Aufenthaltsbestimmungsrecht festlegen? Ja oder nein?

Hallo,
also, ich versuche hier nochmal kurz zu schildern worum es geht. Bin gerade dabei mich vom Vater meines Sohnes (1 Jahr) zu trennen. Wir haben geteiltes Sorgerecht, Beistandschaft beim JA ist beantragt, alles läuft so langsam an.
Jetzt war ich gestern bei einer Beratungsstelle und dort wurde mir gesagt, ich könne mir überlegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Die Dame meinte aber, ich müsse mir das gut überlegen, nach dem Motto "nicht dass Sie schlafende Hunde wecken". Sie meint, solange mein Exfreund und ich uns einig seien, wäre es nicht notwendig, das festlegen zu lassen.

Eigentlich bin ich recht zuversichtlich, dass wir das alles so hingebogen bekommen, wenn Unterhalt etc geregelt ist. ABER,natürlich bleiben Ängste. Vor allem, da ich das gefühl nicht loswerde, dass mein Exfreund (trotz aller Beteuerungen) irgend etwas hinter meinem Rücken ausheckt. Und da Menschen in Angst und Verzweiflung bzw. Trauer manchmal Dinge tun, die sie sonst nicht tun würden, Ist meine Frage: Was kann denn schlimmstenfalls passieren wenn man das ABR nicht festlegt?
Ich würde mich halt ungern mit meinem Exfreund vor Gericht streiten, denke aber, dass dies ein Sgtreitpunkt sein könnte...

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Ich dachte immer das hat man mit dem Sorgerecht automatisch #kratz

Aber ich irre mich gerne#schwitz

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ja, das Geteilte.
es ging in der Beratung darum, ob es sinnvoll wäre die Trennung von Sorge und Aufenthaltbestimmungsrecht...
vielleicht hat jemand damit schon Erfahrungen.

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Meines Wissens geht das gar nicht.

Du kannst einen Lebensmittelpunkt festlegen, der ist im Normalfall, wie bei mir z. B. auch, die Mutter. Im Rahmen eines ganz normalen Familienlebens trifft die Mutter an der Stelle die Entscheidungen des Alltags. Davon ausgenommen schwerwiegende Entscheidungen, die z. B. Schulwahl (weiterführende Schule), Ausbildung, Religion, längere Abwesenheiten (Ferienaufenthalte), ärztliche Therapien, OPs oder was auch immer.

Wo und mit wem das Kind jetzt z. B. den Tag jetzt verbringt (Freunde, Oma und Opa), ist davon unabhängig und fällt unter das ABR und das übt derjenige aus, bei dem das Kind gerade ist, unter der Woche im Normalfall die Mutter und am We abwechselnd Mutter oder Vater.

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Hallo,

ich nehme mal an Du meinst, ihr habt gemeinsames Sorgerecht, nicht Geteiltes, denn wenn dem so wäre, hättest Du automatisch auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Also, schlimmstenfalls könnte z.B. Dein Ex Euer Kind nehmen und damit nach Buxtehude ziehen (mal überspitzt beschrieben) und Du könntest ihn noch nichtmal wegen Kindesentführung anzeigen, bzw. der Weg ist sehr schwer, da ihr ja Beide das Sorgerecht und in Folge dessen auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Euren Sohn habt.

Seit Ihr denn schon räumlich getrennt?

Gruß Krüml

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richtig. genau DAS meinte ich. *seufz*
Bin seit fast einer Woche nur am Rennen und Organisieren und so ganz langsam am Rad am Drehen... #augen
Also brauche ich mir momentan bei gemeinsamen Sorgerecht KEINE Gedanken machen? Es sei denn, er beantragt irgendwann eine Änderung?

räumlich getrennt sind wir noch nicht, was die Sache etwas verkompliziert. Aber ich brauche erst einmal eine Wohnung, er auch.
Das ist hier wo wir wohnen alles etwas kompliziert (wir wohnen quasi auf der Landesgrenze Hessen/Niedersachsen) mit der Zuständigkeit der Behörden...

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"Also brauche ich mir momentan bei gemeinsamen Sorgerecht KEINE Gedanken machen? Es sei denn, er beantragt irgendwann eine Änderung?"

