Kindergarten , alleinerziehend, Abholung vom KV !!

Hallo zusammen,

meine kleine geht ab August in den Kindergarten,
nun wurde mir heute von der Erzieherin gesagt,
das sie auch dem Kindsvater das Kind aushändigen müssen,
auch wenn ich ihn nicht als "Abholer " angebe.

Nun zum Problem, er hat bereits 2 Kinder, die ihm weggenommen wurden,
GRÜNDE sind mir bis DATO nicht bekannt,
er darf sie auch nur in Begleitung einer Amtsperson sehen .

Nun habe ich Angst das er irgendwann auf die idee kommt, einfach die 'kleine abzuholen, wenn die ja so einfach ausgehändigt werden,
nun meine Frage an euch,
kann man das irgendwie ändern??

Ich möchte nicht das ich dahin kommen und sie ist WEG #schock

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habt ihr geteiltes sorgerecht?? dann ja...ansonsten liegt es bei dir wer das kind abholt u wer nicht!!!! sie dürfen das kind nicht ohne dein einverständniss rausgeben

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Na noch ist es gemeinsames Sorgerecht,
somit habe er wohl das Recht. :-[

Es geht mir ja nicht darum ihm das kind vorzuenthalten, sondern einfach nur, das ich nicht möchte das es einfach so abgeholt wird.

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Dann beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Und mach Dich schlau, was bei seinen anderen Kindern vorgefallen ist. Eine solche Entscheidung wird nicht ohne Grund, d.h. Gefährdung des Kindeswohls getroffen.

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Du kannst durchaus mit dem Kindergarten absprechen, dass das Kind von anderen Personen (einschliesslich dem Vater) nur abgeholt werden darf, wenn Du vorher informiert wurdest oder Du selbst eine andere Abholperson an dem Tag angegeben hast.

Das heisst, wenn er das Kind unvermittelt abholen möchte, muss man Dich anrufen.

Falls er jedoch sowieso keinen Kontakt zum Kind hat, das Kind ihn also nicht kennt, sollte den Erzieherinnen bzw. der KiTa-Leitung das als Grund genügen. Schon rein menschlich gibt man ja keine Kinder an völlig Fremde raus, auch wenn sie mit dem Kind verwandt sind oder gar Sorge tragen..

Dazu würde ich mich dann auch mal mit dem Jugendamt beratschlagen oder einen Fachanwalt aufsuchen. Vielleicht gibt es da Bestimmungen, die man schriftlich fixieren kann?

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Meinst Du damit der Kindergarten muss zwar anrufen aber trotzdem das Kind mitgeben? Also quasi nur darüber informieren, dass das Kind mitgegeben wird?

Falls nein, wie begründest Du rechtlich, dass der Kindergarten einem Sorgeberechtigten die Übergabe seines Kindes verwehren kann?

Menschlich und rechtlich sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.


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Es geht doch gar nicht nur um rechtliche Dinge. Es geht ums Kind. Das verlässt sich doch darauf, dass die abholende Person bekannt ist, es also weiss, wer es an einem bestimmten Tag abholt.

Als ich meinen Sohn mal nicht selbst holen konnte, habe ich in der KiTa angerufen um a) meinem Sohn ausrichten zu lassen, dass heute der Papa kommt und ihn holt und b) natürlich der Erzieherin Bescheid zu sagen. Ich wollte einfach nicht, dass mein Sohn erschrickt, weil statt der Mama auf einmal der Papa da steht. Und mein Ex und ich haben wirklich ein tolles Eltern-Verhältnis zueinander, er sieht seinen Sohn mehrmals in der Woche. Trotzdem soll unser Kind wissen, wenn sich an den Gewohnheiten etwas kurzfristig ändert. Nacher denkt er noch für einen Moment, mir sei etwas passiert.. dabei ging es mir einfach schlecht.

Andersrum wäre das ja auch nicht so toll.. Du gehst zur KiTa und willst Dein Kind holen und man sagt Dir, Deine Ex wäre schon zur Stelle gewesen und habe das Kind mitgenommen. Auch eher unschön.

Und da im genannten Fall die Mutter schon ausgedrückt hat, dass sie nicht möchte, dass der Vater das Kind unvereinbart abholt, finde ich einen kurzen Anruf echt nicht zu viel verlangt.

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Hallo


Seltsamer Kindergarten ... Hast du Aufenthaltbestimmungsrecht ?

Also hier ist es so des der Kiga KEINEN des Kind rausgibt der nicht auf der Liste steht. Dort stehe ICH , meine Mama , mein Papa und eine Gute Freundin. Ausserdem möchten sie wenn möglich einen jkurzen anruf von mir oder eben morgens bescheid gesagt bekommen wenn jemand anderest als ich mein Sohn abhole.

