Kindsvater zahlt nicht - bemüht sich nicht um Arbeit

Hallo, seit der Trennung vom Kindsvater bekomme ich Unterhaltsvorschuss.
Der Kindsvater bemüht sich in keiner Weise um Arbeit (schon seit 6 Jahren arbeitslos).
Was kann ich tun um die ihn zur Zahlung zu bringen (außer Beistandschaft beim Jugendamt, denn dieses arbeitet hier sehr langsam und mehr als ein paar Briefe im Jahr was sich an der Arbeitssituation geändert hat passiert nicht).

Wie erwirke ich einen Titel? Wie muss ich genau vorgehen (wo Antrag stellen, welche Unterlagen etc.)? Bringt es überhaupt etwas?

Er schreibt keinerlei Bewerbungen.

Derzeit ist er bei seinem Vater gemeldet. Dort wohnen tut er aber die meiste Zeit nicht. Laut eigener Aussage dealt er.
Erreichbar ist er leider auch nicht. Habe außer die Tel bei seinem Vater keine Nummer und dort ist er nie zu erreichen.

Freue mich wenn ihr mir helfen könnt.

Lg

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Ich fürchte, viel machen kannst du da nicht. Aber ich glaub, ich hätte soviel Brast angestaut, dass ich, sobald ich sicher wüsste, dass er dealt, ihn bei den Freuden vom Trachtenverein blau-silber Wiesbaden melden würd.

So lange er keine Sozialleistungen bezieht, ist er leider auch nicht dazu gezwungen, sich Arbeit zu suchen. Denen fällt er ja nicht zur Last. Klingt heftig, aber ist leider so.

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Hallo, er hats schon bei seiner Tochter (jetzt knapp 7) geschafft trotz Titel nie zu zahlen. Gericht hat ihn zwar verurteilt 200 irgendwas an sie zu zahlen aber hat er nie gemacht. Passiert ist überhaupt nichts.

Ob er Sozialleistungen bezieht weiß ich nicht. Eigentlich wollte er in das Zimmer bei seinem Vater ziehen das außerhalb dessen Wohnung liegt und seperaten Mietvertrag mit der Vermieterin machen das er eben Leistungen bezieht. Was daraus geworden ist weiß ich nicht.

Lg

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Hallo,

die Aussage ist nicht richtig. Da er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist kann er sehr wohl gezwungen werden sich eine Arbeit zu suchen. In diesem Fall von Unwilligkeit würde ich über eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nachdenken. Das ist eine Straftat!

LG Yoli

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hallo
vielleicht tröstet es dich, aber da is gar nicht so selten. Der Vater von meiner Tochter zahlt auch nichts...wird auch nie was zahlen!Aber ich krieg das auch ohne sein Geld ganz gut hin!

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Hallo.

Zeig ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung an ... kostet Dich nichts und es kann wahre Wunder bewirken.

Gruß von der Hedda.

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Bisher wurde noch kein Unterhalt berechnet, das einzige Schreiben vom Jugendamt war wieviel er verdient, er hat zurückgeschrieben das er nicht arbeitet und seitdem kam von denen nichts mehr.

Da kein Titel besteht kann ich ihn deswegen doch auch nicht anzeigen.

Wie erwirke ich denn genau so einen Titel?

Lg

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Klar kannst Du den Typ auch ohne Titel anzeigen???

Immerhin ist es doch auch sein Verschulden, das kein Titel besteht!

M.

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Du kannst Dir manchen Weg sparen, wenn Du eine Strafanzeige bei der Polizei stellst wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Außerdem würde ich eine Anwältin fragen, ob es Sinn macht, seine Eltern in Anspruch zu nehmen. Auch Großeltern sind unterhaltspflichtig.

Jugendamt kannste - imho - vergessen. Am besten beauftragst Du eine Anwältin mit Biss.

Gruß

Manavgat

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Moin

ich schreib jetzt mal dich an und @ Hedda ebenfalls.

Ihr empfehlt immer die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Welche Konsequenzen würden den auf den Unterhaltsschuldner ( bei mir ist es die KM) bei einem der SGB 2 erhält zu kommen??

Ist es nicht so, das die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldner eine große Rolle dabei spielt?? Also wer nichts hat, und somit nicht leistungsfähig ist,kann doch auch nicht belangt werden.

Zum arbeiten kann sie das Gericht auch nicht zwingen.

Also was würde es bringen Strafanzeige zu stellen??

LG NRW ;-)

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Zum arbeiten kann sie das Gericht auch nicht zwingen.

Indirekt schon:

Das Gericht kann den Unterhaltsschuldner zu einer Bewährungsstrafe verurteilen und die Auflage stellen : X Bewerbungen pro Monat dem Bewährungshelfer vorzulegen. Passiert das nicht, dann Bewährungswiederuf und Knast.

Es ist das ein zahlungsunfähiger Unterhaltsschuldner keinen Unterhalt leisten kann, aber er hat erhöhte Erwerbsobliegenheit, d.h. er muß seine Jobsuche nachweisen können.

M.

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Hallo,

wir haben auch so ein Exemplar... bei unserem Fall ist es die Mutter die seit 16,5 Jahren nicht arbeiten geht und für ihre 3 Kinder keinen Cent Unterhalt bezahlt.

Beistandschaft hat nichts gebracht...
Rechtsanwalt hat nichts gebracht....
Gerichtsverhandlung hat nichts gebracht...
Titel hat nichts gebracht....

Jetzt hat ihr die Richterin noch ein halbes Jahr Zeit gegeben und dann muss sie auch ohne Arbeit bezahlen... Bzw. wir können den Gerichtsvollzieher schicken!
Aber was bringt es??? Es macht uns kaputt... deshalb leben wir jetzt in aller Ruhe mit den Kids zusammen und freuen uns an unserem erarbeiteten Geld!
Vielleicht schicken wir ihr ab und zu mal den Gerichtsvollzieher vorbei aber ansonsten.... VERGESS ES... wenn einer nicht zahlen will, kommt er daran vorbei! Schade eigentlich!

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Hallo,

hier war es ähnlich. Mein Ex ist/war auch arbeitslos und hat angegeben trotz Bemühungen keine Arbeit zu finden und dadurch nicht leistungsfähig zu sein, dazu ist er als unterhaltspflichtiger verpflichtet,
Das Gericht hat seine Bemühungen für volkommen unzureichend erkannt und er muß den Mindestunterhaltvoll zahlen.

Schön..jetzt hab ich zwar Recht, bringt mir aber nicht viel, weil es nichts zu pfänden gibt. Aber einen Versuch ist es wert.

LG