Hallo,
habe gerade das Notfall-Handy meiner Tochter (8) durchgecheckt.
(In dem Alter geht Kontrolle vor Privatsphäre)
Dabei fand ich ein Quatschvideo vom Papa-Wochenende.
Sie ist sinnlos filmend durch die Whng gelaufen.
Irgendwann sah ich eine "Knarre". Als ich fragte was das denn sei, sagte sie "Kennste doch, hatte der Papa früher doch schon"
Ja kenne ich, er hatte früher schon so eine Schreckschusspistole.
So ein richtig schweres Teil, wo eben statt Kugeln etc. Solche Gaskugeln oder so reinkommen.
Der reine Besitz solcher "Waffen" ist ja nicht strafbar, aber offen im Wohnzimmer rumliegen lassen geht doch auch nicht, oder?
Das Verhältnis zu meinem Exmann ist ohnehin schlecht. Die Gründe darzulegen wäre zu umfangreich und es fiele mir schwer nicht ausfallend zu schreiben, jedenfalls haben wir ihm viel Ärger und Schulden zu verdanken.
Die WE´s mit der Großen macht er weitestgehend mit ihr aus, die Kurze und ich vermeiden mehr Kontakt als nötig.
Die Große hängt an ihm und ich will ihr den Kontakt nicht verbieten aber langsam kommen mir da echt Zweifel, zumal es mehr Gründe gibt, weshalb man ihm "mangelnde erzieherische Kompetenz und Sorgfaltspflicht" unterstellen könnte. Ich bin normal da nicht so penibel und mische mit in die Vater-Wochenenden nicht ein.
Mein erster Gedanke war: Ich zeig das Handy-Video dem Jugendamt...
Aber die lachen wahrscheinlich auch nur.
Wärt ihr nicht auch wütend?
LG sopi
Schreckschusspistole
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na ich glaube eher weniger das die lachen, wenn sie das video sehen.auch wenn es "nur" eine schreckschusspistole ist, woher sollen kinder dieses unterscheiden??
und solch eine waffen offen herum liegen zu lassen, fällt unter der sorgfaltspflicht. da hat die TE recht..
liebe grüße
"mangelnde erzieherische Kompetenz und Sorgfaltspflicht"
Das war auf sonstige Gegebenheiten bezogen, wo ich schon garnichts zu sage, bspw. Kinder alleine auf Sommerrodelbahn fahren lassen, die eigentlich ab 10J ist, Kinder tag ein tagaus vor der Glotze zu parken, Kraftausdrücke beibringen und das lustig finden, alleine in seiner Stadt, wo sie sich kaum auskennen zum Brötchen holen schicken, damit der Herr länger pennen kann etc. pp...ich mach ne Faust in der Tasche und gut.
Ich weiß ja nicht, ob ihr alle zu HAuse Gaspistolen im WZ rumliegen habt...
Aber ich find das schon strange, kann man sie nicht in den Keller packen oder wegen mir in den Nachttisch?!
Und dass das mit dem JA nicht ernstgemeint war sollte sich eigentlich aus meine Thread herauslesen.
na des geht doch noch.
Mein Sohn durfte mit 9 Jahren schon mit Luftgewehr und Luftpistole richtig rumballern im Schützenhaus.
Ist zwar in dem alter eigentlich nicht erlaubt - aber es sah ja keiner ausser Oma und Papa.
hallo sopi 601,
bis jetzt kann ich mich mit keinem der hierzu abgegebebenen kommentare anfreunden, wie wäre ein vernünftiges gespräch mit allen beteiligten?eine gas-signalwaffe ist zwar ab18 frei erwerbbar, aber das ungesicherte "aufbewahren" stellt schon eine owig-ordnungswidrigkeit im sinne des waff.-g.dar das hat seinen grund:beim abfeuern dieser waffen werden gasdrücke von mehreren tausend bar wiksam, welche erhebliche bis tödliche verletzungen herbeiführen können.wenn nun dieser leichtsinnige umgang publik wird,kann (muss nicht) ein behördenakt losgetreten werden der so nicht gewollt war.
ich halte es für sinnvoller diese angelegenheit inder familie zu bereinigen.