aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen?

hallo,

bin etwas durcheinander. kann mir das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden? sorgerecht ist 50/50. kurze erklärung. ich bin vor 6 jahren mit dem einverständnis meines ex mannes von den usa zurück nach deutschland weil mein ex mann auch der meinung war dass es das kind (heute 8) bei mir besser hätte. jetzt hat er eine neue partnerin mit der er ein kind hat und ist anderer meinung. kontakt zwischen vater und kind besteht fast nicht. mittlerweile besteht der kontakt direkt weil er mich immer beleidigen musste. es kommt so einmal alle 2, 3 monate eine email. das kind blockt ab weil er den vater ja nicht kennt und der sucht auch keinen wirklichen kontakt. jetzt möchte er mir wieder böses und droht auf das alleinige sorgerecht zu klagen weil ich den kontakt unterbinde bzw. dem kind einrede der vater sei schlecht. jugendamt sagt wenn das kind nicht will, dann will es nicht. bin so hin und her gerissen. die angst bekomme ich nicht aus dem kopf. meint ihr er hat eine chance? ich kann doch das kind nicht zwingen :(

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der KV lebt in den USA?

Und der Kontakt ist sehr spärlich?

der Mann ist eine Lachnummer. Beantrage hier in Deutschland das alleinige Sorgerecht da es durch die Entfernung und den mangelnden Kontakt keine Möglichkeit gibt das gemeinsame Sorgerecht zu praktizieren.

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genau! schließe mich jogiyoda an.

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hi
wohnt der vater weiterhin in amerika?

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der vater war und ist in den usa. wird auch nie hier her kommen. der kontakt ist mehr als selten. früher war leider auch nie eine vater kind bindung da.

das alleinige sorgerecht? gibt er mir nicht und im nachhinein ist es sehr schwer das zu beantragen. rechtsanwälte haben mir da nur abgeraten da ich ja keinen grund habe ihm das sorgerecht zu entziehen. außerdem würde er mir den gefallen nicht tun ;-)

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der vater war und ist in den usa. wird auch nie hier her kommen. der kontakt ist mehr als selten. früher war leider auch nie eine vater kind bindung da.

rechtsanwälte haben mir da nur abgeraten da ich ja keinen grund habe ihm das sorgerecht zu entziehen

Das waren keine Rechtsanwälte sondern Dummschwätzer., denn wie oben angeführt sind genau das die Gründe für eine Sorgerechtsentscheidung.

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Moin,

ich sehe das nicht ganz so optimistisch wie Jogiyoda, wobei ich denke, die Chancen heute sind größer als bei der Scheidung.

Dein Ex wird das ABR nicht kriegen, weil die Kontinuität des Aufenthalts bei Dir dagegen spricht. Und wenn er jetzt damit kommt, dass das Kind gegen seinen Willen aus den USA weggegangen ist, dann fällt ihm das ein bissl spät ein. Hat Dein Kind die amerikanische Staatsbürgerschaft?

Allerdings hat das JA genauso einen an der Klatsche. "Wenn das Kind nicht will, dann will es nicht" ist a) kein Argument und b) hat das JA gar nix zu entscheiden. Wenn Dein Ex jetzt Umgang zum Kind haben will, dann muss er diesen anbahnen, eben damit sich Vater und Kind erst mal kennenlernen. Dafür müsste er aber seinen Hintern hierher bewegen und nicht Du das Kind in einen Flieger setzen. Und weiterhin müsste er bei eventuellen Umgangsproblemen hier vor Ort klagen, weil der Gerichtsstand immer am Wohnort des Kindes ist.

Also lass ihn da drübern mit seinen Säbeln rasseln, er müsste es sehr ernst meinen und viel investieren, um überhaupt zu einem Umgang zu kommen.

