Hallo,
habe ein riesen Problem. Bin mit dem Vater nicht mehr zusammen. Der Kleine wird nächsten Monat geboren. Wir haben haben schon die Vaterschaftsanerkennung gemacht und er war eigentlich mit einverstanden, das ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Jetzt auf einmal fühlt er sich dadurch benachteiligt und möchte das gemeinsame haben. Er wohnt 40km von mir weg und ist die ganze Woche auf Montage
Er will es einklagen und wird es nach neuen Recht aucht bekommen.
Wir streiten uns immerzu und das wird es nicht besser machen.
Wie sieht sein Umgangsrecht aus? Er kann ja den Säugling nicht einfach mitnehemen jedes 2te Wochenende für 2Tage oder? Gibt es da ne Altersregelung? Wie sieht das aus mit dem Umgangsrecht.
Wäre euch echt Dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.
glg
Besuchsrecht bei Neugeborenen
Eine Säugling sollte so oft wie möglich von dem anderen Elterteil besucht werden - jeden zweiten Tag für ein bis zwei Stunden. Das wäre das Ideal obwohl das wird bei Euch wohl nicht möglich sein, dafür dann aber am Wochende.
Das gemeinsamme Sorgerecht finde ich persönlich gar nicht so schlecht, es zeigt sich das dies sich positiv auf das Verantwortungsbewußtsein der Väter auswirken kann . Dennoch kannst Du im Alltag schalten und walten, wie Du es für richtig hälst. Die Unterschrift des Vaters brauchst Du nur bei Bankgeschäften und bei Passangelegenheiten.
Eure Steiterein solltet ihr beide mit oder ohne gemeinsammer Sorge möglichst schnell beilegen, denn ihr werdet noch mindestens 18 Jahre lang als Eltern miteinander auskommen müssen. Wenn ihr beide aus eigner Kraft es nicht schafft eine Elternbeziehung aufzubauen, soltet ihr Euch nicht scheuen das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Die haben Mediatoren, die Helfen Streitereien zu schlichten.
Ute
Hallo Schweissperle,
die Situation kommt mir bekannt vor. Ich habe mich auch schon in der SS vom Kindsvater getrennt und stand vor dem gleichen Problem wie du.
Ich liege mit meinem Ex auch ständig im Klintsch, er macht mir das Leben unnötig schwer und wenn es nach mir ginge, müsste ich ihn gar nicht mehr sehen. Da wir aber nun mal ein gemeinsames Baby und auch das gemeinsame Sorgerecht haben, muss ich mich leider mit ihm arrangieren, auch wenn's mir oft wirklich sehr sehr schwer fällt.
Eine Umgangsregelung zu finden war am Anfang auch nicht einfach, weil meinem Ex sowieso alles zu wenig war, was ich ihm angeboten habe und ich ja auch immer mit dabei sein musste, weil ich den Kleinen voll stille. Außerdem gibt es von seiten der Ämter da auch keine festen Vorgaben, außer den Ratschlag, dass der Kontakt grade bei so kleinen Kindern eher häufiger sein soll.
Inzwischen hat es sich bei uns nach ein paar Wochen so eingependelt, dass mein Ex den Kleinen im Schnitt ca. 3x die Woche für ca. zwei Stunden sieht, damit der Kleine eine Beziehung zu seinem Vater bekommt.
Am Anfang war ich bei jedem Treffen dabei, aber das war auf Dauer leider keine Lösung. Jedes Treffen ist immer im dicksten Streit ausgeartet und weil ich die Besuche deshalb nicht mehr in meiner Wohnung machen wollte (weil ich dachte, wenn andere um uns rum sind, hört er mal auf mit mir zu streiten und ständig laut zu werden - Pustekuchen!) war das ganz für mich auch immer ziemlich zeitaufwendig, weil ich so immer die zwei Stunden neben ihm im Café gehockt hab und so die Zeit für mich nicht auch mal sinnvoll nutzen konnte.
Inzwischen haben wir es für die nächste Zeit so geregelt, dass er den Kleinen bei mir abholt abholt und ihn dann später wieder bringt. Solange wir bei der Übergabe nicht reden, klappt das auch ganz gut und ich kann in der Zeit mal ein bisschen schlafen, meine Wohnung aufräumen oder sonst was machen, was ich möchte.
Ich stille meine Sohn immer kurz bevor er abgeholt wird und mache ihm eine frische Hose, so dass er ca. zwei Stunden ohne Futter durchhält. Streit gibt's leider trotzdem immer noch ständig, sobald wir reden, aber ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass wir irgendwann vielleicht doch noch ein Level finden, auf dem es irgendwie funktioniert, dem Baby zu liebe.
Und was das Sorgerecht angeht: ich muss leider sagen, dass ich es inzwischen schon sehr bereue, dass ich dem gemeinsamen SR zugestimmt habe, da mein Ex sich schon bei den kleinsten Dingen quer stellt, um seine "Macht" zu demonstrieren. Er verweigert mir momentan seine Unterschriften für den Kinderpass und für die Eröffnung eines Sparbuchs für den Kurzen.
Aber wie du schon sagst, nach neuem Recht kann dein Ex das Sorgerecht ja inzwischen einklagen. Dafür muss er allerdings erst mal vor Gericht ziehen und die prüfen auch erst mal die familiären Verhältnisse...Also überleg dir das gut, ob du es ihm wirklich kampflos überlassen willst.