Ich habe eine Wahnung ausgesproche ( da entführungs gefahr besteth ) des mein Sohn auf keinen fall vom KV abgeholt werden darf , und auch wenn wir NOCH des GS haben wird des akzeptiert , und auch ohne grosses Tamtam und Papierkram akzeptiert. Sie kennen dort unsere Geschichte und stehen 100% hinter mir . Ausserdem sehen sie ja des mein Ex nie mit mir zusammen kommt .

Ich habe aber des Alleineige Aufenthaltsbestimmungsrecht und z.zt des vorläufige recht der sorge .

Lg Martina

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"Ich habe aber des Alleineige Aufenthaltsbestimmungsrecht und z.zt des vorläufige recht der sorge . "

Und Du glaubst dieser Umstand ist für Dein alleiniges Recht zum Abholen irrelevant?

Dass Du auch bei gemeinsamen Sorgerecht wie bei der TE das Abholen verbieten könntest? Darf ich fragen weshalb?

Du begründest das mit "der Liste". Wer ist denn berechtigt diese Liste zu erstellen? Immer nur die Mutter wenn gemeinsames Sorgerecht besteht? Falls ja weshalb?

Ansonsten könnte ja der andere Sorgeberechtigte diese Liste jederzeit ändern oder?

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"Seltsamer Kindergarten ..."

Wieso ist ein Kindergarten seltsam, wenn er dem sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Vater sein Kind aushändigt? Ich würde es eher andersherum seltsam finden...die Berechtigung, dem Vater die Herausgabe seines Kindes zu verweigern, hat der Kindergarten nämlich nicht. Und er würde sich damit ggf. ganz schön in die Nesseln setzen.

"Hast du Aufenthaltbestimmungsrecht?"

Offensichtlich nicht das alleinige.

"Ich habe aber des Alleineige Aufenthaltsbestimmungsrecht und z.zt des vorläufige recht der sorge."

Du merkst aber schon, dass deine Ausgangssituation eine ganz andere ist als die der TE und somit überhaupt nicht vergleichbar? #kratz

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Also, alles was mit seinen anderen beiden Kindern geschehen ist, ist völlig irrelevant. Dein Kind ist ein völlig anderes Kind. Und daher kann er natürlich einfach in den Kiga gehen und sein Kind dort abholen. Und solange ein Richter dem nicht widerspricht, bekommt er es auch ausgehändigt.
In der Liste müssen übrigens beide Sorgeberechtigte unterschreiben. Also wenn z.B. deine Mutter das Kind auch noch abholen dürfen soll, dann muß er das auch per Unterschrift bestätigen.

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Hallo,

also der KiGa, in den meine Tochter ging, wollte am Anfang des KiGa-Jahres eine Liste der Leute, die sie abholen dürfen. Auf dieser Liste stand auch ihr Vater drauf. Der KiGa hätte sie nicht mit ihm mitgehen lassen, wenn er nicht auf der Liste gestanden wäre. Ausnahme: Der Vater ist die erste Ansprechperson für den KiGa (bringt Kind morgens und holt es meistenteils ab), dann steht halt die Mutter als zusätzliche Abholperson auf der Liste. Sowas gab es auch (Hausmann, Frau hat ganztags gearbeitet).

Mag zwar komisch sein, aber damit sichert sich der KiGa natürlich ab.

Wie ist der Umgang denn normalerweise geregelt? Gibt es irgendwelche zwingenden Gründe, die einen Antrag auf ein alleiniges Sorgerecht rechtfertigen würden?


LG

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hallo

bei uns gibts da auch ne liste wo ich drauf schreiben kann wer sie holt...beim bringen ist es egal, aber abgeholt werden sie nur von mir oder ich sag morgens mündlich bescheid, wer sie holen darf am nachmittag

lg yvonne

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Hallo!


Dein EX KANN das Kind mitnehmen und der Kiga MUSS sie rausgeben, egal was abgesprochen ist.
Alles Andere wäre Kindesentzug.
Und das solange, wie ihr gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.
Da gibt es gar keine 2 Meinungen.
Und die anderen Kinder sind da uninteressant(rechtlich wohlgemerkt, menschlich bin ich da ganz nah bei dir).

Was du machen kannst ist:
Kiga bitten, dich sofort anzurufen im Falle des Falles und etwas auf Zeit zu spielen("Die kleine muss noch eben...geht gleich los...), dass du blitzartig da auflaufen kannst.
Natürlich nur, wenn es wirklich notwendig ist.

wenn du so arge Bedenken hast, geh zum JA, schau was du tun musst um das alleinige ABR zu bekomme, evtl. auch erstmal per Eilantrag bis zur endgültigen Klärung oder so...

lg

melanie