Umzug bei GSR? Wie regeln?

Hallo zusammen,

ich habe mit meinem Ex-Mann zusammen 2 Kinder (5 Jahre + 10 Monate). Für den Großen haben wir gemeinsames SR, für den KLeinen liegt das SR bei mir.

Ich habe gestern von meinem AG erfahren, dass dieser im nächsten Jahr umzieht. Meine STelle habe ich dort natürlich weiterhin, die Entfernung bis zur Arbeit beträgt dann allerdings 60 km einfache Strecke.

Da ich mich noch weitere 4 Jahre in Elternzeit befinde, und ab nächstem Jahr lediglich 20 Std. die Woche arbeiten werden, wären diese 60km pendeln natürlich im Verhältnis gesehen eine Menge. Allerdings werde ich meine STelle definitiv nicht aufgeben, da ich dort bei 20h / Woche genauso viel verdiene wie anderswo in Vollzeit.

Nun gut; wir (also mein neuer Partner und ich) haben bisher nur ganz grob drüber gesprochen, aber wir müssen nun über kurz oder lang eine Entscheidung treffen. Wollen wir hier wohnen bleiben? Oder ziehen wir in die Nähe meines Arbeitgebers. Mein Partner hat einen eher schlecht bezahlten TZ-Arbeitsplatz bei einer Zeitarbeitsfirma. Er kann sich also durchaus vorstellen, sich was neues zu suchen.

Mein Ex-Mann wäre auf jeden Fall gegen einen Umzug. Zur Zeit sieht er den großen alle 14 Tage übers WE, den Kleinen nur, wenn er grad mal Lust hast (meist 3 STd alle 14 Tage).

Grundsätzlich ist es ja so, dass ich ohne seine Zustimmung nur 50km wegziehen darf. Aber wie sieht es bei einem "gerechtfertigtem" Grund aus? Also ich meine, ich habe mir ja auch nicht ausgesucht, dass mein AG umzieht. Muss ich dann trotzdem in diesem 50km-Radius bleiben? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Klar, im Zweifelsfall müssen wir halt schauen, dass es bei den 50km bleibt, und ich den Rest dann halt als Arbeitsweg in Kauf nehme.

Wollte mich nur rechtzeitig über meine Möglichkeiten informieren.

LG
ploetschi


1

Für einen Umzug sprechen tatsächlich logische Gründe.

Eine Einigung ist unmöglich? Auch nicht auf der Basis, dass ihr die zusätzlichen Fahrtwege übernehmt? Das ihr also die Kinder bringt und abholt? Statt täglich 120 km zu fahren wäre dies ja nur 2x 14-täglich.

parzifal

2

Nein, eine Einigung wird nicht möglich sein. Es herrschen zur Zeit die reinsten Machtkämpfe, die jeglicher Logik entbehren.

Alles, was er verhindern oder erschweren kann, das macht er auch. Egal, ob es von Bedeutung ist oder nicht.

Für uns wäre es kein Problem, die Fahrten dann alle 14 Tage zu übernehmen. Unsere Familien wohnen ja auch hier.

LG
Ploetschi

3

Also wenn du sagst, dass es für dich kein Problem wäre den kleine zu bringen und zu holen und so ja keine zusätzlichen Kosten für den Vater anfallen, sehe ich auch keinen Grund, der gegen einen Umzug spricht.

Für den Vater würde sich ja dann nichts ändern.


Ich drücke dir die Daumen, dass dein Ex doch noch einsicht zeigt und dir da keine unnötigen Probleme machen wird.

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Hi Ploetschi,

ich denke, ihr solltet das Thema vor der Einschulung klären. Deine Gründe sind ja einleuchtend, 60km keine wirklich heftige Entfernung.
Ich würde mit dem Vater noch mal reden, ihn vielleicht auch einfach mal darauf hinweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass er das ABR verliert, weil a) Dein Wegzug nicht an den Haaren herbeigezogen ist und
b) Du schon das ASR fürs zweite Kind hast.

Biete ihm NACHWEISLICH eine außergerichtliche Lösung vor, vielleicht 2 Vorschläge, aus denen er wählen kann. Wenn er darauf nicht eingeht, würde ich versuchen, das gerichtlich zu klären. Die Kinder verlieren ja ihren Vater deshalb nicht.

Was ich jedoch nicht tun würde (jedenfalls nicht ohne kompetenten Rat!), ist einfach 50km wegzuziehen. Denn das steht nirgendwo, dass das so eine "Nichtaufgriffsgrenze" ist.

LG