Hallöchen
Mein Beste Freundin lebt derzeit noch mit dem Kindsvater Ihrer Tochter zusammen. Sie haben das Gemeinsame Sorgerecht.
Was passiert im Falle einer Trennung?
Sie hat Angst das er Ihr das Kind wegnimmt. Bzw das die kleine bei dem Vater bleiben muss.
Weis hier jemand Rat. Ich bin der Meinung im falle einer Trennung bekommt die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, somit bleibt die Kleine bei Ihr. Aber ich weis auch das der Kindsvater das einklagen kann.
Welche Gründe müssten vor Gericht vorliegen damit man Ihr die Kleine weg nimmt.
Sie hat echt Angst das sie nur wegen der Kleinen dann bei Ihm bleibt.
Sie hat noch ein Größeres Kind aus ner EX Beziehung....
Liebe Grüße
Mama2003-2009
Gemeinsames Sorgerecht und eventuelle Trennung... habe Angst
Sollte natürlich heißen "Hat Angst" in der Betreff Zeile
Sie müsste nicht Sorgen können für die Kleine sprich kein essen geben, misshandeln verwahrlosen lassen, wieso hat sie so angst vor Ihm?
Wenn sie noch ein Kind hat, dann hat sie rein theoretisch bessere Chancen als er, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Geschwister werden - meistens - nicht getrennt.
Hinzu kommt: wer betreut die Kinder überwiegend????
Gruß
Manavgat
Hallöchen
Also direkt Angst vor ihm nicht.
Sie hat Angst das Sie die kleine nicht mitnehmen kann, bzw das er die kleine behalten kann.
Sie betreut die kleine /bzw beide Kinder überwiegend alleine, er ist viel Unterwegs - Arbeitsmässig.
Wenn sie jetzt gehen würde, wenn es nicht mehr klappen sollte, kann sie die kleine einfach mitnehmen??? Wenn sie nämlich wegziehen würde wäre das 300km entfernt....
Weil er Ihr schon gesagt hat, wenn Sie geht bleibt die Kleine bei Ihm...
Lg
mama2003-2009
Hallo!
Bei gemeinsamen Sorgerecht kann man nicht einfach 300 km weg ziehen, da braucht sie die Zustimmung des KV! Aber sie kann ausziehen! Und da sie die Kinder überwiegend bisher betreut hat, hat sie gute Chancen, dass sie die Kinder bzw. das eine Kind um das es geht, bei ihr bleiben kann.
Als Eltern hat man Veantwortung den Kindern gegenüber und da sollte man auch schauen, dass wenn die Eltern sich trennen, die Kinder so wenig wie möglich leiden. Für Kinder ist es oft schon schlimm, wenn die Eltern sich trennen, aber oft ist es noch schlimmer, wenn der eine Elternteil dann weit weg zieht, so dass der Umgang des anderen Elternteils mit den Kindern nicht regelmäßig statt finden kann bzw. nur in großen Abständen.
LG janamausi
Hallo,
grunsätzlich haben bei Trennung erstmal BEIDE Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Erst wenn ein Elternteil auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungrecht klagt, wird darüber verhandelt.
Rein theoretisch könnte der Vater also von heute auf morgen aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und das gemeinsame Kind mitnehmen, das wäre rein rechtlich überhaupt kein Problem. Andersherum kann das die Mutter allerdings auch tun
I.d.R. wird das Aufenhaltsbestimmungsrecht vom Gericht demjenigen Elternteil zugesprochen, von dem das Kind bis zur Trennung überwiegend betreuut wurde.
Dies sind auch heut zu Tage meistens noch die Mütter, da diese meist in den ersten Jahren beim Kind zu hause bleiben.
Bei Deiner Freundin spielt auch das Geschwisterkind eine Rolle, denn i.d.R. werden Geschwister bei der Trennung der Erwachsenen nicht auch noch getrennt.
Es wird im Allgemeinen immer zum Wohle des Kindes entschieden. Wenn also das Gericht der Meinung ist, das Kind hätte es beim Vater "besser" dann würde es dementsprechend das ABR dem Vater übertragen und umgekehrt.
Ich empfehle Deiner Freundin dringend sich VOR Trennung anwaltlich beraten zu lassen, auch in Bezug auf den Unterhalt und welche Unterlagen sie dafür braucht.
Gruß Krüml
P.S.: der Elternteil bei dem das Kind bleibt, darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils, bzw. ersatzweise gerichtliche Zustimmung eine maximale Entfernung von ca. 50km zwischen Kind und Vater/Mutter bringen.
D.h. die KM darf NICHT einfach so 300km weit weg ziehen!
Danke für deine Antwort, werde es Ihr mal so weiter geben...
LG
mama2003-2009