Kann er meine (unsere) Tochter einfach mitnehmen? Dringend

Hallo!

Mein Mann und ich hatten einen ziemlichen Streit und nun er auf die Idee gekommen auszuziehen.
Außerdem sagt er, dass er unsere gemeinsame Tochter (2) mitnehmen will.
Kann er das einfach so?

Ich bin gerade ziemliche panisch. Ich meine, er ist voll berufstätig, sie geht nicht in den Kindergarten. Aber abgesehen davon-kann er sie einfach mitnehmen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Neddie

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Theoretisch kann er bei gemeinsamer Sorge , praktisch darf er nicht da du der Hauptbetreuende Elternteil bist

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Hi neddie.

Bleib ganz ruhig. So ein dreck hat mein Mann auch von sich gegeben, aber umsetzen konnt er es nicht wirklich. Meine Erfahrung ist, das die Männer anfangen zu drohen bis zum geht nicht mehr, weil sie verzweifelt sind.

Ich versteh deine Sorge, ging mir damals auch so, und ich hab meinen Sohn keine Sekunde mehr aus den Augen gelassen. Sollte er wirklich deine Tochter mit nehmen, dann würd ich ihn anzeigen wegen Kindesentführung.

Vor einem Richter müßte er das Verhalten eh erstmal recht fertigen, warum eure Kleine nicht bei dir, sondern bei ihm sein muss. Und wenn du nicht gerade Dreck am stecken hast, brauchst du dir keine Sorgen machen. es muss viel passieren bevor man hier in Deutschland ein Kind von dessen Mutter trennt. Vorallem wie blöd ist er denn? Er arbeitet den ganzen Tag, wie stellt der sich das denn vor???

tief einatmen und nicht verrückt machen lassen, das ist meist nur ganz großes #bla. Er will dich damit treffen.

lg iom

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Huhu,

mit ner Anzeige wegen Kindesentführung würde sie sich in dem Fall ziemlich lächerlich machen da es keine ist. Vortäuschung falscher Tatsachen nennt man so etwas und ist durchaus strafbar. #aha

Warum sollte man ein Kind nicht von seiner Mutter trennen können? #kratz Offiziell wohnen meine beiden Neffen getrennt, einer bei Mama, einer bei Papa (um es für die Kinder einfacher zu machen machen sie allerdings das Wechselmodell). Mein Schwager arbeitet im übrigen auch Vollzeit ;-) Es ist also alles möglich.


Lg Elli

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wenn er das kind gegen den willen der mutter mitnimmt ist es eben doch kindesentführung.so stehts geschrieben.das jugendamt wird dir das gleiche berichten!!!!!!!!!!!!!

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Hallo

können tut er es schon , solange beim Gericht nichts geklärt ist habt ihr wenn ihr verheiratet seit des gemeinsame Sorgerecht ( und keine hat gesetzlich das Aufenthaltsbestimmungs recht mometan ) . Somit hat er genauso ein anrecht auf seine Tochter wie du .

ABER ... ganz rühig ... die meisten Männer drohen mit viel . Umsetzen tuen es die wennigsten.

Drück dir fest die Daumen . Falls es auf eine trennung raus läufst würde ich zum Anwalt gehen und mich mal genau erkundigen . Vorallem zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Lg Martina

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Die mutter hat das alleiniege aufenthaltsbestimmungsrecht das ist fakt!

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Die mutter hat das alleiniege aufenthaltsbestimmungsrecht das ist fakt!

Stimmt! die Mutter hat auch das alleinige Besitztum am Kind und am Geld des Vaters , außerdem hat eine Mutter grundsätzlich ein Recht auf Dummheit und Unwissen zumindest wenn sie sich ildeluxe nennt und keinerlei Ahnung hat aber hier superklasse Blödsinn verbreitet.

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Klar kann er das tun, ihr habt gemeinsames SR udn wo das Kind sich aufhält. Wieviel Mütter tun das den Vätern an? Da schreit kein Hahn danach;-)

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hallo

wenn ihr beide das sorgerecht habt, dann kann er sie sicherlich mitnehmen. war bei mir auch so. vater wollte die trennung und schwupps war mein sohn weg.

beim jugendamt erfuhr ich dann, das ehepaare auch das gemeinsame aufenthaltbestimmungsrecht haben. ich hätte meinen sohn nicht mal mit der polizei holen können.

lg melli

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Erst mal kann und DARF er sie nicht einfach mitnehmen das ist schwachsinn auch wenn ihr beide das sorgerechz habt DU ALLEIN hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht.das heeisst du bestimmst wo das kind wohnt und außerdem wird es glaub ich nicht das beste sein wenn er sie EINFACH mitnimmt.im prinzip könntest du auch ganz weit weg ziehen und er kann da nichts machen dank dem aufenthaltsbestimmungsrecht.
an deiner stelle wende dich ans jugendamt das ist nichts schlimmes mach einen termin.dann bekommt er auch erst mal gesagt wie das alles abläuft.und du kannst beruhigt schlafen.fakt ist er darf sie ohne deine erlaubnis nicht mitnehmen.gott sei dank gibts in deutschland gesetze...

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Moin

Wann wird bei Urbia endlich mal zensiert, das nicht weiterhin so ein Schwachsinn weiter verbreitet wird und jahrelang im www verbleibt.

Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht(ABR) solange es vom Gericht nicht anders entschieden worden ist.


Trotzdem
LG NRW ;-)



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Hallo,

wahrscheinlich sind das nur leere Drohungen des Vaters.
Aber er könnte theoretisch Fakten schaffen und mit dem Kind ausziehen. Dann müßte er aber auch eine Betreuung nachweisen können. Genauso kannst du aber mit dem Kind gehen/dir die Wohnung zuweisen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihm im Falle der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird ist aber in Deutschland ziemlich gering (v.a. wenn er arbeitet und du das Kind betreust). Momentan habt ihr das aber als Ehepaar beide, also hat er genausoviel Recht den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen wie du.

LG bluehorse