Ab wann gilt man Alleinerziehend

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage (steht ja oben).
Ich bin mit dem Kindsvater zusammen, jedoch sehen wir uns nur am WE.
Er wohnt weiter weg und wir haben auch nicht vor zusammen zu ziehen.

Wir werden für unser Kind das gemeinsame Sorgerecht haben.
Jedoch frage ich mich, ob ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?

Die Dame beim Jugendamt sagte mir nur, sie "denkt", dass ich als alleinerziehend gelte.

Hmm. Also wenn sie mir solche Fragen nicht beantworten kann, wer dann??

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Ich glaub ich: AE bist du ab dem Tag des Auszugs des anderen Partners. In deinem Fall, bist du AE, du wohnst ja auch alleine mit Kind. Wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, glaube ich, das hat derjenige bei dem das Kind wohnt und auch das alleine Sorgerecht hat. Teilt ihr das Sorgerecht, teilt ihr automatisch auf das Aufent. Recht.. wie gesagt....so kenn ich es, lass mich aber auch gerne von jemanden anderes belehren.

LG

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Huhu, also für mich bedeutet das nicht alleinerziehend. Alleinerziehend bedeutet für mich, wenn man komplett alleine mit dem Kind ist und auch finanziell für sich selber und für das Kind sorgen muss.

Du schreibst ja Ihr seid zusammen. Also wirst Du ja kaum Unterhalt bekommen, sonder er wird sich so an Eurem Leben beteiligen. Das Ihr nicht zusammen wohnt ist ja dann letztendlich Euer Problem. Es gibt doch genug Leute, die unter der Woche wo anders arbeiten und nur am WE zu Hause sind. Die gelten ja auch nicht als alleinerziehend.

Lg Joshimaus

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Dann gibt es ja nicht viele AE denn Unterhalt wird ja meist gezahlt oder auch Vorschuss;-)

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Hallo,

gefühlsmäßig bist Du NICHT alleinerziehend in meinen Augen....

zu dem Thema ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) - wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt habt Ihr auch automatisch gemeinsam das ABR. ABR ist nur ein kleiner Teil des Sorgerechts.

Sollte das ABR auf einen Elternteil übertragen werden bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung.

LG,

lucky00

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Alleinerziehend wird anscheinend auf verschiedenen Ämtern anders definiert.
Ich hab gesehen,daß das Kind noch nicht da isr.
Beim Elterngeld giltst du mit gemeinsamen Sorgerecht schon mal nicht als alleinerziehend ,d.h. dir stehen statt 14 Monaten Elterngeld (falls du vorher berufstätig warst ) nur 12 Monate Elterngeld zu.
Für die Steuerklasse würdest du als alleinerziehend gelten ,könntest also statt der 1 die 2 beantragen dann ,weil keine weitere Person über 18 in deinem Haushalt lebt.
Unterhaltsvorschuß wirst du ja sicher nicht beantragen ,weil ihr zusammen seid und er für euch beide zahlt ,oder?

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Danke erstmal für eure Antworten.

Beim Jugendamt wurde uns gesagt, er muss Unterhalt für mich und unser Kind zahlen, da wir nicht zusammen wohnen.

Er soll nach der Geburt des Kindes dort wieder hin kommen, dass es dann ausgerechnet werden kann.
Er soll die letzten 12 Gehaltsabrechnungen mit zu dem Termin bringen.

Hmm, irgendwie bin ich verunsichert.


Ich war auch heute bei der Krankenkasse weil ich wissen wollte, wie ich nach der Geburt meinen Sohn dort anmelde. Mein Berater hat Urlaub und ich war bei der Vertretung. Die sagte mir, dass das Kind beim Vater angemeldet werden muss.

Ich sagte, dass der aber weiter weg wohnt und wir eine WE Beziehung führen und nicht verheiratet sind. Andere Mütter hätten doch auch ihr Kind bei ihrer VErsicerung. Aber die Dame meinte, ich müsste es über den Vater laufen lassen.

Da red ich lieber nochmal mit meinem Berater. Das kann ja so auch nicht sein.