Ne, ist eben genau andersrum.

Ihr habt beide das Sorgerecht, also habt ihr auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ergo, kann theoretisch gesehen jeder von Euch mit dem Kind irgendwo hinziehen. Es ist zwar so, dass man eigentlich die Zustimmung des Anderen dazu brauchen würde wenn man weiter als IMHO 50 km vom anderen Elternteil wegziehen würde, trotzdem ist es aber erstmal ohne Probleme möglich.
Und eine Anzeige wegen Kindesentführung wäre dann nicht so einfach möglich, weil ja jeder erziehungsberechtigt ist und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Das ist natürlich aber der Extremfall und sowas kommt ja nur sehr selten vor.

Ich würde versuchen jetzt in Ruhe und Frieden mit Deinem Ex zu klären was eben derzeit möglich ist. Je friedlicher man sich trennt, desto weniger Probleme entstehen dann meistens bzgl. Umgang, etc.
Äußert Beide Eure Wünsche und versucht einen Mittelweg zu finden der am besten für Euren Sohn ist. Dies würde ich dann schriftlich festhalten.

Gruß Krüml

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Hallo,

ich würde jederzeit das alleinige ABR beantragen! Ich habe damals nach der Trennung auch gedacht" wir sind uns einig - da kann nichts passieren". Und dann - dann hat der KV aus gekränktem Stolz oder was auch immer das Kind einfach mitgenommen und mir über 4 Tage den Kontakt verwehrt. Erst nach Einschalten des Gerichtes kam er zurück.

Vielleicht gehts bei Euch ja gut - ich wünsche es Euch und vor allem dem Kind. aber darauf verlassen würde ich mich NIE wieder!!!!

nb

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Oh Gott, jetzt bekomm ich doch Angst...

Andererseits, wenn ich das jetzt quasi grundlos beantragen würde, das alleinige ABR, dann bekäme mein Exfreund sicherlich Panik...

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Das müßt Ihr für Euch entscheiden. Wie gesagt, ich hatte damals diese Erfahrung gemacht. Und glaub mir, es ist schrecklich, wenn Du nach hause kommst, das Kind ist weg, der Koffer, die Klamotten und die Kuscheltiere auch. Und die Polizei kann nichts machen - der KV hat ja genauso das ABR wir ich!

Ich habe daraufhin natürlich SOFORT das alleineige ABR beantrag. Aber das Verfahren läuft immer noch (1 Jahr jetzt!), weil der Richter nich klauben konnte oder wollte, dass der Kv sowohl mich als auch das Kind geschlagen hat. Mittlerweile hat der KV das zugegeben und trotzdem dauert die Entscheidung noch. Glaub mir - ich hätte dem Kind und mir viel erpart, hätte ich es damals anders gemacht.

Abe wie gasagt - jeder ist anders.
nb

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Aaalso, nochmal gaaanz langsam:

- wenn wir beide Sorgerecht haben, haben wir auch erst einmal beide das ABR, was heißt, weder darf ich weiter und länger ohne Zustimmung meines Freundes mit dem kind weg, noch mein Freund (z.B. 200km weit weg ziehen).
- wo liegt denn dann der Lebensmittelpunkt des Kindes, heißt, wo hält sich das Kind meiste Zeit auf? Kann man das festlegen, wenn man sich einigt, oder ergäbe sich das dann aus dem ABR?
- würde jetzt einer von uns beiden das ABR beantragen und bekommen, ließe sich das später wieder ändern?

#kratz
Ich glaub ich muss doch nochmal zur Rechtsberatung beim Familienanwalt..

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Lies Dir doch einfach mal das hier durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Theoretisch ließe sich ein einmal gerichtlich bestimmtes ABR schon wieder ändern, das ist aber ein sehr langer und schwerer Weg, sofern der Elternteil bei dem das ABR ursprünglich lag einer Änderung nicht zustimmt.

Ich würde das an Deiner Stelle schon nochmal mit einer Anwältin besprechen.

Gruß Krüml

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Ich würde das ABR beantragen. Wende Dich zunächst an eine Anwältin und lass Dich hierzu beraten.

Gruß

Manavgat