartz 4 den Vater nicht angeben muß?
MFg
Möchte den Kindsvater nicht angeben!
Hallo!
Ich kann Dir nur mal schreiben wie das so bei mir war:
Ich mußte eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, um den Unterhaltsvorschuß zu beantragen.
Auf der Arge hatten sie mir auch nochmal gesagt das ich das tun muß da der UV auf das Hartz 4 mit angerechnet wird.
Desweiteren prüfte das Amt beim Kindsvater ob er zahlen kann oder nicht. Die brauchen auf dem Amt jemanden an den sie sich wenden können, um den auflaufenden UV einzutreiben.
Du denkst vielleicht jetzt etwas zu kurzfristig.
Auch ich hatte mit dem Kindsvater massig Probleme damals. Mittlerweile verstehen wir uns, er kümmert sich um unseren Sohn und mehr muß nicht sein.
Abgesehen davon das Du auf den Unterhalt verzichten würdest, Dein Kind kann es sicher nicht und sollte es auch nicht.
Auch finde ich ist es für ein Kind schon wichtig zu wissen wo es her kommt.
LG C.
Hallo,
egal ob ALGII-Bezug oder nicht, rein rechtlich gesehen bist Du immer verpflichtet den KV (sofern bekannt) anzugeben.
Du kannst natürlich "Vater unbekannt" angeben, bedenke aber, dass Du Dich (je nach SB) mit großer Wahrscheinlichkeit mehrerer intensiver Befragungen unterziehen musst und dabei Dein Sexualleben offenlegen "musst".
Gruß Krüml
Guten Morgen.
>>> egal ob ALGII-Bezug oder nicht, rein rechtlich gesehen bist Du immer verpflichtet den KV (sofern bekannt) anzugeben. <<<
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Keine Frau kann per se gezwungen werden, den Vater anzugeben.
Gruß von der Hedda.
Hallo Hedda,
das ist ein komplexes Thema und ja, es gibt jetzt keinen deutlichen § in einem Gesetz der besagt "die Mutter ist verpflichtet den Vater in der Geburtsurkunde anzugeben"
Aber es ist inzwischen so, dass jeder Mensch das sog. "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung" hat.
Was im Gegenzug bedeutet, das Kind hat ein Recht darauf zu wissen wer seine Eltern sind.
So hab ich es eigentlich gemeint, ist natürlich völlig falsch ausgedrückt gewesen, denn wie Du schon sagtest zwingen kann sie im Moment niemand dazu.
Gruß Krüml
Hallo
Du willst nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen. Schön wenn du bis dahin Arbeit hast.
Natürlich mußt du den Vater angeben wenn du ihn kennst.
Da geht es ja auch um Unterhalt denn das steht dem Kind ja zu. Du verwaltest ja das Geld nur bzw kaufst davon notwendige Dinge.
Dann ist dein Kind dem Vater gegenüber auch erbberechtigt .
Guten Morgen.
Wenn es nur um den Kindsunterhalt ginge (und Du auf den verzichten kannst), wäre es möglich, den Vater nicht anzugeben. Du würdest dann eben keine Unterhaltsleistungen fürs Kind vom Vater oder Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschuß erhalten. Die ARGE würde allerdings den Unterhalt trotzdem auf das Alg II anrechnen (auch wenn Du ihn gar nicht bekommst), da Du Dich mit dem Verzicht bewusst bedürftig machen würdest.
Da Du aber selbst Alg II beziehst und der Vater auch Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, wird es schwierig, da die ARGE natürlich jemanden für den Unterhalt für Dich in Regress nehmen möchte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html
Du kannst natürlich behaupten, dass es im dunklen Hausflur passiert ist und Du leider noch nicht einmal den Vornamen kennst (werden sie Dich halt für ne Schlampe halten ... so what), aber das ist natürlich Betrug und Erschleichung von Leistungen.
Vor allem bekommst Du echte Probleme, wenn dem Kindsvater einfällt, dass er einen Test einklagen will, um als Vater festgestellt zu werden. Die Möglichkeit hat er nämlich und spätestens dann würde Dir ein solches Lügenkonstrukt um die Ohren fliegen.
Mein Tipp:
Auch wenn es schwer fällt, mach es ordentlich und richtig.
Auch Dein Kind hat ein Recht auf seine Wurzeln, Unterhalt und Erbanspruch ... und auch auf seinen Vater, wenn man es genau nimmt.
Gruß von der Hedda.
Also ich könnte mir vorstellen dass die Arge da ziemlich ungemütlich werden kann, schließlich ist es denen ihr Geld auf welches du "verzichtest"....
Doch, mußt Du.
Du kannst natürlich lügen, dass Du ihn nicht kennst.
Das wäre allerdings Betrug, somit mußt Du abwägen, ob die "Probleme" das rechtfertigen.
Gruß,
W
Hallo,
wenn du sagst, es war ein One-Night-Stand und du kennst den Vater nicht, wer will dir das Gegenteil beweisen.
Du solltest dann allerdings IMMER dabei bleiben und niemals jemandem sagen, wer der Vater ist. So konsequent sollte man da schon sein. Du mußt die allerdings auch darüber klar sein, daß dein Kind irgendwann nach dem Vater fragen wird. Damit mußt du dann umgehen können.
Ich persönlich sehe es übrigens nicht so, daß ein kind unbedingt wissen muß, wer der Vater ist. Ich weiß, daß ich damit hier ziemlich alleine dastehe.
Ich weiß aber, weil ich selber ein Riesenarschloch zum Vater hatte, daß es durchaus besser sein kann, keinen Kontakt zu haben oder den Vater auch gar nicht zu kennen.
Was wirklich richtig ist, kann ein Außenstehender sowieso nicht wirklich wissen oder beurteilen. Insofern solltest du das auch wirklich alleine entscheiden und dann konsequent dabei sein.
Lg
donaldine1
PS:
Aber sowas darfst du doch auch bei urbia nicht fragen! Hier wirst du bei solchen Fragen meist mindestens gevierteilt! Bislang bist du noch gut weggekommen......
Die Rechtslage ist klar: du musst den Vater angeben.
Jetzt kommt das Aber!
Wenn Du von ihm bedroht oder gar mißhandelt wirst, wenn er drogen- oder schwer alkoholabhängig, schwerst psychisch krank oder kriminell (Zuhälter, Bankräuber, Mörder, Gewalttäter, Vergewaltiger) ist
dann!!!!
sag überall: es war dunkel auf dem Parkplatz und nach der anonymen Gang-Bang-Nummer weiß ich nicht, wer der Erzeuger ist.
Allerdings musst Du dann bis zu Deinem Tod dabei bleiben und kannst auch Deinem Kind niemals die Wahrheit sagen.
Das ist ein hoher Preis und lohnt sich nur, wenn es wirklich schwerwiegende!!!!! Gründe gibt.
Gruß
Manavgat