Alleinerziehend - neuer Partner zieht zu uns... Was ändert sich???

Hallo.

Ich habe mal eine Frage.

Ich bin seit fast 2 Jahren alleinerziehend und habe seit knapp einem Jahr einen neuen Partner, der nun zu mir zieht.

Wie sieht es dann aus? Was ändert sich bzgl. meines Alleinerziehenden-Status?

Ich bin doch trotzdem noch allein erziehend. Mein neuer Partner ersetzt ja nicht den Vater.

Wie werden Kind-krank-Tage angerechnet? Nehme ich trotzdem noch die vollen 20 Tage oder muss ich 10 an meinen neuen Partner abgeben? Sein Ag wird das sicher nciht akzeptieren, da es ja nciht sein Kind ist.

Wie sieht das mit der Kinderbetreuung (Anspruch) aus? Er hat unregelmäßige Arbeitszeiten. Meine Kleine geht von 7 - 16 Uhr zur Kita. Hat jedoch vollen Anspruch. Wird das nun auch nach ihm gerechnet...

Er ist Unterhaltspflichtig für ein Kind. Wird da von mir auch was mit angerechnet? Oder bei ihm etwas abgezogen wegen meinem Kind? Eigentlich nicht, oder??

Wer hat ein paar Infos für mich...

LG von Dani + Alicia

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Hallo.

1. Vor dem Finanzamt und den Behörden giltst Du nicht mehr als alleinerziehend.
2. Was die Kind-krank-Tage anbelangt, meine ich, dass Du da noch immer als alleinerziehend giltst, da Dein Partner kein Sorgerecht hat, bzw nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
3. Was die Kinderbetreuung anbelangt, weiß ich es nicht ... hier bei uns würde sich nichts ändern, wenn man den Platz hat, dann hat man ihn. Möglicherweise ändert sich aber der Kindergartenbeitrag, bei uns zählt das Haushaltseinkommen und bei Dir kommt ja nun ein Verdiener dazu.
4. Du hast mit seinem Kind nichts zu tun, er hat unterhaltstechnisch nichts mit Deinem Kind zu tun, somit wird Dein Kind bei der Unterhaltsberechnung für sein Kind nicht miteinbezogen.

LG

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hallo,

wir stecken fast in der gleichen situation ;-)

1. nein du bist nicht mehr allein erziehend / es gibt hier aber auch andere meinungen die sagen das du es nach wie vor bist da der kv nicht bei euch lebt

2. die kkt bekommst du alleine weiter, das heißt 20 nach wie vor, hier ändert sich nichts - denn wie du schon schreibst es ist NICHT der kv, dennoch behaupte ich jetzt mal das er die vaterrolle bei euch einnimmt, sonst würde ich nicht mit frau und kind zusammen ziehen (so etwas schleicht sich ein)

3. die kitazeiten & die kosten ändern sich (meines wissens) nicht, du hast sorgerecht, du bist für alles ausschlaggebend - sonst müsste ja immer der neue freund mit einbezogen werden (eine bekannte wechselt ihre männer recht oft - das wäre ein gewusel #schwitz )

4. du wirst nicht in die berechnung einfließen wegen dem unterhalt und er wird bei dir nicht heran gezogen für deine brut #liebdrueck

ABER wenn du sehr viel verdienst, kann bei ihm der selbstbehalt herab gesetzt werden. man darf 950€ behalten (weis ja auch nicht was er verdient), bei großverdienern als neuer partner, kann das auf 750€ herab gesetzt werden,..

betonung liegt auf großverdiener - glaube mal etwas von 3500€ gelesen zu haben

vg

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Lol

Großverdiener wäre schön, sind wir aber nicht... wir liegen knapp drunter :-p

Danke für deine ausführliche Antwort... So hätte ich es auch gedacht. Habe also nur das Fin-Amt angeschrieben.

LG von Dani