Hallo und Guten Abend,
ich bin schon lange stille mitleserin aber nun habich eine Frage.
Der KV von meinen Jüngsten Kind(fast 5) und ich sind seit fst einen 3/4 jahr getrennt.
Verstehen nun ja,wir versuchen es so gut es geht vernünftigt.Obwohl es leider sehr erschwerd wurde seit er seine neue Freundin hat aber das ist ein anderes Thema.
So nun ist es so,das ich hier von der nähe von Duisburg niemanden habe,keine Familie ect.(bin damalas nach hier für ihn)
So nun hab ich es ein 3/4 jahr noch alleine versucht hier aber ich bin todunglücklich und hab mir eine Wohnung in der Nähe meiner Familie gesucht.Das ist ca. 80 KM weit weg.
Ich kann hier wirklich nicht mehr meine anderen Kids sind auch unglücklich und wollen nach Oma und Opa.
Der KV hat ein Besuchsrecht alle 14 Tage wenn alles gut geht(wenn er lust hat der KV) von Freitag bis Sonntag.
Nun meine frage.Ich hab angst das der KV mir unser Kind wegnehmen kann wegen den Umzug.Ich möchte weiterhin das das Besuchsrecht bleibt ect.
Ich hab angst mit dem KV zureden.Der Umzug wäre zum Juni.
Kann er mir unseren Sohn abnehmen.Ich hab Alleiniges Sorgerecht.Hier ist die Wohnung gekündigt ect.
LG
Brause
Umzug alleiniges Sorgerecht
Langer Text, kurze Antort: Mit alleinigem SoRe kannst Du hinziehen, wo immer du willst..
Mensch, 80 km sind doch auch keine Entfernung! Ich bin fast 300 km weit weg gezogen und er besucht die Kinder hier alle 2 Wochen für 2 Tage!
LG
77ena
Hi,
80 km sind doch wirklich keine Entfernung und Du hast alleiniges Sorgerecht. Du kannst umziehen, würde es aber fairnißhalber dem KV schon sagen.
Ich bin 420 km bei gemeinsamem Sorgerecht weggezogen. Meine Tochter fährt halt nun jede Ferien zum Papa, da alle 2 Wochen zu stressig wäre.
LG, Anja
Guten Morgen
danke für eure Antworten.
Meine angst besteht darin,das wenn ich das meinen Ex und KV sage.Er zum Jugendtamt geht und zum Anwalt und vielleicht das Sorgerecht oder das aufenthaltsrecht einklagt.Und ich hier nicht wegziehen kann.
Ich weiß auch nicht wann ich es sagen soll und wie????
LG
Brause
Moin
Für Männer ist das Sorgerecht derzeit (leider) nicht einklagbar.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechtes und somit auch nicht einzeln einklagbar.
Du hast das alleinige Sorgerecht und somit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Selbst wenn du entscheidest, das du nach Timbukta auswanderst, kann er das ohne Sorgerecht nicht verhindern.
Und 80 km ist ja nun auch nicht so weit.
LG NRW
Hallo,
mach dir keinen Kopf, lass ihn drohen, er hat keine Chance bei einer Klage.
Selbst wenn: 80 Kilometer sind keine Entfernung, bei der ein Gericht auch nur zuckt.
LG
Mariella
Hallo
danke ihr lieben für eure antworten,.
Ich möchte ihn ja wie gesagt nicht seine WE mit unseren Kind nehmen.Ich kann nur hier nicht mehr.Ich weiß nur nicht wann ich es ihm sagen soll????
lg
>>> Ich weiß nur nicht wann ich es ihm sagen soll???? <<<
Nachdem Du umgezogen bist ...