Hallo,
meine Schwester hat zwei Kinder mit ihrem Ex-Freund. Die Kinder sind jetzt 6 und 7,5 Jahre alt. Sie ist inwzsichen verheiratet, hat eine Tochter mit 1,25 Jahre von ihrem Ehemann. Die Kinder sagen alle Papa zu ihm.
Der Erzeuger ist vor ca. 5 Jahren u.a. wegen Vergewaltigung an meiner Schwester ins Gefängnis gewandert. Er kommt aber leider im nächsten halben Jahr auf freien Fuss.
Wie siehts den dann mit Umgangs/sorgerecht aus? Hat er eine Chance seine Kinder zusehen? Die Kinder kennen ihn ja nicht und wissen nichts vom "richtigen" Papa.
Meine Schwester macht sihc natürlich grosse Sorgen
Der neue Mann meiner Schwester wäre auch bereit die beiden Kinder zu adoptieren. Gibts den sowas wie Zwangsadoption????
LG Bunny
"Papa" seit 4 Jahren im Knast, kommt demnächst raus..
Hallo
erstmal gibt keine zwangsadoptionen,und solange der Vater seinen Kindern nichst getan hat,hat er auch das recht die kinder zusehen.
Vor allen sind deine kinder alt genung um zu wissen wer ihr Vater ist,wo der Vater ist oder war,und warum er im Gefängnis war,denn auch kinder haben ein recht auf ein leiblichen Vater.
Ich habe auch genung mit mein EX durchgemacht ,aber trotzdem enthalte ich ihn die kinder nicht vor.Finde sowas unterste schublade,kinder können nichst für ihre Eltern.Lasse die sache langsam angehn ,Menschen können sich ändern,und haben eine 2 chanche verdient.
Wenn nicht anders geht und es dich beruhigt lasse die treffen unter aufsicht stattfinden zb unter aufsicht mit den neuen Partner.Aber lasse den Kindern ihren Vater,kinder entscheiden dann oft für sich selber.
alles gute
*ups soory richte es so deiner schwester aus*
omen06
Ich würde mich mit einem Familienrechtsanwalt beraten!
Es gibt auch die Möglichkeit des betreuten Umgangs.
Alles Gute
Sigru
hallo
zwangsadoptionen gibt es soweit ich weiss aber nicht.
Aber um das wohl der kinder sicher zu stellen solltet ihr noch vorm entlassen des vaters aus dem gefängniss eine stelle anlaufen die euch helfen kann das besuchsrecht zu regeln.
der vater hat ja in dem sinne den kindern nix getan und ich denke man kann es unter beobachtungen regeln den bsuch.zum beispiel in den räumen des jugendamtes oder einem pfleger oder so was.
ich denke aber man sollte den kindern in diesem alter erklären was los ist und sie dementsrechend entscheiden lassen was sie möchten.
ich wünsche glück und kraft in zukunft.
mfg diana