Hallo ihr lieben,
ich brauch mal dringend eure Erfahrungswerte oder natürlich auch euer Wissen.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe mich nach 9 Jahren Beziehung vom Vater meines Kindes getrennt. Wir waren nicht verheiratet und unser Sohn war im Nov. 3. Wir haben uns im März getrennt und zwischen März und August bezog ich Hartz4, seit 1.9 arbeite ich nun wieder halbtags in meiner alten Stelle.
Nun bekommt der Vater (unsere "eltern"beziehung klappt sehr gut) ein Schreiben der Arge das er für mich von April-August 750 € mon. Unterhalt bezahlen muss. Er muss das Geld rückwirkend an die Arge überweisen. Nun stellt sich für uns beide die Frage wer dann dieses Geld bekommt. Ich habe zwar bei der Beantragung von Hartz 4 angegeben das ICH keinen Unterhalt bekomme aber sonst hat nie jemand danach gefragt. In meinen Berechnungen von Hartz 4 stand auch nie etwas von sowas wie "unterhaltsvorschuss" oder so was. Meiner Meinung nach waren das immer die allgemein üblichen Berechnungen, wobei ich mich da echt kaum auskenne. Also die Hauptfrage ist wirklich, wer bekommt dann dieses Geld das mein Ex jetzt an die Arge bezahlt? Ich oder die Arge damit das mit dem Hartz 4 wieder ausgeglichen wird????
Achja, Unterhalt für sein Kind zahlt er in voller Höhe und problemlos.
DANKE
Leedsy
Unterhalt und Hartz 4! Dringende Frage
Hallo,
ich würde sagen die Arge bekommt das Geld. Du hattest gegen ihn ja Anspruch auf Betreuungsunterhalt und wenn er ihn schon gezahlt hätte als du dein Alg 2 beantragt hast wäre er mit verrechnet worden und dein Alg2 um diesen Satz gekürzt worden.
mfG blaue-rose
Hallo
Dein Ex war nicht nur dem Kind Unterhaltspflichtig sondern auch dir gegenüber.
Du hast das Geld ja schon bekommen und die Arge fordert es nun von deinem Ex zurück.
Also bekommt die Arge das Geld.
Hallo!
Das Geld gehört der ARGE, war bei uns damals auch so. Du hast damals den Betrag bekommen der dir (euch) zusteht und die ARGE holt es sich jetzt rückwirkend vom Ex zurück. Meiner hat ziemlich dumm geguckt als er an die ARGE was zahlen sollte ....
Viele Grüsse,
abendrot79
Die ARGE, die den Unterhalt praktisch für ihn vorgestreckt hat.
Du hast damals mit Sicherheit auch eine Abtretung unterschrieben.
Gruß,
W
"Du hast damals mit Sicherheit auch eine Abtretung unterschrieben."
Muss sie gar nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
Das Geld steht selbstverständlich der ARGE zu, denn du hattest zum Zeitpunkt der Bedürftigkeit auch einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater (ja, auch wenn man nicht verheiratet war).
Der Unterhaltsanspruch ging mit Bezug von ALG II an die ARGE über:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html