Elterngeld als Alleinerziehende??????

Hallo #winke

Ich habe mal eine Frage wegen des Elterngeldes.Ich habe einen Teilzeitjob,bekomme aufstockend Hartz 4,da mein Freund mich verlassen hat und ich mir eine Wohnung nehmen musste.

Steht mir Elterngeld zu?Und muss ich das beantragen???

Vielen Dank für eure Antworten

LG
Miri und Josephin #verliebt 29 ssw

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Natürlich steht dir Elterngeld zu.
Da du anscheinend vor Geburt des Kindes auch arbeitest ,sind beim ALG 2 300 Euro anrechenfrei.
Beantragen mußt du es natürlich.
Wenn du alleiniges Sorgerecht hast und mit dem Kind alleine lebst ,kannst du 14 Monate Elterngeld beantragen.

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Hallo,

schau hier, da kannst du alles durchlesen und sofort die Anträge ausdrucken damit du alles zur Geburt gleich fertig hast. Wird eine Menge Rennerrei bzgl. des ganzen Papierkrams und Behörden/Ämtern. Bei mir lag ALLES komplett fertig vor der Geburt in den Umschlägen am Tisch :-)

http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/nordrhein-westfalen.html

Alles Gute

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Wurde ja schon gesagt, daß Dir welches zusteht. beantragen, logisch, musst Du. Du kannst Dir ja die Anträge schon mal zuschikcne lassen und schauen was Du schon ausfüllen kannst. ZB das genaue geburtstsdatum wirst Du wahrscheinlich noch nciht sicher wissen...außerdem brauchst Du dann auch eine alleinsorgerechtsbescheinigung, falls Du vor alleinsorgeberechtigt sein wirst, was normalerweise zumidnest erst mal ja der Fall sein wird. Und geburtsurkunde gibts natürlich auch erst nach der geburt. Bei uns in bayern variieren dann auch die Stellen an die der Antrag geht je nach Geburtsdatum. Also kannst Du vorher noch nicht so wahnsinnig viel machen und es geht auch recht fix bzw. zumindest bei mir lag der bescheid dann noch in der gleichen Woche im briefkasten.
Also Antrag holen oder anfordern um zB verdinestbescheinigung schon mal vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen.


Grüsse,
missy

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hallo....

wie sieht es denn aus wenn ich zum zeitpunkt der Geburt schon im Trennungsjahr lebe,aber das Kind ja in eine auf dem Blatt noch existierende Ehe geboren wird?
Dann bin ich ja nicht alleine Sorgeberechtigt.....

ich habe eine 400 euro job und frage mich gerade ob ich dann kein Elterngeld kriege?

lg esther

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Nein, wenn Du nicht allein sorgeberechtigt bist brauchst Du natürlich auch keine entsprechende Bescheinigung, bei der Fragestellerin hier hab ich mal angenommen, daß sie das alleinige Sorgerecht haben wird.

Du bräuchtest dann aber wohl einen bescheid darüber daß Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das hast Du natürlich nicht automatisch, mußt dazu wohl eine "einstweilige Anordnung" (beim gericht) erwirken. da kann Dir bestimmt das JA weiterhelfen wie das genau funktiioniert. das brauchst Du aber nur um als alleinerziehend zu gelten und dann 14 statt 12 Monate Elterngeld zu bekommen. In getrenten Wohnungen scheint ihr ja schon zu leben, das ist natürlich auch Voraussetzung für den AE-Status.

Elterngeld an sich kriegst Du auch für Deinen 400EUR Job wenn Du nicht als offiziell alleinerziehend gilst. Nur dann müsste der KV wohl auch seinen teil beim Ausfüllen des Elterngeldantrages leisten, er muß ja mit seiner unterschrift dann auch quasi zustimmen daß Du allein das Elterngeld beziehen darfst (sofern ihr das so vorhabt).


Grüsse,
missy