Hallo zusammen,
ich muss euch heute mal was für eine Freundin fragen. Sie hat eine kleine Tochter,die kam als der KV in der Ausbildung war.Sie bekam deswegen UV und eine zeitlang ALG2. Nachdem der KV einen Job gefunden hatte nach der Ausbildung zahlte er 3 Monate lang an sie Unterhalt in Höhe des UV (133 Euro). Über seine Einkünfte hat sie nie von ihm persönlich Auskunft gefordert und ihmnie eine Zahlungsaufforderung geschickt (weil sie ja wusste,dass er während der Ausbildung leistungsunfähig ist und danach ja 133 Euro bezahlt hat). Nun hat sie herausgefunden,dass er mehr bezahlen könnte als die 133 Euro und hat ihn aufgefordert von nun an mehr zu zahlen und rückwirkend für die 3 Monate die Differenz.
Er sagte,da sie ihn nicht Inverzug gesetzt hat/zur Zahlung aufgefordert,musss er nicht nachzahlen,nur künftig mehr.
Sie sagte daraufhin, dass damals ja die Arge und das JA ihn zur Auskunft aufgefordert haben und das als Inzugversetzung gilt.
Er sagt, Arge und JA können nur für sich Inzugversetzen nicht für die Mutter(Ansprüche die über UV/ALG2 hinausgehen muss sie selbst geltend machen).Da damals leistungsunfähigkeit festgestellt worden sei,müsse er für die Zeit nichts nachbezahlen. Damit sei die Inzugversetzung der Arge/JA abgegolten. Und für die Zeit seit er leistungsfähig ist und sie nur UV bekam, gelte die Inzugversetzung von damals nicht bzw hätte die Mutter die Differenz selbst einfordern müssen.
Stimmt das? Meine Freundin ist hin und hergerissen,weil sie sich das auf der einen Seite nicht gefallen lassen will und auf der anderen Seite aber meint für die 3 Monate Differenz lohne es nicht zum Anwalt zu gehen.
Vielen Dank schon mal!
Unterhalt nachzahlen?
hallo,
die frage die sich mir stellt:
warum hat sie sich nicht mit dem jugendamt in verbindung gesetzt um überprüfen zu lassen was er zahlen kann?
sie kann doch nicht einfach beim jugendamt sagen das der vater von nun an selbst unterhalt an sie zahlt und nicht ansatzweise in erfahrung bringen in welcher höhe es eigentlich sein müsste.
was den verzug betrifft, möchte ich nichts weiter zu äußern, da ich keine mutmaßungen aufstellen will,..ich weis nicht zu 100% wie es richtig wäre - sorry
vg
Als der KV sich beim JA gemeldet hat und gesagt hat, Ausbildung abgeschlossen er könne jetzt zahlen.Hat die frau ihm am Tel gesagt,gut dann stellen wir nächsten Monat ein und sie klären dann mit der KM dass sie nun überweisen. So hat er es ihr gesagt udn erstmal hat sie sich keine Gedanken gemacht,weil sie dachte,wird schon stimmen,was die Frau vom JA am tel sagt. Dass die keine Unterlagen von ihm gefordert hat,wusste sie nicht.Sie hat keine Beistandschaft.Kann es sein dass es die Frau vom JA deswegen schlichtweg nicht interessierte und sie sich Arbeit sparen wollte?
nein, das hat mit der beistandschaft nichts zu tun.
deine freundin hätte schlichtweg selbst zum telefon greifen, bzw. zur regulären sprechstunde dort aufschlagen müssen. das ist nun IN MEINEN AUGEN schlampigkeit von ihr
wieso überlässt sie alles dem vater?
am besten geht sie nächste woche zu ihrer sachbearbeiterin und versucht die sache vor ort zu klären. das was hier heute alles geschrieben wird, hilft ihr ja vor ort nicht weiter.
der kv muss auch der km seine einkünfte nicht offen legen, aber genauso ist es seine pflicht auch ausrechnen zu lassen was er zahlen muss. denke da hat er deiner freundin auch eines ausgewischt und sich die geringe zahlung zu nutzen gemacht
bedenkt auch, wenn sie eine nachzahlung bekommen sollte und für diesen zeitraum alg2 anspruch hatte, das sie es dem amt mitteilen muss und zurück zahlt.
vg
Es wäre besser ,deine Freundin würde sich einen Unterhaltstitel besorgen.Entweder über eine Beistandschaft beim JA oder einen Anwalt.
Da wird geprüft ,was der KV zahlen kann und das ganze wird in einem Titel festgelegt.
Ohne Titel kann man soweit ich weiß ,keine rückwirkenden Forderungen stellen.
Und da sie ihn auch nicht zur höheren Zahlung von Unterhalt aufgefordert hat,wird sie wohl rückwirkend nichts bei ihm holen können.
Ab zum Jugendamt!
Die sollen ihn nochmal anschreiben das er sein Einkommen offen legen muss, dann wird euch beiden mitgeteilt wieviel er zahlen MUSS, womit wir gleich beim nächsten Pluspunkt wären, er muss dann im Jugendamt gleich nen Unterhaltstitel unterschreiben (das kann die Mitarbeiterin vom Amt gleich mit reinschreiben in die Aufforderung).
Rückwirkend muss er nichts mehr zahlen. Erst ab dem Monat wo sie ihn vom Jugendamt anschreiben lässt, in dem Schreiben können sie ihm ja auch gleich mitteilen das der Mindestunterhalt 225€ ist, je nach Einkommensstufe. Also wenn sie diesen Monat noch hingeht, dann kann sie für diesen Monat noch die Nachzahlung zum Mindestunterhalt, bzw zum errechneten Unterhalt einfordern....
Aber ohne Jugendamt kommt sie da wohl nicht weiter!
"nochmal anschreiben" stimmt nicht.Die haben seit er Arbeit hat von ihm gar keine Auskunft verlangt. Nur einmal ganz zu Anfang und da kam bei der Prüfung raus,dass er weil Auszubildener, nicht zahlen kann. Zählt diese Auskunftsforderung vor 2 Jahren heute noch? Dann wäre er ja damit in Verzug gesetzt und man könnte das Geld holen.Oder muss man neu in Verzug setzen,wenn jemand leistungsfähig wird? Dann bekäme sie frühstens ab diesem Monat nachfezahlt.
Hallo
Nein, die zählt nicht mehr. Das Ja oder auch du können ihn alle 2 Jahre auffordern, seine Auskünfte offenzulegen. Und erst ab dann muss er nachzahlen.
Bianca