bzw. was wird vorausgesetzt?!
Hallo,
kurz zu meiner Situation - ich bin mit meinem Freund zwar seit ~ 9 Monaten zusammen, aber auch schon im 6. Monat schwanger (egal wie sich das anhört - dazu möchte ich nichts hören ).
Jetzt kam die Diskussion auf, wer Elterngeld beantragen soll etc., da wir jeder in einer eigenen Wohnung wohnen, jeweils an der entgegengesetzten Stadtgrenze der Großstadt und auch in die jeweilige Richtung ca. 1h zur Arbeit).
Bei ProFamilia riet man uns, mich deshalb als Alleinerziehend anzugeben ... im Elterngeldantrag werde ich aber nur als alleinerziehend betrachtet, wenn mein Freund auf das Sorgerecht verzichtet - will er aber aus verständlichen Gründen nicht ...
Weiß jemand von Euch, wie man das handhaben kann? Zusammenziehen ist aus finanziellen wie auch arbeitstechnischen Gründen nicht möglich - und wie schon gesagt, sooo lange kennen wir uns auch noch nicht ... (die Frage mit dem Wohngeld läuft in einem anderen Beitrag...)
Vielen Dank schon mal im Voraus.
sheeri
ab wann gilt man als alleinerziehend ?
Hallo,
Du gilst als alleinerzeihend wenn Du mit Deinem Kind einen eignen Wohnsitz hast.
Und soll ich ehrlich sein? Du wärst super bescheuert wenn Du das Sorgerrecht freiwillig abgibst. Du mußt es ihm geben, und wenn er es unbedingt will muß er Dich verklagen.
Rein rechtlich gesehen bekommst Du alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Namensrecht.
Wenn Ihr zusammenwohnt gilbst Du nicth als alleinerziehend aber das Sorgerrecht bleibt allein bei Dir.
Nur bei verheirateten Paaren bekommt der Mann automaitsch die Hälfte vom Sorgerrecht.
Aber wenn Ihr ein paar Jahre zusammen seit und Du dir sicher bist das es Mr Right ist, kannst Du ihm ja die Hälfte geben.
lg Maren
>>> und wenn er es unbedingt will muß er Dich verklagen. <<<
Da es derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, dass unverheiratete Männer die gemeinsame Sorge einklagen können, kann er sich das auch sparen.
"Du wärst super bescheuert wenn Du das Sorgerrecht freiwillig abgibst."
Für dich sind also Frauen, die die gemeinsame elterliche Sorge zum Wohle des Kindes wollen, bescheuert?
Ich glaub, ich weiß, wer hier bescheuert ist
Hallo.
Im Sinne des Elterngeldes bist Du bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr alleinerziehend (auch wenn Du es für andere Gelder nach wie vor bist), da dadurch der Vater des Kindes die beiden Partnermonate nehmen kann.
Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast (und alleine lebst) und derzeit in Lohn und Brot stehst, bekommst Du die Partnermonate mit dazu.
Sei nicht blöd und behalte das Sorgerecht mal schön für Dich, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Ihr noch nicht so lange zusammen seid ... seine Rechte (Umgang & Co.) und Pflichten (Anerkennung der Vaterschaft, Unterhalt für das Kind und Dich, Beteiligung an sämtlichen Kosten, die durch Schwangerschaft entstehen) kann der Kindsvater auch erst einmal ohne Sorgerecht erfüllen ... und ändern kann man es immer noch.
Der Kindsvater hat im Übrigen, wie es in einem anderen Beitrag behauptet wurde, keine Chance, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Derzeit gibt es dafür noch keine rechtliche Grundlage in Deutschland.
Gruß von der Hedda.
Hallo
Das verstehe ich jetzt aber nicht.
"Im Sinne des Elterngeldes bist Du bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr alleinerziehend (auch wenn Du es für andere Gelder nach wie vor bist)"
Ich bin geschieden, mein drittes Kind ist während dem Scheidungsverfahren auf die Welt gekommen aber mein Ex-Mann ist nicht der Vater. Laut Gesetz aber halt doch. Somit hat er noch das Sorgerecht für ein Kind was nicht seins ist. Noch!!!!
Aber......ich konnte trotzdem Elterngeld beantragen als alleinerziehende Frau. Und trotzdem hat mein Ex-Mann das Sorgerecht zur Hälfte
Hallo.
Ich denke, dass Du ein Sonderfall bist, bzw kommt es darauf an, ob Du 14 Monate oder nur 12 Monate beantragt hast.
Gruß von der Hedda.
Warum gönnst du dem Vater die Vätermonate nicht?
H.H.
Hallo,
das hat ja nichts mit "nicht gönnen" zu tun. Laut der Regelung zum Elterngeld, ist es Voraussetzung mit dem Kind in einem Haushalt zu leben - und das trifft für den Vater des Kindes eben nicht zu (wie oben beschrieben)
sheeri
Um Himmels Willen!
Gib ihm nur nicht das halbe Sorgerecht!!!!
Hallo!
<<und wie schon gesagt, sooo lange kennen wir uns auch noch nicht ... <<
Genau deswegen würde ich ihm nicht das halbe Sorgerecht abgeben. Ihr kennt euch kaum, habt keinen gemeinsamen Alltag in eurem Leben und Du weißt nicht, wie sich alles entwickelt.
Du kannst ihm jederzeit später mal das halbe Sorgerecht abgeben, aber "zurückholen" geht nicht so einfach bzw. fast gar nicht.
Auch geht es nicht darum, ob dein Freund "darauf verzichtet" sondern darum, ob Du ihm das halbe Sorgerecht gibst. Da ihr nicht verheiratet seit, hast Du nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht!
LG janamausi
Hi,
auch von mir : behalte das alleinige Sorgerecht! Du ersparst Dir einiges dadurch.
Später wenn Du weißt wie sich die Dinge entwicklen kannst Du es ihm immer noch geben.
Die Ella
Ich kann mich nur anschliessen. Wenn ihr nicht einmal zusammenwohnt, euch kaum kennt und auch noch kein Zusammenzug geplant ist (sorry, wenn ich mir tausendprozent sicher bin, dann is mir job-entfernung oder ein paar euro mehr im monat egal, dann zieh ich zusammen), behalt dein Sorgerecht, du kriegst im trennungsfall nur noch zusätzlich stress. Glaub mir, ich weiss wovon ich red.