Mein Einkommen für Unterhalt der Tochter meines Partners?

Mein Partner und ich sind seit etwa zwei Jahren zusammen. Seit acht Monaten wohnen wir zusammen. Ich bin geschieden und habe zwei Kinder (elf und zwölf), für die ich keinen Unterhalt bekomme.

Für seine Tochter zahlt mein Partner seit eh und je regelmäßig Unterhalt. Dieser wurde auch vor kurzem vom Jugendamt neu berechnet (erhöht). Die Mutter des Kindes ist seit Schulabgang erwerbslos, bezieht Hartz IV.

Nun bekamen wir Post vom Arbeitsamt, dass mein Partner erneut seine Einkommensverhältnisse darlegen müsse, damit das Arbeitsamt prüfen kann, ob nicht NOCH MEHR Unterhalt gezahlt werden könne, um die Kosten des Arbeitsamtes zu senken. Auch das Einkommen der Partnerin, also meins, müsse offengelegt werden.

Zur Info: Mein Partner hat ca. 1.500 EUR netto, ich etwa 1.000 (plus Kindergeld). Er zahlt zurzeit 334,00 EUR Unterhalt. Seine Tochter ist 13.

Frage 1: Ist das Arbeitsamt berechtigt, den Unterhalt neu festzulegen, um "Kosten zu senken"? Unterhalt wird doch eigentlich vom Jugendamt festgelegt, oder? (Urkunde über Höhe etc. liegt - vom Jugendamt beglaubigt - dem Arbeitsamt vor).

Frage 2: Darf mein Einkommen zur Berechnung des Unterhalts für die Tochter meines Partners mit einbezogen werden? Habe ja selbst zwei Mäuler zu stopfen - und die werden mit zunehmendem Alter immer teurer?

Ich habe das Mädchen meines Partners immer mit unterstützt, wir kaufen ihr immer mal was, wie das so ist, wenn die "getrennten" Kinder zu Besuch sind, ansonsten zahlt er fleißig Unterhalt. Wir holen und bringen die Kinder (meine und seins) auf unsere Kosten von und nach Leipzig.
Ich bin nicht geizig, aber sehe auch nicht ein, eine Frau zu unterstützen, die in ihrem Leben noch nie arbeiten war und ständig nach mehr Geld kräht (wir haben schon einiges durch). Und ohne egoistisch klingen zu wollen - was habe ich mit diesem Kind zu tun? Ich muss doch selbst für meine eigenen sorgen. Wieso soll mein Einkommen mit angerechnet werden? Wir kommen gerade über die Runden, die Miete in Berlin ist nicht wenig, die übrigen Kosten kennt Ihr selbst, wenn die Fixkosten und der Unterhalt weg ist, reicht der Rest zum Essen, Tanken und ab und zu mal eine Klamotte für meine Jungs. Groß Urlaub machen ist nicht drin. Ich will nicht klagen, im Großen und Ganzen geht es uns ja nicht schlecht, aber wenn das Arbeitsamt in Leipzig noch mehr berechnet, krauchen wir am Existenzminimum herum.

Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Ist die Forderung des Arbeitsamtes gerechtfertigt?



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Naja,diese Frau "kräht" nicht nach mehr UNterhalt,denn sie hat nichts davon.Es wird von der Arge angerechnet.Beispiel:bekommt sie fürs Kind 50 Euro mehr UNterhalt,wird dieses Geld vom Regelsatz wieder abgezogen.
Die Arge will ihre eigenen KOsten senken,daher überprüfen sie im Normalfall immer mal wieder die Kosten.

Aber ich meine eigentlich,daß Deine Kosten da nicht mit reinfallen,da ihr nicht verheiratet seid.Aber da bin ich mir nicht sicher.Will nichts falsches sagen.Mein Geld wird bei der UNterhaltsberechnung für das Kind meines Freundes nicht einberechnet.

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Hallo

Auch wenn sie verheiratet wären, hätte ihr Einkommen keine Relevanz.
Lediglich wenn sich die Steuerklasse ändert, "zahlt" sie indirekt mit( aber nur bei 3/5)

Bianca

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stimmt so vereinfacht nicht!

