guten abend mädels u auch herren
Momentan arbeite ich 30std/woche mit lohnsteuerklasse 5, da verheiratet u mann verdient besser.
Wenn ich dann geschieden bin u mit unserer tochter woanders wohne, welche lohnsteuerklasse werde ich bekommen/darf ich mir aussuchen?
Steht mir dann irgendeine finanzielle unterstützung noch zu, wenn ich "soviel" arbeite? (wenn ich glück hab, kann ich sogar eine vollzeitstelle bekommen, das ist aber noch unsicher. Steht mir dann noch irgendetwas zu?)
Welche lohnsteuerklasse nach der scheidung?
Hallo
Wenn du Alleinerziehend bist bekommst du Steuerklasse 2 und den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende der sich im Jahr auf cir.1308 Euro beläuft und du hast ein halbes Kind auf deiner Lohnsteuerkarte
Hier mal eine kleine Info darüber
http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehendenentlastungsbetrag
Also die einfachste Frage ist Lohnsteuerklasse:
Du kommst dann wieder in die Lohnsteuerklasse I mit 0,5 Kindern
Könntest wohl auch in Lohnsteuerklasse II (alleinerziehend), bringt aber nicht so viel und bekommst Du eh zum Steuerausgleich zurück.
Je nach dem wie alt Euer Kind ist, bekommst Du noch Ehegattenunterhalten. Wenn die Tochter hauptsächlich bei Dir lebt und da gemeldet ist, Kinderunterhalt und das Kindergeld.
Mit 30 Wochenstunden verdienst Du für staatlich Unterstützung vermutlich zu viel. Die Untergrenzen sind völligst unrealistisch.
LG, Stefanie
ah naja. Dann muss ich halt damit leben. Hauptsache kein AA amt mehr. Ich werde dann laut rechner 1100,- euro netto plus kindergeld haben? oder wird das kindergeld geteilt? sie wird ausschliesslich bei mir wohnen.
Das Kindergeld darf er hälftig (also €92,-) von Kinderunterhalt abziehen.
Hat er nur Eure Tochter oder noch mehr Kinder?
Ansonsten kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen. Bei einem Kind rutscht er automatisch in die nächsthöhere Stufe, minus halbes Kindergeld.
Und, wichtig: Alle Betreuungskosten, Freizeitkosten wie Vereinsbeiträge, Beiträge für Sport-/Tanz-Unterricht, Musik, etc. wir ANTEILIG von BEIDEN bezahlt. Heißt, wenn Du z.B. €1.100,- netto und er z.B. €2.200 verdient, sind zusammen €3.300, zahlst Du 1/3, er 2/3.
Und noch mal: wie alt ist Eure Tochter? Und: könntest Du Vollzeit arbeiten? Gäbe das die Betreuungsmöglichkeit her?
LG, Stefanie
Seit wann seid ihr getrennt? Die Lohnsteuerklasse muss (nicht zu verwechseln mit kann!!!) zu Beginn des nächsten Kalenderjahres geändert werden...ergo ab dem 1. Januar, der auf die Trennung folgt. Sollte ihr euch also bereits in 2010 getrennt haben, hätten die Steuerklassen schon geändert werden müssen.
Du hast Anspruch auf Steuerklasse 2, wenn:
-zu deinem Haushalt ein minderjähriges Kind gehört, für welches dir ein Freibetrag für Kinder ((§ 32 Abs. 6 EStG) oder Kindergeld zusteht.
und
-das Kind in deiner Wohnung gemeldet ist.
und
-du alleinstehend bist (also keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildest).