frag zu unterhalt und arge

hallo ihr lieben !


ich bin in der 25.ssw, lebe nicht mit den kindsvater zusammen und habe einen sohn aus erster ehe.
nun habe ich von der ARGE ein schreiben UH2 bekommen, unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft bekommen und soll das ausfüllen.
aber ich möchte den kindsvater eigentlich nicht mitteilen und ich hab doch bis das kind da ist auch keinerlei unterhaltsansprüche ihm gegenüber, oder?
blicke da grad nicht durch....

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Doch, du bist quasi arbeitsunfähig momentan weil du schwanger bist, und in dieser Zeit muss der Vater des Kindes dir Betreuungsunterhalt zahlen.

Der wird wie gesagt vom Amt berechnet, er muss den an dich zahlen, und die Arge zieht dir das als Einkommen ab....

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Wieso sollte sie arbeitsunfähig sein, wenn sie schwanger ist?#kratz

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ja, aber das kind ist doch noch gar nicht auf der welt! und wie gesagt will ich den KV auch nicht angeben

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Er ist Dir ab Mutterschutzbeginn unterhaltsverpflichtet und Du mußt ihn angeben, wenn Du staatliche Leistungen beziehen willst.

Gruß,

W

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Natürlich ist der KV Dir zu Unterhalt auch schon während der SS verpflichtet.

Wenn Du den Kindesvater nicht angibst heißt das : Für Dich keine Knete - so einfach ist das!

Entscheide Du wie Du es händeln willst.

Agathe

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also kann ich den KV auch nicht angeben, bekomme dafür von ihm keinen unterhalt und es bleibt bei den bisherigen leistungen oder wie darf ich das verstehen ? denn die kommen jetzt erst mit dieser anlage, obwohl ich meine ss bereits in der 6 woche angegeben habe beim jobcenter

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Gibst du ihn nicht an gibt es kein Geld und das ist auch gut so.Warum sollen andere für dein Kind zahlen aber der Vater nicht?

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Nein, der zu zahlende Unterhalt wird angerechnet ( vollkommen egal ob er fließt oder nicht ) und Du bekommst entsprechend weniger Geld.

Und die zuviel erhaltenen Leistungen seit der 6. SSw sind zurückzahlen......

Agathe

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meine güte, da stellt man eine frage (wozu ein forum dient:-D ) und wird mit unfreundlichen kommentaren geschürt . vielen dank !

es wird wieder einmal alles über einen kamm geschoren und es wird nicht hinterfragt wieso weshalb und warum jemand alg2 bekommt (wahrscheinlich als aufstocker ?!?!? ja so etwas soll es geben ) und man wird gleich bevorurteilt. das nenn ich mal nett !;-)

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es wird nicht hinterfragt wieso weshalb und warum jemand alg2 bekommt

Deswegen hat dir keiner die Antworten ,die dir nicht in den Kram passen gegeben.In die Lage kann jeder kommen.
Du willst den Vater bewußt NICHT angeben und stattdessen Kohle vom Amt kassieren ,obwohl er für dich zuständig ist,wenn er leistungsfähig ist und sowas läuft unter Betrug.
Erwartest du ,daß man dir für die Idee hier noch das Köpfchen tätschelt?

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Du lebst in fester Partnerschaft laut VK ,aber willst den KV nicht angeben?
Erst ist der KV für dich zuständig und das auch schon in der Schwangerschaft und dann erst gibts Geld von der ARGE.
Ihr habt doch beide dieses Kind gemacht,warum willst du ihn da raushalten?
Damit andere zahlen?

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.. nun lebt sie nicht mehr mit jemanden zusammen #cool ..

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Dann sollte sie das hier aber auch noch löschen:

Ich bin eine lebenslustige junge Mama, mein Sohn ist im juli 2003 geboren, ich wünsche mir aber mehr Kinder, lebe in fester Partnerschaft

Ich hoffe,das Amt kriegt sie sowas von am A........ ,wenn sie tatsächlich betrügen sollte.
Solchen Leuten gehört sofort alles gestrichen.

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Hallo,

die Chance beim Jobcenter durchzubekommen dass du nicht weißt oder nicht angeben willst wer der KV ist halte ich für ziemlich gering.
Die werden auch sicher das Jugendamt dazu befragen weil wenn du schon keinen Unterhalt bekommst wollen sie wenigsten den Unterhaltsvorschuss.

Dieser kommt aber vom Jugendamt und fragen SEHR GENAU nach.

Wenn du dein Leben plus die Kosten selber stämmen kannst dann kannst du praktisch drauf verzichten den KV anzugeben (moralisch ist wieder ein ganz anderes Thema!!!!) aber da du deinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kannst wirst du wohl die nächsten Monate Pfläumchen spielen und die "ausdrücken" lassen müssen.

Viel Spaß bei diesem nicht-zu-Ende-gedachte-Plan.

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Ach jetzt sehe ich gerade deine nette VK.

Der Mann auf dem Foto will nicht zufällig den Unterhalt für dich und dein Kind zahlen?

Du kommst in Teufelsküche- ne feste Partnerschaft (trotz wahrscheinlich Alleinerziehendenzuschlag beziehend), Schwanger mit Partner (KV verheimlichen, dein armes Kind bekommt sein Leben keinen Unterhalt, dem Kind den Vater nehmen)... ui ui ui ui ui dass du Nachts noch ruhig schlafen kannst #schwitz

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Du bist schwanger, hast einen Mann auf deinem Profilfoto und auch einen Mann in deiner VK angegeben.
Dann laß den doch einfach zahlen,anstatt die Allgemeinheit zur Kasse zu bitten! Mir egal,ob dies auch der Vater des Baby´s ist.

Solange du "im Mutterschutz" bist, sprich eigentlich ja schon 6 Wochen vor der Geburt, hat der Vater eigentlich für dich auch schon zu zahlen.Danach dann auch noch für dich UND das Kind.

So wird das auch beim Amt gerechnet. Das Kind ist nicht durch jungfräuliche Empfängnis entstanden, also gibt gefälligst auch den Vater an.
Dafür gibt es solche Regelungen.Damit das Amt sich das Geld ggf beim Vater wiederholen kann.Dafür hast du aber auch die Pflicht, dies nicht zu erschweren oder gar zu verhindern. Und das tutst du, wenn den Vater einfach aus einer Laune heraus nicht angibst.
Vernachlässigst du dich der Mitwirkungspflicht wird vollkommen gerechntfertigt das Geld fürdich gekürzt und kann meines Wissens sogar ganz eingestellt werden.

Wenn du Termine beim Amt einfach nicht wahrnimmst, wird dir ja auch Geld gestrichen.So einfach ist das.

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Hallo,

Du kannst bei der ARGE die Erklärung abgeben, dass der Kindesvater unbekannt ist. Die Abgabe dieser Erklärung ist legitim, und ohne weitere Zusätze möglich.
Die ARGE wird diese Behauptung idR nicht widerlegen können (aber sie werden das sicher nicht einfach so aktzeptieren sondern ganz sicher Druck ausüben). Wenn Du den Kindesvater nicht kennst, ist die Abgabe der vorstehenden Erklärung ausreichende Mitwirkung, weil Du den Namen einer Dir unbekannten Person nicht nennen könnstest. Du musst Dich nicht unter Druck dazu verleiten lassen, weitergehende Erklärungen zu den Umständen der Zeugung o.ä. abzugeben.
Wenn Dein Partner der KV ist könnte es für Dich irgendwann mal schwierig und teuer werden.

Wenn Du aber schon hast verlauten lassen das Du den Vater kennst wirst Du den Vater angeben müssen.
Wer Sozialleistungen bezieht, ist grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Dies folgt aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I. Nach dieser Vorschrift sind alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Erheblich ist ganz zweifelsfrei das Vorhandensein von unterhaltspflichtigen Pesonen. Der Kindesvater wäre grundsätzlich eine solche Unterhaltspflichtige Person.
Als Folge fehlender Mitwirkung kann ALG II ganz oder teilweise versagt werden.

Viele Grüße
Ameli