Hallo,
ich heute auch mal wieder.
Ich hab ja damals als ich mir hier Rat geholt habe,zwecks Unterhalt gegen den Vater meiner 6 jährigen Tochter eine Anzeige gemacht.
Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit dem Satz das das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde gegen den KV,weil er behauptet ich hätte weitere sexuelle Kontakte während seiner Montagetätigkeit gehabt (er war zu dem Zeitpunkt garnicht auf Montage).
Wie sieht das aus,wird er jetzt von der Staatsanwaltschaft zu einem Vaterschaftstest ,,gezwungen" oder soll ich Wiederspruch einlegen?Oder zum JA gehen?hab dort die Beistandschaft...
Weiß gerade garnicht was ich tun soll...
LG Melli
Falsche Behauptung-Verfahren eingestellt!!!
Achso und er hat die Vaterschaft damals beim JA anerkannt und die 72 Monate Unterhaltsvorschuß hab ich bekommen
LG melli
geht der KV einer festen arbeit nach ?? wieso denn Untehaltsvorschuss ?? bei festgestellter Vaterschaft gibts doch unterhalt nach der düsseldorfer tabelle
geh zum rechtsanwalt der kann dir am besten helfen. soweit ich weis ist er solange er die vaterschaft beim JA anerkannt hat ist er auch unterhalt verpflichte. wenn er der meinung ist nicht der vater zu sein muss er erstmal eine vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. denn findet ein termin statt bei dem er seine zweifel begründen und belegen muss. und denn legt das gericht ein termin zum bluttest an. eine zeit danach bekommst du post und einen termin vom gericht wo das ergebnis bekannt gegegben wird.
aber wie gesagt so genau weis ich das nicht schreibe nur aus den erfahrungen einer bekannten, die es mir so erzählt hat.
LG Mariem
geht der KV einer festen arbeit nach ?? wieso denn Untehaltsvorschuss ?? bei festgestellter Vaterschaft gibts doch unterhalt nach der düsseldorfer tabelle
Wenn der Vater nicht zahlen kann bzw. sich vorm Zahlen drückt,kann man UV beantragen.
Wenn kein Geld da ist oder der Wille fehlt ,bringt auch die schönste Düsseldorfer Tabelle nichts.
Der Typ hat doch die Vaterschaft anerkannt.Was will er denn jetzt plötzlich.
Wenn du eine Beistandschaft hast,geh zum JA und wenn das eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung war....stell sie erneut.
Wenn er meint er ist nicht der Vater,soll er eine Vaterschaftsfeststellungsklage machen.Das fällt ihm nur ziemlich spät ein.Wahrscheinlich weils ihm jetzt endlich mal an den Kragen gehen soll.
Ruf doch mal den Staatanwalt an und frag ihn, was ihn zu der Begründung gebracht hat?
Wenn 3 Monate rum sind, stellst Du erneut Strafanzeige am besten mit Unterstützung einer Anwältin. Ich musst das Ganze Spiel 3 Mal wiederholen, bis überhaupt mal ein Verfahren eröffnet wurde (meine Tochter ist ehelich geboren). Die haben keinen Bock auf Unterhaltsverfahren - sind ja auch Kerle - und stellen das gerne mal ein.
Steter Tropfen höhlt den Stein! Gib keine Ruhe und zieh alle Register. Dem Erzeuger würde ich eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen. Solche Behauptungen darf er - wenn er keine Beweise hat - gar nicht aufstellen.
So ein Drecksack! Zeig ihm wo der Bauer den Most holt.
Gruß
Manavgat
Finde dass ganze ein bisschen wirr... Strafanzeige wegen Unterhalt? Habe ich noch nie gehört, dachte immer für sowas ist das Familiengericht zuständig und kein Strafgericht....
Er hat die Vaterschaft annerkannt, dann ist er auch Unterhaltspflichtig, so einfach ist das. Sollte er nicht zahlen obwohl er kann, dann gibt es die üblichen Verfahren- Pfändung usw.
Wenn er einen begründeten Verdacht nicht der Vater zu sein, dann kann er ein Festellungsverfahren einleiten. Wie gesagt ER...
Du bist nicht informiert.
Unterhaltspflichtverletzung ist eine Straftat, die sogar (rein theoretisch) mit Knast bestraft werden kann. Sie greift nicht, wenn jemand nachweislich (Krankheit, Behinderung, Alter) nicht arbeiten kann oder sich nachweislich! um Arbeit erfolglos bemüht. Aber 20 Jahre lang ist das schwer möglich.
Anzeige bei der Polizei. Staatsanwalt ermittelt. Leider wird beim ersten Mal meistens eingestellt. Die Kerls (Staatsanwälte) scheinen das als nicht sooooo dringend anzusehen.
Ich hab das Ganze mehrfach durch, einschließlich Anzeige wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Zur Zeit läuft die 5. Strafanzeige. Wenn der Knast winkt, dann zahlt er wieder eine Weile...
Gruß
Manavgat
Hallo,
dir erstmal einen fähigen Anwalt zur Seite holen. Danach lässt du locker flockig den Vaterschaftstest machen (ich glaub den darf er dann sogar zahlen, wenn er der Vater ist, aber genaue Auskunft gibt dir gerne dein Anwalt) und dann wiederholst du das Spielchen solange, bis er endlich zahlt oder einwandert
Lieben Gruß
Sandra
Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Die Vaterschaft wurde anerkannt.
Weshalb soll dann die Behauptung mit den sexuellen Kontakten, selbst bei Unterstellung als wahr, entlastend wirken?
Es erfolgt auch kein Vaterschaftstest seitens der Staatsanwaltschaft. Dieser wäre auch überflüssig, da die Vaterschaft rechtlich besteht.
Wie lautet denn der Einstellungsbscheid konkret?
P.S.
Du solltest Beschwerde einlegen (dies müsste aber eigentlich in der Rechtsmittelbelehrung stehen). Beachte aber die kurze Frist.