Was kann ich bei Trennung beantragen?

Hallo #winke

Ich bin 21 Jahre alt und habe einen Sohn, der in zwei Tagen 1 Jahr alt wird. Der Kindsvater und ich sind verheiratet, möchten uns nun aber trennen.

Nun ziehen mein Sohn und ich in einer Woche in eine neue Wohnung. Der Umzug war bereits geplant, bevor wir uns zu der Trennung entschlossen haben und dementsprechend ist die neue Wohnung relativ groß - 78qm² und ca. 500€ Warmmiete (+Strom).

Von meinem Mann werde ich ca. 950€ Unterhalt für mich und unseren Sohn bekommen, da er etwa 1900€ netto verdient. Zuzätzlich hätte ich dann noch die 184€ Kindergeld.

Eine Ausbildung werde ich voraussichtlich im Herbst beginnen und dann Schülerbafög beantragen, sowie selbst für mich Kindergeld erhalten.

Allerdings frage ich mich, was ich zur Überbrückung noch beantragen kann, da nur Unterhalt und Kindergeld nicht all zu viel sind. Hartz IV fällt ja raus, da ich durch die Betreuung meines Sohnes nicht arbeitsfähig bin. Wohngeld vielleicht oder gar Sozialhilfe?

Ich wäre froh über eine Antwort. Vielleicht hat jemand in letzter Zeit die selbe Situation gehabt.

Liebe Grüße,

Melanie :-)

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Hallo

Entweder Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALg II. Wobei Kindergeld und Unterhalt voll angerechnet wird.

Unter Umständen könnte es sein, das die Wohnung zu groß und zu teuer ist. Dann wird nur das übliche übernommen(inc der Nk) was bei euch für 2 Personen üblich ist. Den Rest( auch die zu vielen Nk) must du dann selber zahlen. Der Strom wird eh nicht bezahlt, den must du auch selber zahlen.

Bianca

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Hallo Bianca!

Vielen Dank für deine Antwort! #liebdrueck

An Kinderzuschlag hatte ich garnicht gedacht. Da ich ALG II vermeiden möchte, werde ich dann wohl die erste Option wählen. Laut einigen Online-Rechnern würde ich ca. 110€ Kinderzuschlag und 85€ Wohngeld erhalten. Davon lässt sich eigentlich gut leben, zumindest übergangsweise.

Dann werde ich nächste Woche mal alle Anträge fertig machen und abwarten. Ab jetzt kann es ja nur noch besser werden! ;-)

Liebe Grüße,

Melanie

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Hartz IV hat nichts mit Arbeit oder arbeitsfähig zu tun - kannst du beantragen - allerdings ist für 2 Personen irgendwo bei 60 m² schluss - Mietgrenzen in Euro sind je nach Stadt unterschiedlich.

Eben dann als Aufstocker - weil Kigeld und unterhalt angerechnet werden.

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Ich bin mir jetzt nicht sicher aber war da nicht was für zwei Personen stehen ca. 1150 € zu?
Sprich du bekommst 950 € Unterhalt + KinderGeld 184 € das sind schon 1134 €.
Und mit der Wohnung denke ich auch das die Wohnung zu groß sein wird bei uns ist es so das eine Wohnung für 2 Personen 60 qm sein darf.
Du findest 1134 € zu wenig für euch 2? Ich wünsch Dir aber viel Glück beim beantragen kann ja sein das du doch noch was bekommst.

Aber 950 € Unterhalt find ich echt viel, da bleibt deinem Mann aber nicht viel übrig.

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Im Prinzip wären 1150€ garnicht mal so wenig. Ich hab auch schonmal von ALG II gelebt und kam damit bestens zurecht.

Allerdings haben wir erst vor kurzem ein neues Auto gekauft, was mit 125€ monatlich abbezahlt werden muss. Und wenn ich Miete und das abrechne, dann bleibt etwa 450€. Und das sind auch nicht die einzigen Rechnungen, die bezahlt werden müssen (Telefon, Internet, Haftpflicht, Riester-Rente, usw.).