LG Comapo

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hallo,

darf ich fragen warum du denkst dass die chancen heute größer sind?

irgendwie bekomme ich von keinem ra eine richtige aussage. habe mit 2 gesprochen und beide meinten im nachhinein könne ich nichts mehr machen. aber um ehrlich zu sein sehe ich keinen grund mich (!) der psychischen belastung auszusetzten da ich bis jetzt immer alles ohne ihr regeln konnte!allerdings habe ich große angst dass er seinen besuch einklagt wg. der entführung eben. was kann mir denn passieren wenn er jetzt klagt dass ich den kontakt nicht fördere? kontakt zu mir gibt es keinen mehr, denn ich habe meine email adresse geändert, was lt. jungendamt ok ist solange er mit dem kind kontakt halten kann. ich hätte so viele fragen, aber echte probleme einen kompetenten anwalt zu finden!

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Hallo,

ich denke, das ABR/ASR und den Umgang musst Du schon mal trennen.

Den Antrag auf ASR halte ich heute für erfolgreicher, weil er eben seit Jahren weit weg wohnt, kein Kontakt besteht und er erst jetzt wieder ankommt. Andererseits hast Du das auch erfolgreich mit GSR gemanagt, daher könnte man argumentieren, dass es auch weiter mit GSR geht.
Damals bei der Scheidung wird es dabei geblieben sein, weil schlicht keine handfesten Gründe vorliegen, das GSR zu beenden. Dass ein Elternteil weit weg wohnt reicht in der Regel nicht aus.
Ich denke, weil er das Kind "nicht kennt" und überhaupt nichts im Sinne des Kindes mitentscheiden kann, könnten die Chancen heute besser sein.
Das ABR denke ich würde unter Umständen am leichtesten zu bekommen sein, weil das Kind seit der Scheidung kontinuierlich bei Dir lebt. Wird aber auch eigentlich erst dann interessant, wenn er wirklich hier wäre um das Kind holen zu wollen. Dann müsste ein Eilantrag auf Übertragung des ABR gestellt werden.

Den Umgang bist Du lt. BGB verpflichtet zu fördern, da reicht Deine Angst, dass er das Kind einbehalten könnte, nicht aus. Lediglich die Modalitäten, also sprich, ob das Kind in die USA fliegen darf, sind Verhandlungsmasse. Theoretisch muss er zum Umgang das Kind holen, aber je nach Alter des Kindes und dem Beziehungszustand zwischen Kind und Vater ist es durchaus denkbar, dass das Kind mal allein rüberfliegt. Ist ja an sich auch ungefährlich, Du setzt es in den Flieger, Papa holt es raus.
Wenn aber der Vater bspw. jetzt regelmäßig hier wäre, darfst und solltest Du den Umgang nicht unterbinden. Er ist ja auch eine Wurzel deines Kindes.

Wenn Du Dich nach einem Anwalt informierst, solltest Du vielleicht über die Anwaltskammer versuchen, einen Familienrechtler zu finden, der sich insbesonders mit den amerikanischen Familiengesetzen bzw. den zwischenstaatlichen Abkommen auskennt. Denn ich glaube, mit den USA gilt das HKÜ nicht. Müsste ich googlen.

LG

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Er hat imho keine Chance.

Wenn Du Deine Nerven beruhigen willst, dann lass Dich von einer Anwältin beraten, die sich mit internationalem Recht auskennt.

Sehe ich das richtig, dass er in den USA ist?

Gruß

Manavgat

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ja, er ist in den staaten und wird auch dort bleiben. auch dich frage ich nochmal, warum muß sich der ra mit internationalem recht auskennen? wir sind doch in deutschland, demnach müßte der gerichtsstand doch deutschland sein.

vg

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Die Frage ist, ob es mit den USA ein Abkommen gibt. Was, wenn Dein Ex das Kind einfach mitnimmt?

Gruß

Manavgat

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das Jugendamt schaut immer wo der Lebenmittelpunkt des kindes ist und da wird es sicher nicht rausgenommen solange die Umstände in denen das Kind lebt das zulassen. Du solltest dir wirklich keine Gedanken machen, das Kind wird dir niemand nehmen können !

mfg