darf die Dame das vom Jugendamt?

hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum. Folgendes:
Mein Mann hat dem Jugendamt vorgelegt, welche monatlichen Abgaben wir haben. Jetzt allerdings, hat die Exfrau, bei der das unterhaltspflichtige Kind wohnt, alle informationen über unsere finanzielle Lage, welche sie allerdings nur vom Jugendamt haben kann.
jetzt meine Frage, darf die das weitergeben?
normal fällt das doch unter Datenschutz oder?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, find so im www leider nichts darüber..

lg und einen schönen abend noch

sabine

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hallo,

woher wisst Ihr denn, dass die Exfrau alle Informationen über eure finanzielle Lage hat?

gruß
kraxy

2

Sie werden es schon irgendwoher haben, wenn die Ex doof ist von Ihr selbst.

An TE


Nein ich denke nicht das die Dame das darf, habt Ihr einen Anwalt? Befragt diesen mal was Ihr da tun könnt...

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Was sollen sie denn da jetzt noch machen?

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hallo,

ich bin da etwas anders informiert, als die antworten die du hier erhalten hast.

bei uns, in brandenburg ist das so, dass:

- bei unterhaltsbezug vom vater, du ihn alle 2jahre anschreiben kannst wegen den unterlagen um prüfen zu lassen ob der unterhalt noch der gleiche ist. sprich du als mutter forderst ihn schriftlich auf, die unterlagen an dich zu senden. damit gehst du zum jugendamt, beantragst eine neuberechnung und gut. aber auch nur, wenn du keine beistandschaft hast.
das ist bei meinem großen sohn so der fall,...wobei der kv mir das beim letzten mal nicht mehr zu schickte, aber da spielen jetzt auch andere faktoren eine rolle, die ich dennoch weiß welche er mir geheimhalten wollte - informationen nicht vom jugendamt.

- bei unterhaltsvorschuss, regelt das alles das jugendamt mit dem vater selbst. einen vater habe ich bei meinen kindern der nicht zahlt. dennoch weiß ich übers jugendamt welche bezüge er hat und warum er nicht zahlt. da raus wird kein geheimnis gemacht, denn immerhin möchte ich schon gern wissen warum nicht gezahlt wird, so das ich hier auf dem trockenem sitze - es ist ja schließlich UNSER kind, und nicht nur meines.
hier habe ich eine beistandschaft, da ich mich selbst mit diesem mann nicht mehr auseinander setzen mag - lange geschichte.






frage bei der leitung des jugendamtes nach - dann bist du auf der für dich beruhigenden seite.
ich denke informationen hat/ weiß/ bekommt man immer über andere heraus, das muss nicht immer am sachbearbeiter liegen. mit beschuldigungen und behauptungen bin ich selbst immer recht vorsichtig.


ob das nun unter datenschutz fällt - ich bin mir nicht ganz sicher, denn immerhin habe ich als unterhaltsbezieher ja auch ein recht zu wissen, was gezahlt werden kann (dann kann ich mir einiges selbst an den fingern abzählen und es bedarf keine informationsquelle) oder eben nicht gezahlt werden kann, aus welchen gründen auch immer (und auch hier bedarf es keiner weiteren quelle, wenn ich die person kenne,..sprich lebensstandart & einiges mehr).



vg

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guten Morgen!

also, was wir an monatlichen Abzügen haben, kann ihr nur die Dame vom Jugendamt gesagt haben, aber dazu kommt, dass mein mann ja den unterhalt für das kind aus erster ehe bezahlt. und die exfrau wusste nicht, dass mein mann freiwillig die angaben gemacht hat, also muss die dame vom ja sie wohl darüber informiert haben, denn die monatlichen abgaben, musste mein Mann bisher nie vorlegen! Es war auf freiwilliger basis, weil wir hier mehr Miete (zu 4. )bezahlen, als ihm beim Selbstbehalt angerechnet wird, deswegen hat er ihr das mal vorgelegt.

ich weiß nicht, ob das nicht doch unter datenschutz fällt, da ich es einem Amt übergeben habe und es der ex meines mannes nen feuchten Dreck normal anzugehen hat, was wir monatlich bezahlen, solang der unterhalt regelmäßig bezahlt wird.

lg

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ok,..dann kann ich jetzt eins und eins zusammen zählen.

an eurem unterhalt wird sich demnach etwas ändern und genau das wird sie ihr mit geteilt haben. aber das ist doch das recht welches die mutter erfahren darf.

was ich allerdings gerade nicht verstehe ist, das ihr eure ausgaben noch nie belegen musstet, denn nur so kann der unterhalt schlussendlich festgelegt werden.

so gibt es ausgaben, die bei berücksichtig werden müssen und dann eben wieder welche die zwar da sind als ausgaben, jedoch nicht anerkannt werden.

bei meinem kv, der nicht zahlt zur zeit, war es so, das er versicherungen geltend machen wollte für seine altersvorsorge. diese werden nicht berücksichtig, sofern es auswirkungen hat auf die unterhaltszahlung.

sprich erst unterhalt, dann der rest. miete hingegen wird ja berücksichtigt.

diese ddt ist ja auch nur eine grobe richlinie, jedoch wenn es um wirkliche zahlen geht, sollte man da drauf nicht bauen.

vg

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Hallo,

wenn der Ex zum Kindesunterhalt verpflichtet ist, hat man als Mutter die Möglichkeit, einmal jährlich (ich bin mir bei der Zeitspanne nicht ganz sicher) Auskünfte über finanzielle Einkünfte sowie über Ausgaben die zur Berechnung der Einkünfte herangezogen werden zu verlangen.

Daher denke ich nicht, dass die Dame vom Jugendamt irgendwelche vertraulichen Informationen verboten weitergegeben hat.

LG janamausi