Vaterschaftstest. Einige Fragen

Hallo zusammen.

Ich lebe in Scheidung (die hoffentlich bald mal durch ist) und habe einen Sohn, der in dieser Ehe geboren wurde aber nicht von meinem Nochehemann ist. (Hoffe bis hier hin verständlich)

Mein Ehemann und ich haben beide eine Vaterschaftsanfechtung gewollt und diese läuft nun. Meine Frage ist: Wie läuft das ab?

Ich stell mir das so vor:

Es gibt einen Gerichtstermin an dem mein Ehemann und ich unser Anliegen vortragen. Dann veranlasst der Richter einen Test. Nach etwa 1-2 Wochen ist dieser Termin. Weitere 1-2 Wochen später ist ein erneuter Gerichtstermin bei dem der Richter das Testergebnis vorliest und "offiziell" macht.

Dann beantrage ich eine Vaterschaftsfesstellung mit dem Erzeuger meines Kindes. Und gleiches Prozedur wie oben.

Stimmt das so?
Oder läuft das anders ab?
Kennt sich jemand aus?
Ab wann habe ich dann offiziell das alleinige Sorgerecht und wann wird das bestimmt?


LG stephie

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Wie alt ist das Kind und wie lange weiß Dein Mann schon, dass es nicht sein Kind ist?

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Der kleine ist 7 MOnate und mein Mann weiß das von Anfang an. Waren ja schon getrennt...

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hallo,

weiß der EIGENTLICHE vater das er es ist? stimmt er dem auch zu?


mein freund, damals noch verheiratet jedoch im trennungsjahr, wurde auch ungewollt vater da das kind seiner ex-frau noch in der ehe geboren wurde.

sie ging zum jugendamt, gab bekannt das er nicht der vater ist und das ein anderer mann der biologische vater sei. das ganze ging dann übers gericht und es gab innerhalb weniger monate eine vaterschaftsanerkennung von biologischen vater,... wir haben nie post drüber bekommen.

auch musste mein freund nicht zum test, und auch nicht zum gericht, geschweige denn deswegen zum jugendamt.

auf der ersten geburtsurkunde des kindes stand er jedoch mit drauf,... diese ist ja nun neu erstellt mit den anderen kindesvater.


alles ganz problemlos gewesen für ihn.


vg

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Ja der Erzeuger weiss das er es ist.
Er wollte dieses Kind nicht und hat mich im 5. monat verlassen.

Nun will er auch keinen Kontakt.
Der kleine ist ihm egal. Er will die Vaterschaft nicht anerkennen
lg stephie

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nehme noch einmal kontakt zu ihm auf und erkläre, das du nun weitere schritte einleiten wirst/ musst um die vaterschaft zu klären.

da er ebenfalls weiß das er der vater ist, werden die entstehenden kosten ihm auferlegt. wir haben uns beraten lassen von der anwältin meines freundes und übers gericht kostet das um die 600€ - zu seinen lasten. dort sind jedoch noch keine gerichtskosten enthalten - das kommt noch oben drauf.


bei uns war es auch so, das der biologische kindesvater es geheim halten wollte, mit dieser frau, sprich die ex, ein kind gezeugt zu haben - aber so einfach ist das nun mal nicht denn es gehörten ja zwei dazu ....



vg

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hallo,
warum versucht ihr es nicht erstmal mit einem privaten vaterschaftstest. die sind doch viel günstiger als das gerichtlich einzufordern? ich weiß von einer bekannten, dass die kosten vom gericht ca. 2000 eur sind. die wären dann doch besser in den unterhalt angelegt.
ich versteh nicht warum manche frauen die männer unbedingt auf unterhalt verklagen müssen. wenn der mann das kind nicht will und die frau es aber haben will ist sie doch irgendwie auch dafür verantwortlich. klar waren an der zeugung beide beteiligt. aber letztenendes hat der mann nichts zu sagen. wenn die frau es nicht will macht sies doch auch weg.
ich hoffe ich hab dich jetzt nicht angegriffen, ist nicht persönlich gemeint.
lg peggy

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Du schreibst genau das 2 dazugehören... also muss er auch damit klar kommen und zahlen ist nunmal seine pflicht ob er nun mit dem kind was zu tnu haben will oder nicht
schon mal davon gehört das frau sich strafbar macht,wenn sie sich nicht um den unerhalt kümmert? schließdlich steht es dem KIND zu und das kind kann ja nunmal nichts für seine "erzeuger"(damit meine ich vater und mutter)

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2000 Euro ist quatsch. Das ist der Streitwert und nicht die Summe der Gerichtskosten.
http://www.familienrecht-kosten.de/vaterschaftsanfechtung/vaterschaftsanfechtung_kosten.php

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Streitet denn jemand die Vaterschaft ab?

Wenn alle Beteiligen sich einig sind wozu dann der Test?

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Ja, der Erzeuger will die Vaterschaft nicht anerkennen...

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Wäre es dann nicht sinniger der Erzeuger macht denn Test statt dein Mann?

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Warum so kompliziert?
Gib doch beim JA den Namen des richtigen Vaters an ,der wird angeschrieben und entweder erkennt er die Vaterschaft freiwillig an ,dann müssen dein Nochmann und du nur noch zustimmen ,oder es wird für den echten Vater ein Test angeordnet ,den er dann auch bezahlen darf ,wenn er es ist.

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Er erkennt nichtws freiwillig an und will dieses kind nicht.
Und deswegen wird ein test gemacht.
Warum versteht hier keiner meine frage?

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Hallo,

wenn Du zum Jugendamt gehst und da Dein Anliegen erklärst, dann wird der Erzeuger angeschrieben und aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Tut er das nicht, geht die Sache vor Gericht. Das Gericht ordnet den Test an und er "darf" dann die Kosten übernehmen.


LG

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Hallo

ein test muss garnicht gemacht werden , wenn ihr zu den Zeitpunkt shcon getrennt wart und ihr dies beide Bestätigt muss so ein est garnicht gemacht werden . Ihr seit euch ja einige .

Wir haben die Vaterschaftsanfechtung auch laufen , und solan der Gesetzlichevater keine Ansprüche stellt müssen wir keinen test machen . Aber leider kann es bis über ein Jahr dauern bis dies überhuapt vors Gericht geht . Wir haben unsere letzes Jahr in Juni eingereicht , jetz im Sept. ist erst die Anhörung .

Lg Martina

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"Ab wann habe ich dann offiziell das alleinige Sorgerecht und wann wird das bestimmt?"

Wenn es dumm für dich läuft, klagt der "Erzeuger" sein Recht auf das halbe Sorgerecht ein. Da ist dann nicht mit alleinigem Sorgerecht! Das hoffe ich für dein Kind!

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Warum hoffst du das für mein Kind?
Du kennst weder mich, noch mein Kind noch den Erzeuger, also spar dir solche Äußerungen.
Es wäre nicht zum Wohle des Kindes wenn der Erzeuger das geteilte Sorgerecht hätt, dass ist Fakt... Und mit Fakt meine ich nicht, dass ich es sage, sondern dafür gibt es Beweise.