Privatinsolvenz/Unterhalt

Hallo Ihr Lieben,

Der Vater meiner Tochter zahlt derzeit bzw. noch hat noch nie Unterhalt gezahlt.
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss und habe vor einem halben Jahr auch einen Schriebs von der Unterhaltsvorschusskasse als Abschrift bekommen, in dem steht das der KV knappe 10000 Euro Schulden bei der selbigen hat.
Jetzt hat er mir gestern eröffnet das er Privatinsolvenz angemeldet hat.
Was genau bedeutet das jetzt für meine Tochter?

Vielen Dank für eure Antworten

lg Henkelbecher

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sorry, eine null zuviel im eifer des gefechts

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Das bedeutet eventuell das da nichts zu holen ist....Weiss nicht ob da der Unterhalt mitberechnet wird...

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KU geht immer VOR Zahlungen an Gläubiger

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KIndesunterhalt geht vor Schulden.
Ich kann aber das Vorgehen des JA nicht nachvollziehen.Was geht es dich an,ob der KV bei denen (oder sonst wo) in der Kreide steht?
Vorallem da es sich ja auf den Unterhaltsvorschuß für deine Tochter sowieso nicht auswirkt

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Wenn er in PI geht, fallen die aufgelaufenen Unterhaltsschulden mit in die Insolvenzmasse. Außer sie hat ihn mal angezeigt.

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Das bedeutet für Dich und Deine Tochter, dass sollte das Jugendamt nicht nur den Unterhaltsvorschuss für sich eintreiben sondern auch noch Unterhaltsdifferenz, den das Jugendamt im Zuge einer Beistandschaft für Dich einfordert, dass Du davon nichts mehr sehen wirst, außer du hättest mal eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gemacht und hättest somit einen Grund unter vorsätzlich unerlaubter Handlung anzumelden. Geht jetzt reichlich tief in die insolvenzrechtliche Materie. Solltest Du also ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen, wende Dich am besten über die Beratungshilfe an einen Rechtsanwalt oder aber direkt ans Jugendamt, die kennen sich damit auch super aus.

Generell hat die Insolvenz aber keinen Einfluss auf laufende und kommende Unterhaltsverpflichtungen. Will heißen, der Kindsvater ist weiter zur Zahlung verpflichtet und wird somit neue Schulden aufbauen, sofern er keinen Unterhalt leistet. Im Grunde genommen richtet sich die für die Insolvenz geltende Pfändungstabelle nach den unterhaltsberechtigten Personen. Mal so als Beispiel:

Würde Dein Ex-Mann irgendwann mal 1.500 EUR netto verdienen, so hätte er einen Pfändungsbetrag von 41,95 EUr und müsste für Deine Tochter Unterhalt in Höhe von mindestens 241 EUr zahlen, sofern Deine Tochter dann unter 6 Jahre alt ist - ab 6 dann entsprechend mehr.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich.

Fakt ist, er kann die Privatinsolvenz NICHT als Grund angeben, keinen Unterhalt leisten zu können.

Wenn du noch Fragen hast, kannst Du mich gerne über die Visitenkarte kontaktieren.

LG

einfachich77