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Dein Einkommen hat mit dem Unterhalt für seine Tochter absolut nichts zu tun.
Da ihr jetzt aber zusammen wohnt , kann es sein ,daß sein Selbstbehalt gesenkt wird und er eventuell dadurch mehr zahlen muß.

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Mittelbar gesehen ist dein Freund juristisch nicht belangbar.
Allerdings werden eure Gehälter zusammengerechnet und der Selbstbehalt (Mangefall) addiert.

Hier könnte ich mir denken, dass das Thema Haushaltsgemeinschaft noch mit einaddiert wird über die ARGE und sich durch diese Berechnung ergeben wird, ob er mehr zahlen muss.

Unterhaltspflichtig lt BGB sind grundsätzlich Verwandte in erster Linie und eigenlt. nur verständlich, wenn die Behörde es zurückfordert, egal wie (Steuerzahler).

Rein rechtlich gesehen finde ich es richtig, denn wirtschaftlich ist dein Freund nun besser gestellt, da du einen Teil der Miete übernimmst, Strom, Essen usw. Würdet ihr beide ALG2 beziehen, dann würde ein Einvernehmen des "Für einander einstehen" vorausgesetzt.

PS: Weder die Frau noch das Kind können mit vermehrten Unterhalt rechnen, da Unterhalt, Kindergeld VOLL auf den Leistungssatz angerechnet werden. Somit gilt dieser Unterhalt als EInkommen des Kindes und gilt indirekt (das ist gesetzlich verankert) als Leistungssatz für die Mutter.

mfg

mfg

mfg

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natürlich MangeLfall

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Hallo

Das stimmt generell so nicht. Das Gehalt des Partners geht das Amt nichts an und man muss es nicht offenlegen.

Bei meinem guten Freund ist es auch so. Seine Freundin verdient das doppelte von dem was er verdient und sie mussten noch nie ihr Gehalt angeben.

Er zahlt den Unterhalt, den er laut Tabelle zahlen muss.

Bianca

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Hallo Minusch,
bei einem Netto bis 1500, müsste er nach DT 426 Euro monatlich zahlen, abzüglich der Hälfte des Kindergeldes.
Das sieht zunächst so aus, als wäret ihr kein Mangelfall, aber:
Das bereinigte Netto kann deutlich weniger sein: Fahrtkosten/Werbungskosten (meist pauschal 5%) oder Schulden aus der Ehe, die er abzahlt, werden runtergerechnet.
Damit könnte er an der Mangelfallgrenze von ca 900 Euro entlangschrappen, zumal vielleicht die Miete höher als die Regelsätze.
In solchen Fällen kann der Selbstbehalt gesenkt werden, wenn in einer Lebensgemeinschaft beide verdienen und der Partner mehr als 750 Euro heimbringt.
Link hierzu:
http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Hierbei wird aber zu berücksichtigen sein, dass du 2 Kinder ernähren musst, also wird es auf Null rauslaufen.
Die ARGE muss das prüfen, weil die Aufwendungen aus Steuermitteln für die Arbeitsallergikerin und ihr Kind so gering wie möglich gehalten werden müssen. Es müssen alle Geldquellen ausgeschöpft und geprüft werden. Der Dame würde eine Wiedereingliederung mit unter drohender Kürzung gut bekommen, wenn du mich fragst...;-)
Wieso zahlt dein KV keinen Unterhalt, dem solltest du die Wurst braten.
LG
Mariella

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danke dir,.. ich habe nun ein neues wort zum lieblingswort erkoren #rofl

ARBEITSALLERGIKERIN

wie geil ist das denn,.. es trifft genau auf die ex meines freundes zu #rofl

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Auch das Einkommen der Partnerin, also meins, müsse offengelegt werden.


Nein. Das ist definitiv nicht so. Teil dem Amt schriftlich mit, dass Du über Dein Einkommen keine Auskünfte erteilst.

Gruß

Manavgat

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Wir haben nie mein Einkommen offengelegt, obwohl ich arbeite.


Und keiner hat nachgefragt, nie ist was passiert.

Also, schön die Füße still halten! ;-)


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Natürlich ist sowohl bei Kindesunterhalt als auch bei nachehelichem Unterhalt das Einkommen der neuen Partnerin relevant.

Alle anderen haben Glück gehabt bzw. die Ex-Partner schlechte Familienrechtler:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ehepartner.html