Hallo,
ich habe diesen Beitrag schon in Urlaub&Freizeit gestellt, aber leider bisher keine Antwort bekommen!
Aber vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen!?
Bin in 2. Ehe verheiratet und habe aus 1. Ehe eine Tochter (6)!
Wir wollen im Mai in die Türkei fliegen. Jetzt wurde mir im Reisebüro gesagt, daß ich evtl. eine Vollmacht vom KV brauche, da bei uns so ein Namensdurcheinander ist!
Tochter hat den Namen vom KV, ich einen Doppelnamen (KV+jetzigen Mann) und mein Mann hat seinen Namen!!!
Kann mir jemand vielleicht sagen, was diese Vollmacht alles beinhalten muss????
Kinderausweis für die Tochter ist vorhanden!!!!
Vielen Dank im voraus!!!
LG Wom
Vollmacht?!
Hallo Wom,
so einen Quatsch hab ich ja noch nicht gehört. Dein Ex-Mann soll Dir eine Vollmacht geben dass Dein Kind in den Urlaub mit Dir darf obwohl Du sorgeberechtigt bist?
Lass Dich doch nicht kirre machen.
Selbst bei nicht Sorgeberechtigten (wie Oma, Onkel oder die Familie der besten Freundin) reicht eine Einverständniserklärung aus.
Kinderausweis reicht völlig.
LG, Christine
Hallo,
warum läßt du deine Tochter nicht mit in den Reisepass eintragen . Bei der Stadtverwaltung oder im Bürgeramt kannst du das beantragen.
Oder hat sie einen eigenen Kinderausweis ?
Ich hatte da nie Ärger, im Urlaub in anderen Ländern, habe auch den Namen des Kindsvaters und meines jetzigen Mannes als Doppelnamen . Wir waren in Kroatien , Spanien , Tschechien , nirgends hatte es Ärger gegeben .
Eine Vollmacht vom KV bräuchtest du nur im Falle von geteiltem Sorgerecht . Er darf dir die Vollmacht aber nicht verweigern , gehe notfalls zum JA , da klären sie dich genauestens auf.
mfg
Kabama44
Danke für die Antworten!
Jetzt bin ich ein bischen schlauer!!!
Die Kurze hat ja einen eigenen Kinderausweis!!!
Und die Dame im Reisebüro meinte nur, daß es bei der Einreise evtl. Probleme geben könnte, wegen dem Namens durcheinander, deswegen sollte ich mir vorsichtshalber eine Vollmacht vom KV geben lassen!!
Danke nochmal!!!
LG Wom