kann er die Vaterschaft abstreiten ?

Hallo
ich lebe von meine noch Mann getrennt habe einen Sohn von ihn und ein kind ist vor der Trennung enstanden aber noch nicht geboren.

So jetzt fing er an er will die Vaterschaft nicht anerkennen ist ja sowiso nicht sein kind#aerger
wir sind Verheiratet kann er so einfach die Vaterschaft abstreiten? ich meine es geht ja auch um den Unterhalt fürs baby.
Vaterschaft Test kann er gerne haben aber den lehnt er ab#augen

Was mache ich den jetzt Test will er nicht kann man ihn Gerichtlich dazu bringen das er den Test machen tut.

Ich habe das Gefühl er will nur keinen Unterhalt zahlen deswegen nicht die Vaterschaft anerkenne .

Hoffe ihr könnt mir helfen

Lg

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Da ihr eh verheiratet seit, wird er so oder so als Vater eingetragen und muss dementsprechend auch Unterhalt zahlen.

Ansonsten muss er vor Gericht ne Klage wegen Vaterschaftsfeststellung führen.

Also mach dir keine Sorgen, in dem Fall sitzt er am kürzeren Hebel. ;-)

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vielen dank für deine antwort

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Hallo,

so leicht ist das nicht !
Wie schon jemand vor mir schrieb, ihr seit noch verheiratet und die Scheidung wird sicher nicht mehr vor dem Geburtstermin stattfinden, daher wird er als Vater eingetragen !
Wenn er meint es sei ein Kuck-Kucks-Kind, dann kann er beim Jugendamt einen Vaterschaftstest beantragen, sicher, aber anders würde er da nicht raus kommen.
Also keine Sorge.
Selbst wenn doch alles anders läuft, ihr geschieden seit vorher - spätestens wenn du Unterhaltsvorschuß beantragst beim Jugendamt und das olltest du wenn es so ist tun, dann kümmern die sich darum das der Vater oder die möglichen Väter zum Vaterschaftstest erscheinen. Er kommt da nicht raus, aber lass ihm in den Glauben ... dann hast du hinterher einen Grund zur Schadnefreude und bei solchen Ärschen (sorry) darf man die auch ruhigen Gewissens haben !

LG und geniess die Schwangerschaft !!!

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Danke na dann bin ich gleich Ruhiger :-)Das Baby wird in der Ehe geboren die Scheidung Läuft noch nicht mal da ich will das er die einreicht.

Das ding ist er will ja gar keinen Vaterschafst Test machen , er meint kein Gericht kann ihn zu Zwingen.
Naja dann lass ich ihn mal in den Glauben und streitet nicht weiter rum.
Das Baby kommt in 7 wochen Zur Welt mal schauen ob er bis dahin seine Meinung ändert

Lg yvonne

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"Das ding ist er will ja gar keinen Vaterschafst Test machen , er meint kein Gericht kann ihn zu Zwingen."

#rofl

andererseits: er kommt den tatsachen/wahrheit in einer anderen art und weise näher als er sich gedacht hat: das gericht wird ihn tatsächlich nicht zu einem test zwingen (obwohl es das könnte), weil er aufgrund der ehelichkeit des kindes sowieso und ganz automatisch als vater eingetragen wird #rofl

der wird noch schön blöd schauen!

du kannst dich ganz entspannt zurücklehen, brauchst das wort "test" kein einziges mal zu erwähnen wenn du nicht willst und kannst bei bedarf alles das JA erledigen lassen.

noch eine schöne schwangerschaft!

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Huhu Yvonne,

ich denke bei Euch ist es schon recht eindeutig und er wird es nicht abstreiten können ;-)

ich würde an Deiner Stelle die Beistandschaft beim JA einrichten. Dort gibst Du ja dann den Vater an und der wird angeschrieben. Sollte er dann die Vaterschaft nicht anerkennen wird es vor Gericht gehen. Der Beistand vertritt das Baby vor Gericht. Wir haben dann einen Test aus der Apo gemacht und er hat dann die Vaterschaft beim JA anerkannt. Hatte eine Frist von X Wochen.
Nachgezahlt hat er dann den vollen Unterhalt!

Geht es Euch sonst gut?

lg Maren

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Hallo Maren
Ja ich werde es so machen mal schauen wen das Baby da ist und er es sieht, ob er seine meinung noch ändern wird. wen nicht dann Kommt halt der unschöne Schritt. Musstet ihr den Test selber zahlen?

Sonst gehts uns gut un dir ? wir ist das Thema mit den Wasser ausgegangen hatte dir geantwortet ? Und wie gehts euch bist auch wider alleine oder

Lg yvonne

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Es gibt keine Vaterschaft anzuerkennen, da die zwei verheiratet sind, somit ist er automatisch der Vater, wenn er der Meinung ist, er ist nicht der Vater, darf er gern vor Gericht ziehen, dort läuft dann aber nix ohne Vaterschaftstest, weil die TE ja sagt, er ist der Vater...

LG Anita

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§ 1592
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes
verheiratet ist,

(...)

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Hallo

Yvonne , hättest mich doch über VK fragen können ....

Also es ist so das er so oder so der Gesetzliche Vater ist , da ihr ja noch verheitatet seit und die Scheidung ja noch nicht beim Gericht eingereicht ist .

Er kann dann über den ANwalt oder über das Jugendamt die Vaterschaftanfechten lassen .... ABER ... das dauert eine ganze weile , ausserdem wird er dann Vaterschafttest machen lassen müssen ....

Ich drück dir ganz ganz fest die Daumen .. gib Mike nen Knutsch von uns und auch dem bauchkröter lol

Lg Martina

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#liebdrueck

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Was hätte sich denn geändert, wenn "die Scheidung eingereicht" (also Scheidungsantrag gestellt) gewesen wäre?

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darf ich mal nach dem trennungsgrund fragen?

oder hat er irgendwelche ideen, warum er NICHt der vater sein könnte? ich meine, wie ist das mit dem ersten kind? da ist alles klar, oder hat er da auch gezweifelt???

du musst einen vater beim jugendamt angeben, mehr hast du nicht zu tun, der rest wird wie von anderen schon beschrieben vom ja erledigt. und die holen sich schon den unterhalt, keine sorge.

oder du klärst das ganze gleich mit dem scheidungsanwalt, würde für beide seiten eventuell günstiger kommen, da du ja selbst auch anspruch auf unterhalt hast bzw. haben könntest.