Vielleicht könnt Ihr mir helfen...
Meine Tochter lebt bei mir,bin vom KV geschieden,haben geteiltes Sorgerecht,das Besuchsrecht hat er schriftlich über gericht/Anwälte letztes Jahr nach diversen Vorkommnissen zurückgezogen und sie auch seit über einem Jahr nicht mehr gesehen.Meine Tochter hat viel durchgemacht.Ich will nicht genauer drauf eingehen,aber er hat viel Mist gemacht und sie wollte auch überhaupt nicht mehr zu ihm.Wer genauees wissen möchte,dann über VK.
So,nun möchte ich gerne die medizinische und schulische Fürsorge,damit ich alleine entscheiden kann.Wie läuft das?Wie sind die Chancen?
Verurteilt mich nicht.Es ist eine lange Geschichte.Ich war immer dafür,daß der KV sein Kind sehen darf,aber durch den Mist,den er verbockt hat,ist bei ihr viel hängen geblieben,negativ.
Wie gesagt,er hat sie seit über einem Jahr nicht gesehen.Wollte Ende letzten Jahres herkommen.Wir haben gewartet und keiner kam.Er hat sowohl zum Geburtstag letztes Jahr,als auch zu Weihnachten angerufen,ihr gesagt,sie bekäme ein Geschenk,bzw.fragte,ob es schon da sei.Es ist bis heute NIX angekommen...
Für ihn geht es nicht ums Wohl des Kindes,sondern um mir eins auszuwischen.Auch da bitte keine Verurteilung.Ich denke schon,daß ich das so behaupten kann,habe zuviel erlebt.
Das Sorgerecht soll ja bleiben,aber das andere möchte ich alleine haben.Eure Erfahrungen? Vielen Dank schon mal.
alleinige Fürsorge
Hallo,
ich kann verstehen, dass Du die Vorkommnisse nicht hier öffentlich breit treten möchtest, aber ohne eine konkrete Begründung kann Dir hier niemand sagen ob diese Gründe ausreichen ihm das Sorgerecht in medizinischen und schulischen Dingen abzuerkennen.
Ich würde Dir empfehlen das mit Deinem Anwalt zu besprechen.
K.
ok bei schulischen sachen keine ahnung!
aber ich meine das bei medizinischer notwenidgkeit z.b. notop die mutter alleine entscheiden darf!
mal ganz erhlich wenn der kleinen etwas passiert und es dringend ist dann sagen ärzte wir brauchen erst die erklärung von ihrem ex!!!!!
ne glaub ich nicht!
geh mal zum anwalt und lass sich beraten!
es gibt doch auch nen kleines sorgerecht oder so aber damit kenne ich mich überhaupt garnicht aus!
lg
Man braucht nur bei "geplanten" Ops das Einverständnis des /der EX. Plötzliche Eingriffe werden immer mit der Einwilligung eines Elternteils im Rahmen des sog. "kleinen" Sorgerechts durchgeführt ( bei gefährlichen Unfällen sogar ganz ohne Einwilligung -lebensgefährlicher Verkehrsunfall etc.).
Hallo,
auch wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt...der KV sich aber nicht um sein Kind kümmert oder wie auch immer sieht es so aus, das du alltägliche Dinge selber entscheiden darfst.
Sicherlich Mitspracherecht hätte dein Ex bei medizinischen Dingen, so auch auf welche Schule sie gehen wird oder ob sie studiert und er es mitfinanzieren würde.
Ich bin auch alleinerziehend und meine Tochter musste zur Schule angemeldet werden und ich habe nicht die Zustimmung von meinem Ex weder benötigt noch wurde von ihm eine Unterschrift verlangt.
Ich verstehe mich mit meinem Ex super aber er würde der Schule nie zustimmen, die ich für meine Tochter ausgesucht habe und ICH habe da noch immer das letzte Wort bei.
Was ich mache ist ihn nur in Kenntnis setzen, damit er Bescheid weiss...so auch jegliche medizinische Angelegenheiten.
Also mach dir da keinen Kopf drum...entscheide und gut ist.
lg vollmond
Hallo!
Genaues kann ich dir da leider auch nicht sagen, das wird nur ein Anwalt abschätzen können wie die Chancen da stehen. Aber ich denke nicht soooo gut.
Es kommt darauf an, ob eure "Probleme" der Vergangenheit auch schon vor dem Jugendamt oder Gericht "ausgetragen" wurden.
Bei uns ist es seit fast 7 Jahren der Horror und ich habe wirklich schon Schlimme und sehr krasse Dinge mit dem KV erlebt. Mein Sohn natürlich auch. Zudem ist mein Sohn schwer krank und es gab die ganzen Jahre nur sehr sehr wenige unbegleitete Umgangskontakte. Also jahrelang begleiteter Umgang, Psychotherapien meines Sohnes, Vorfälle im Krankenhaus mit dem KV, immer wieder Gerichtsprozesse etc.
Ende vom Lied ist, dass mir vor kurzer Zeit das Sorgerecht in gesundheitlichen Dingen zugeteilt wurde. Sprich, alles was seine Gesundheit betrifft darf ich allein entscheiden.
Naja, ich denke es muss schon "nachweisbar" sein, dass der KV sich bei gesundheitlichen Entscheidungen quer stellt oder nicht erreichbar ist. Und dass dieses Querstellen dem Kind schadet. Denn wenn du alleinerziehend bist, dann hast du eh das Recht fast alle Dinge des Alltags allein zu entscheiden, auch gesundheitliche!
Alles Gute!
Vielen Dank für die Antworten.Ich werd mal zum Anwalt und mit ihr reden,sie weiß ja auch,was bisher alles war.
Ihr habt mir aber Mut gemacht!