Vaterschaftsanerkennung - kann er das verlangen?

Hallo!

Ohne, dass ich jetzt die gesamte Geschichte posten möchte, habe ich folgende Frage:

Wenn ich den KV nicht angeben sollte, er aber weiß, dass er der Vater ist, könnte er dies dann beantragen, dass er als Vater eingetragen wird?

Also könnte er zum Amt (oder wo auch immer) hingehen und sagen, dass er der Vater ist und dann gibt es einen Vaterschaftstest? Dabei würde ja rauskommen, dass er der Vater ist und dann könnte er als Vater eingetragen werden?



Ich weiß, dass ich ihn als Vater angeben sollte und das war eigentlich auch so geplant, bis jetzt die heftigsten Dinge vorgefallen sind, deswegen frage ich mich, wie es in dem Fall wäre!?

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natürlich kann er die Vaterschaft anerkennen und wird eingetragen auch ohne das du es willst.

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Hallo.

Nein, das stimmt nicht ... die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen ...

... sonst könnte sich ja jeder dahergelaufene Depp als Vater eintragen lassen.

Gruß von der Hedda.

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Wenn der Vater glaubhaft macht, dass er der Vater ist, wird ein Vaterschaftstest auch ohne Zustimmung der Mutter gemacht. An erster Stelle steht das Kind und nicht die Belange der Mutter.

Gruß
Sini

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Natürlich kann er das. Und noch viel mehr: es wird dann gegen Dich wegen fälschung von personenstandsdaten ( oder so ähnlich ) ermittelt, das ist eine Starftat. Du wirst also nicht nur diesen mann als vater eingetragen bekommen , sondern auch noch verurteilt werden und dann eben vorbestraft sein.

Was das für Deine berufliche Zukunft für Konsquenzen haben wird sollte dir klar sein

ute

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Ja darf er und kann er machen ;-) Du weisst das wenn du Ihn nicht angibst aber weisst wer es ist, und du beziehst öffentliche Gelder das du dich dann Strafbar machst und du drankommst wenn es rauskommt?

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http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung


LG

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Warum willst du eurem Kind das verweigern?
Es hat ein Anrecht darauf!

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Hallo,

in der Geburtsurkunde meines Sohnes steht heute noch "Vater unbekannt", so wie es der Standesbeamte nach der Geburt eingetragen hat, obwohl der KV die Vaterschaft anerkannt hat.


LG

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Hallo,
steht bei meiner kleinen auch.Vater unbekannt obwohl die Vaterschaft unterschrieben ist.

Nadine

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Hallo

Ja kann er , des ganze nennte man Vaterschaftsanfechtung . Ausserdem machst du dich strafbar wenn du den Namen weisst aber nicht angibst .

Find es immer wieder traurig wenn eine Mutter so ihre Macht missbrauchen will . Sorry aber auch wenn du und er sich streiten hat des Kind udn auch der Vater einrecht aufeinander.

Lg Martina

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natürlich kann er das und das könnte dann ärger für dich geben, immerhin hast du das verheimlicht.
du bist verpflichtet den Vater anzugeben, bist du auch deinem Kind schuldig.

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Lustig, wie manche sich hier etwas aus den Fingern saugen, obwohl sie weder die Geschichte kennen noch die Personen, die da hinter stehen.

Ich wollte weder Partei für mich, noch für ihn.



Also, hier mal ein paar Infos:

ICH habe ihm angeboten, mit zum Frauenarzt zu kommen. Wollte ER nicht.

ICH habe ihm angeboten, mit zum Geburtsvorbereitungskurs zu kommen. Wollte ER nicht.

ICH habe ihm angeboten, die Möbel, Kinderwagen usw. mit auszusuchen. Wollte ER nicht.

ICH habe ihm angeboten, bei der Geburt mit dabei zu sein. Will ER nicht.


Also, soviel mal dazu, wie ICH den Kontakt verbiete. Er bekommt trotzdem nach jedem Arztbesuch, nach jeder Veränderung eine SMS oder Anruf von mir, in dem ich ihn darüber informiere. Obwohl er es nicht wissen möchte.


Mal abgesehen davon, hat er noch 4 weitere Kinder (von 4 verschiedenen Frauen), wie ich im Nachhinein erfahren habe, für die er alle keinen Unterhalt zahlt (genau, wie er es bei meinem Kind auch nicht machen wird). Alle Mütter bekommen vom Staat Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Im günstigsten Fall macht das also für das Jugendamt für 5 Kinder je 72 Monate x 133 € = 47.880 €, die sie für IHN bezahlen.

ICH bin also nicht diejenige, die irgendwelche Ansprüche vom Staat bekommt, die ihr nicht zustehen - sondern werde Kindergeld bekommen, wie jede andere Mutter auch - und den Unterhaltsvorschuss, den er an das Jugendamt zurück zahlen muss (wann oder wie auch immer). Auch habe ich bisher weder von ihm noch vom Staat irgendwelche Mittel für die Erstausstattung bekommen, das habe ich alles schön alleine von meinem Gehalt gezahlt. Genau wie sämtliche Arztkosten!



Mir ging es nur um die Frage, ob er die Möglichkeit hat, sich eintragen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe nirgends geschrieben, dass ich ihn nicht eintragen lassen will. Meine Güte, es gibt immer 2 Seiten einer Medaille, als werdende Mutter muss man sich doch über alle möglichen Sachen Infos holen, gerade wenn einem von Seiten des Vaters aus gedroht wird. Das heißt doch nicht immer, dass man es auch wirklich so macht.