Leider bin ich auf das Auto angewiesen, da die nächste Einkaufsmöglichkeit ansonsten 40 Minuten zu Fuß entfernt wäre. Und auch Ärzte und alles ist so weit weg.

Ich weiß, dass uns theoretisch nur 60qm² zustehen. Aber der Mietvertrag ist bereits länger unterschrieben und nochmal in 3 Monaten umziehen möchte ich auch ungerne. Mein Sohn soll sich möglichst bald an einen festen Ort gewöhnen. Außerdem wäre ich ab Oktober sowieso nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da ich dann ja zusätzlich noch Schülerbafög und Kindergeld erhalten würde.

Ich hoffe das Amt macht da eine Ausnahme und zwingt mich nicht zum Umzug. Ansonsten verzichte ich eben auf deren Geld und schlage mich so irgendwie durch. Hauptsache mein Sohn bekommt alles was er braucht.

Mein Mann verdient ca. 1900€ netto und laut der Düsseldorfer Tabelle muss er 333€ (- 92€ Kindergeld) für seinen Sohn zahlen, also 241€. Während der Trennungszeit stehen mir dann 3/7 des restlichen Geldes zu, macht 711€. Und zusammen eben 952€.

Für ihn selbst bleiben also nochmal genauso viel Geld übrig. Außerdem ist das ja nur für ein Jahr, bis die Scheidung dann durch wäre.

Liebe Grüße,

Melanie

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Kredite, Versicherungen etc. interessiert die Leute nicht.
SOnst könnte sich ja jeder soviele Versicherungen und Risterrenten etc, leisten und sagen "meine Versicherungen sind so teuer ich habe kein Geld zum Leben" Verstehst du was ich damit meine?
Und meist sagen die auch es gibt Bus und Bahn (ist leider so)
Versuche einfach Wohngeld oder ALG II zu beantragen aber entscheiden musst du dich für eins, beides geht nicht, dann siehst du was sache ist, oder du gehst erstmal nur hin um dich beraten zu lassen was ich dir empfehlen würde bevor du tausend Sachen ausfüllen musst.

ABer wenn ich ehrlich bin finde ich es den Männern gegenüber vom Gesetz her nicht in Ordnung das die Unterhalt für die Frau so hoch ausfällt bzw. das Frau überhaupt Unterhalt erhält, reicht es nicht das er fürs Kind zahlt? Die Frauen können doch selbst für den Unterhalt was tun. (Sorry ist nur meine Meinung).
Ich würde von meinem Mann nie Unterhalt verlangen wenn dann nur fürs Kind.

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Hallo.

Stell einfach einen Alg II Antrag ... wenn Ihr Euren Bedarf nicht decken könnt, bekommt Ihr ergänzendes Alg II. Eventuell kommt aber auch Wohngeld in Betracht, insbesondere für das Kind, da es durch Kindergeld und Unterhalt seinen Bedarf wird decken können.
Kinderzuschlag kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da dieser höchstens 140,- beträgt und der Unterhalt voll angerechnet wird.

Wichtig ist, dass Du erst umziehst und dann den Antrag beim JobCenter stellst.
Das JobCenter wird die zu teure und zu große Wohnung nämlich nicht genehmigen. Wenn Du noch nicht in der Wohnung wohnst und die Wohnung wird abgelehnt, wirst Du nur die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen bekommen - Du müsstest dann die Differenz aus eigener Tasche bezahlen und dann könnte es eng werden.
Wenn Du schon in der Wohnung wohnst, wird das JobCenter 6 Monate lang die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernehmen.

Du solltest Dir aber überlegen, ob Du Dir die Wohnung grundsätzlich leisten kannst - beim SchülerBafög gibt es ja auch Grenzen. Es gibt zwar die Möglichkeit zum SchülerBafög, einen Zuschuß für die Kosten der Unterkunft vom JobCenter zu bekommen, aber da die Wohnung nicht angemessen ist, wird das nichts werden.
Und auch beim Wohngeld gibt es Grenzen.

LG