Umgangsklage, wer zahlt?

Hallo,

es geht um folgendes:

Kindvater und Kindsmutter sind seit 1 1/2 Jahren getrennt, das Kind lebt bei der Mutter, der Vater ist viele hunderte Kilometer weggezogen. Sie sind/waren verheiratet, daher gemeinsames Sorgerecht.

Der Umgang wird mehr schlecht als recht wahrgenommen, teilweise monatelang gar nicht (längster Zeitraum war nun 4 1/2 Monate und hält auch noch an).

Nun pocht der KV, der halt gar keinen Bezug zum Kind (fast 2) hat darauf, das Kind noch vor Weihnachten zu sehen. Allerdings wurde ihm da schon freundlich mitgeteilt, dass KM und Kind für die Zeit verplant sind, schließlich war nicht davon auszugehen, dass er das Kind nun plötzlich doch wiedersehen möchte. Hätte er das frühzeitig angekündigt, hätten sich Termine auch verschieben lassen.
Zudem ist der KV davon ausgegangen, er könnte sich bei der KM und Kind für das Wochenende (Samstagsmittag bis Sonntagmittag) einnisten, das verneinte die KM mehrfach, da sie diesen Mann nicht mehr in ihrer Wohnung haben möchte. Vor dem Umzug vor 2 1/2 Monaten hat sie den KV dummerweise bei den seltenen Umgangswochenenden bei sich leben lassen. Dies wirft der KV der Mutter nun vor, da sie den Umgang absichtlich unterbindet. Eine andere Übernachunsgmöglichkeit findet der KV angeblich nicht und für ein Hotel oder ähnliches fehlt ihm wohl das Geld.
Der KV könnte sein Kind jederzeit mit vorheriger Absprache sehen, allerdings momentan nicht alleine, da wie gesagt derzeit keinerlei Beziehung zwischen KV und Kind da ist.

Was wäre nun, wenn der KV den Umgang einklagen würde? Wer müsste die Prozesskosten tragen? Der Kindsvater weil er klagt oder die Kindsmutter, weil sie in den Augen des Kindsvaters den Umgang unterbindet/behindert und dies natürlich auch so vor Gericht dargestellt werden würde (was aber ja nicht so ist)?

Und bevor fragen kommen, ja es handelt sich da um meine Geschichte, ich habe es allerdings absichtlich so geschrieben, damit es übersichtlicher ist. ;-)

LG
Superschatz

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Das hängt davon ab, wie der Richter drauf ist.

Es ist durchaus möglich, das Du, auch bei dieser Ausgangslage, einen Prozess verlierst. Heutzutage urteilen die Väter teilweise extrem Vaterfreundlich.

Ich würde Dir dringend anraten einen Kompromiss zu finden, denn im gegensatz zum Vater bist Du verpflichtet den Umgang zu fördern. Was wiederum ein sehr dehnbarer Begriff ist - juristisch gesehen.

Ute

3

"Heutzutage urteilen die Gerichte teilweise extrem Vaterfreundlich."

Dies erweckt den Eindruck, dass Väter bei Gericht besser wegkommen als Mütter. Das ist nicht der Fall.

Früher wurde eher väterunfreundlich entschieden.

Wenn jetzt gerechter entschieden wird heißt das noch nicht, dass es jetzt Väterfreundlich ist. Mütter/Frauen werden vor Gericht nicht benachteiligt.

"Emanzipationsbedarf" besteht nur für Väter/Männer (insbesondere im Familien- und Strafrecht).

4

Du hast also schon lange nicht mehr mit Gerichtsutreilen beschäftigt, oder?

Denn sonst wüßtest Du das gewaltätige und Nullnummernväter ganz klar derzeit den Müttern vorgezogen werden.


Ich erlebe das nicht nur in meinem Umfeld

Ute

2

Hallo,

also eigentlich trägt der Kläger die Kosten. Es sei denn, es wird gegen dich entschieden, sprich das Gericht meint du würdest den Umgang verweigern, in dem Fall hätte der Vater von seinem Recht gebrauch gemacht und die Verfahrenskosten fallen dir zur Last.
Gibt aber auch die Möglichkeit das diese Aufgeteilt werden vom Gericht.

Je nach deinem Einkommen hast du aber die Möglichkeit dir einen Beratungsberechtigungsschein bei Gericht für einen Anwalt zu holen (würd eich mal schauen ob du Anspruch darauf hast !) und Prozesskostenhilfe zu beantragen wenn es wirklich vor Gericht geht.

So viel zum eigentlichen Punkt deiner Frage.

Das der Vater sein Kind gern an Weihnachten sehen möchte ist natürlich verständlich, das er direkt meint sich bei dir/euch einnisten zu können etc ist einfach nur dreist und dazu bist du auch nicht verpflichtet !
Das du es in der Verganganheit so gehandhabt hast ist sehr nett von dir, aber wenn er Kontakt zu sienem Kind möchte, dann sollte es ihm auch möglich sein (zumal er doch selbst dort gewohnt hat) dort auch eine
Unterbringung zu finden.