Unterhalt übers JA oder Einigung untereinander?

Hallo!
Eigentlich steht im Betreff schon alles, was ich wissen möchte...
Ich bin in der 36.ssw und möchte gerne wissen, ob ich die Unterhaltsberechnung lieber vom JA vornehmen lassen soll oder vertrau ich dem KV? Er ist selbstständig und hat ein sehr gutes Einkommen...nun weiß ich nicht, ob er alles versucht, um den Unterhalt zu drücken oder ob ich ihn vertrauen soll?
Was würdet ihr mir raten?
Ich möchte ihn wirklich nicht ausnehmen aber dem Kind steht ja auch ein gewisser Teil zu, zumal er nicht schlecht verdient und schließlich uns sitzen lassen hat...
Ebenso bin ich mir nicht sicher, ob ich Betreuungsunterhalt beantragen soll oder es lieber sein lasse um kein Streit zu provozieren?
Und falls doch, wo beantragt man sowas?
Ich bin mir momentan noch ganz unsicher...
Freue mich auf ganz viele Antworten
LG Trine

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Ich möchte ihn wirklich nicht ausnehmen aber dem Kind steht ja auch ein gewisser Teil zu

Vergesst doch einfach mal dieses "will ihn nicht ausnehmen".
Ihr bzw. du nehmt niemanden aus ,der mit euch zusammen ein Kind hat.
Beide sind dafür zuständig ,auch finanziell.
Betreuungsunterhalt für dich mußt du über einen Anwalt machen und wenn du schon mal da bist ,kannst du den Unterhalt fürs Kind auch von dem berechnen lassen.
Das JA ist eindeutig zu langsam bei sowas.
Sich so einigen mag ja gut und schön sein ,solange man sich gut versteht.
Aber ob das immer so anhält?
Und besteh auf alle Fälle auf einem Unterhaltstitel.

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Wenn ich mir nen Anwalt nehme, muß ich die Kosten übernehmen oder kann ich da Gerichtskostenbeihilfe beantragen? Ich hab zwar ne Rechtsschutzversicherung für alle möglichen sachen aber natürlich ausgerechnet nicht für familiäre Sachen:-(, mit sowas rechnet ja keiner...
Bin jetzt im Mutterschutz und bekomme anschließend Elterngeld...das sind ca 700 E...

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"Betreuungsunterhalt für dich mußt du über einen Anwalt machen"

Muss? Ich kenne keine gesetzliche Vorschrift die das vorschreibt.

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ich würde es übers JA machen lassen,ich lass es auch machen denn die können irgendwann kommen und sagen "ne diesen monat geht nicht" usw dann hast du nur ärger und mußt dem Geld hinter rennen...

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Hallo.

Wenn der Unterhalt tituliert ist (was existenziell ist), dann braucht man auch das Jugendamt nicht ... dann kann man nämlich pfänden.

Gruß von der Hedda.

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Hallo.

Du solltest sowohl den Kindsunterhalt als auch den Betreuungsunterhalt für Dich über einen Anwalt machen lassen ... das geht schneller als beim Jugendamt. Und lass den Unterhalt auf alle Fälle (dynamisch) titulieren.
Bei Deinen Einkünften (das wären ja nur 700,- plus 184,- Kindergeld) ist davon auszugehen, dass Du Prozesskostenhilfe bekommst.

Gruß von der Hedda

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So ahnungslos. sorry, wie Du klingst, wäre nicht nur das JA zur Berechnung des Unterhalts Dein richtiger Partner sondern ein entsprechender Fachanwalt.

Hat auch den Vorteil, dass alle Seiten Bescheid wissen und Klarheit besteht und nicht von der einen oder der anderen Seite im Nachhinein Nachbesserungen kommen. Ist für die weitere Planung von beiden Seiten eminent wichtig.

"nun weiß ich nicht, ob er alles versucht, um den Unterhalt zu drücken oder ob ich ihn vertrauen soll? "

BTW: Klingt eben nicht so, als würdest Du ihm wirklich vertrauen oder?. Unabhängig davon, ob man ihm vertrauen kann oder nicht. Denn nicht jeder Unterhaltspflichtige ist per se ein sich vor der Verantwortung wegdrückender Schweinehund.

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Genau, ich denke nicht, das er sich vor der Verantwortung drücken will...es war schließlich ein Wunschkind...
Aber alles, was sein Geld anging, war er schon immer sehr komisch, um nicht zu sagen schon sehr geizig...
Ich werde wohl auch euren Rat befolgen und mir einen Anwalt nehmen...
Dankeschön...
LG Trine

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Wenn ihr euch ohne alle Institutionen auf einen Betrag fürs Kind und einen für Dich einigen könnt, mit dem ihr beide zufrieden seid, warum tut ihr es dann nicht so? Fürs Klima ist es allemal besser. Den "harten" Weg kann man immer noch gehen, wenns nicht klappt.

Und diese "Ich will ja nur was mir zusteht"-Mentalität finde ich nicht nur äußerst blöd, sondern die macht auch ne Menge Basis kaputt. Schließlich ist "was zusteht" nicht irgendwo in Zahlen fest zementiert sondern auch immer eine Spur auszulegen (zB welche Aufwendungen sind beim Unterhaltspflichtigen ansetzbar, welche nicht...)

Deshalb: lass Dir einen Vorschlag unterbreiten, guck, ob er für Dich annehmbar ist und dann entscheide. Wir leben in einem Land, in dem Vertragsfreiheit herrscht. Die Regelung darf nur nicht zu Lasten Dritter (=ARGE) gehen.

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Danke für dein Posting...
Hatte schon überlegt, ob ich die einzige bin, die alles ohne Anwälte etc. klären will...
Deine Ansicht klingt wirklich sehr plausibel und gerecht...
Ich werde jetzt erstmal ein Gespräch mit ihm suchen und versuchen eine Einigung zu finden...(man kann dies ja schriftlich festhalten unter Zeugen)...
Wenn mir das allerdings zu wenig erscheint (nicht das ich raffgierig wär, aber er nagt wahrlich nicht am hungertuch und ich muß jeden cent 2 mal umdrehen, wenn ich jetzt Elterngeld bekomme:-(), dann muß ich halt den anderen Weg einschlagen und alles übern Anwalt laufen lassen...
LG Trine

Ps: Wie lange im Nachhinein werden die Nachweise der Geldbezüge von meinem Ex verlangt, sollte das übern Anwalt laufen? Falls er doch was zu vertuschen versucht? (z.B. Geld vom Konto verschwinden lässt, Geldeingänge auf ein anderes Konto laufen lässt z. B. das seiner Mutter?)
Vielleicht habt ihr da noch eine Antwort für mich...#winke

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er muß nur die Steuerbescheide der letzten 2 Jahre vorlegen und danach wird berechnet.

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