Hab eine Frage zur Geburtsurkunde->Arbeitgeber des KV

Huhu
der KV meiner Tochter rief mich eben an und möchte dringend die Geburtsurkunde haben.Auf meine NAchfrage für was,meinte er: sein AG braucht sie um den Unterhalt zu zahlen...

Ich mein,er bekommt sie,klar-steht außer Frage...nur möchte ich gern wissen,für was braucht der AG diese?

Zumal er angibt,selbstständig zu sein #kratz

LG MElli

P:S: bitte nicht steinigen-bin leider auch nicht allwissend

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Mein Exmann brauchte für seinen neuen Arbeitgeber auch eine Geburtsurkunde unseres Sohnes.
Angeblich gings da irgendwie um den Kinderfreibetrag. Hab ich auch nicht wirklich verstanden ,denn der steht ja auf der Steuerkarte.
Daß in deinem Fall der AG den Unterhalt zahlt ,kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

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Hallo,

warum bezahlt der AG seinen Unterhalt?

Bei uns war es so: er wollte die Geburtsurkunde, weil er unbedingt Elternzeit machen wollte. (da nicht zusammenlebend und alleinige Sorgerecht, hätte er gar nicht können).

Er hat VOR der Geburt damit genervt, NACH der Geburt war das Thema durch (hatte keine Zeit mehr für sein Kind und Elternzeit). Hat sowieso länger gedauert, weil er die Vaterschaft erst später anerkannt hat usw.

Letztlich hat er nie eine Kopie bekommen (wollte er auch nicht mehr).

Unterhalt bezahlt er auch OHNE Geburtsurkunde. Oder besser gesagt, ER musste alle seine Einkünfte (Nachweise) beim Jugendamt vorlegen, die haben ausgerechnet, was er bezahlen muss, kassieren das Geld und leiten es an mich weiter.

Der AG hat damit fast nichts zu tun. Der muss allenfalls eine Lohnbescheinigung herausgeben. Wobei man die auch ohne Geburtsurkunde des Kindes bekommen kann.

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Moin,

wer Kinder hat, zahlt wenige Pflegeversicherung. Das kann man eben nur durch die Geburtsurkunde nachweisen.

LG

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Hallo,

danke für deine Antwort.

LG Melli

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Er kann sich übrigens auch selber eine besorgen - das Standesamt schickt die auch zu.

L

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Ich habe zu dem KV meiner Kleinen gesagt, dass er sich bitte selbst eine Geburtsurkunde von Urkundenstelle holen soll. (Ich hatte zur damaligen Zeit noch keine zu Hause in der er als Vater drin stand, da stand mein Exmann noch drin). Habs auch net verstanden was er damit möchte. Er hat ja die Vaterschaftsanerkennung, die müsste meines Erachtens ja auch gehen.

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Jeder, der in einem Angestelltenverhältnis ist, kennt das.
Soll ich daraus schließen, dass alle, die hier so unwissend antworten, entweder selbständig sind oder nicht arbeiten?

Um in der Pflegeversicherung den geringeren Satz für Eltern zu zahlen, benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Nachweis der Elterneigenschaft.
Diese kann bespielsweise durch eine Geburtsurkunde erbracht werden. Viele Arbeitgeber behaupten fälschlicherweise, dass dies die einzige Möglichkeit ist, die Elterneigenschaft nachzuweisen.
Die Alternativen sind vielfältig, z.B.: die Lohnsteuerkarte mit eingetragenem Kinderfreibetrag oder auch eine alte solche Karte, Heiratsurkunde mit Nachweis für den Ehepartner, Bescheinigung der Krankenkasse...

Übrigens: Für die Elterneigenschaft muss man nicht mal selbst ein Kind haben, es reicht, wenn der Ehepartner irgendwann mal ein Kind hatte!

Ich selbst habe meinem Arbeitgeber mit Hinweis auf den Datenschutz nicht die geforderte Geburtsurkunde vorgezeigt, sondern auf den bestehenden eingetragenen Kinderfreibetrag verwiesen. Das hat er dann auch akzeptiert.

LG, H.H.

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Jeder, der in einem Angestelltenverhältnis ist, kennt das.
Soll ich daraus schließen, dass alle, die hier so unwissend antworten, entweder selbständig sind oder nicht arbeiten?

Schön ,daß du allwissend zu sein scheinst.
Ich mußte noch bei keinem Arbeitgeber die Geburtsurkunden meiner Kinder vorlegen.

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Also ich musste auch noch keinem die Geburtsurkunde meiner Tochter vorlegen.

Ist wahrscheinlich eher ein Problem, was Männer haben...