Ich wünsche Dir auf jeden alles Gute für dich und deinen Nachwuchs und hoffe, dass ihr für euch eine gute Regelung findet. Ist nicht leicht, ich weiß, aber drum rum kommst du ja leider auch nicht.
Fühl dich gedrückt! Wenn du noch Fragen hast oder dich austauschen möchtest, meld dich, wenn du magst.
Krümel mit Noah (3 Monate)
welches neue recht für das geteilte SR? es gibt noch gar keins!!!!!! Es wurde lediglich festgestellt,dass auch unverheiratete väter mehr rechte an den kindern haben sollen aber sonst noch gar nichts!
solange du dem gemeinsamen SR nicht zustimmst kann er klagen wie er will,er wird es nicht bekommen, so sieht es aus!!!!
Und da er viel unterwegs ist würde ich es sowieso nicht teilen!
Zu dem umgang stimmt es schon bei säuglingen,öfter aber dafür kurz, was ja nunmal bei ihm nicht möglich ist.
also wenn dann müsste er halt am wochenende kommen,samstag und sonntag für jeweils 2 stunden und gut ist,mehr ist einfach nicht drin.
solange du dem gemeinsamen SR nicht zustimmst kann er klagen wie er will,er wird es nicht bekommen, so sieht es aus!!!!
Quatsch: Solange das gemeinsamme Sorgerecht nicht dem Kindeswohl schadet hat jeder klagende Vater gute Chancen das hälftige Sorgerecht zu bekommen.
Es stimmt das es diesbezüglich noch keine Gesetzesänderung gibt, diese sieht dann vor das das gemeinsamme Sorgerecht auch bei unverheirateten Paaren die Regel wird.
Ute
das stimmt nicht!! immer noch MUSS die Kindsmutter dem zustimmen und tut sie das nicht hat er keine chance es zu bekommen!!!! Ich hab das doch selber durch und jeder anwalt wird das sagen! Und wenn der anwalt vom KV dazu rät dann ist er meines erachtens nur aufs geld aus weil die chancen eben gleich null sind!
Er will es einklagen und wird es nach neuen Recht aucht bekommen.
Wird er nicht. Du ziehst es in die Länge und widersprichst.
die Kerle fabulieren viel und meistens ist es nur heiße Luft.
Besuchsrecht bei Neugeborenen? Erstmal gar nicht. Mutter und Kind brauchen Ruhe, gerade wenn er so streitsüchtig ist. Nach 4 Wochen kannst Du ihm das Kind mal zeigen (1/2 Stunde) und dann siehst Du weiter.
Du brauchst ohnehin eine Anwältin, also lass Dich schon jetzt beraten, auch wegen Unterhalt für Dich! und das Kind, bzw. wie Du hier vorgehen musst.
Brich den Kontakt rigoros ab. Eine Schwangere braucht keinen Stress. Schalte einen AB ans Telefon und ruf nicht zurück. Es gibt keinen Grund, dass ihr jetzt, zu diesem Zeitpunkt miteinander sprecht.
Gruß
Manavgat
hallo,
ich finde diese herangehensweise viel zu absolut und krass und einfach nur auf das wohl der mutter bezogen.
natürlich sollte eine schwangere und frischgebackene mutter ruhe haben.
aber du unterschlägst dem vater hier jegliches recht.
es ist nun einmal keine ideale situation. niemand hat jeversprochen, dass kinderkriegen ob mit oder ohne partner einfach ist. das bedeutet aber nicht, dass die mutter schalten und walten sollte dürfen, wie es ihr passt.
nach 4 wochen mal zeigen? der mann ist der vater, möchte vater sein und wird so ganz einfach übergangen? er soll sein kind, für das er sicherlich jetzt schon gefühle entwickelt etc. nicht als neugeborenes sehen dürfen? sorry, aber das ist berechnend und absolut unfair.
und ja, er sollte die möglichkeit bekommen das sorgerecht zu haben. warum also der posterin sofort, ohne den mann zu kennen, seine seite zu hören, davon anraten? man könnte ihr auch empfehlen eine probezeit zu vereinbaren. so kann der vater beweisen, dass er ein vater sein will und auch alles dafür tut und im gegenzug kann er dann nach 6 monaten bspw., auch ohne probleme das sorgerecht bekommen.
auch könnte man ihr empfehlen das jugendamt als mediator einzusetzen. bei besuchen nach der gebrut iommer jemand anderen noch dazu haben, der als puffer zwischen den eltern steht.
klar ist die mutter rein körperlich in der schwächeren position. aber der vater ist es emotional und rechtlich. er ist gänzlich von der willkür der mutter abhängig und da verstehe ich absolut, dass die frustrationsgrenze der väter rel. niedrig ist.
lg
Hallo,
bei uns war es so, dass der Umgang bei uns stattgefunden hat und zwei mal pro Woche je eine Stunde.
Zwei Stunden am Stück waren ihm zu lang, weil unser Baby nicht so viel Aufmerksamkeit für ihn hatte und zwischendrin schrie (das fand er nicht nett ihm gegenüber).
Drei mal pro Woche brachte er nicht unter, weil ihm alle anderen Aktivitäten nach Feierabend wichtiger waren (bei denen er rumjammerte, dass er sein Kind nicht sehen darf).
Mitnehmen ging u.a. deshalb nicht, weil ich vollstillte und mit Flasche mischen nur wegen Umgang dem Kind nicht zu zumuten war. Es geht zwar auch beides, aber da Saugverwirrung nicht auszuschließen war, machte das Jugendamt nicht mit.
Auch sonst benahm er sich daneben + seine Wohnung war nicht babygerecht.