Hallo,
ich hatte mit einer Freundin neulich ein Gespräch weil der Vater ihrer Tochter auch keinen Unterhalt zahlt und lieer seit 7 Jahren Hartz4 bezieht als sich nen Job zu suchen, macht er auch absichtlich, so faul wie der kann schon fast kein Mensch mehr sein.
Nun ist es so das sie ja noch Unterhalsvorschuss bekommt, das sind ja die Schulden vom Vater.
Sie meinte nun das eine damalige Schulfreundin von ihr damals erzählte das sie mit 18 Jahren einen Brief vom JA bekommen hat das sie doch bitte den vom Staat gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück zaheln möchte da ihr Vater ja noch immer "zahlungsunfähig" sei (auch son Jahrzehnte langer Absichtlicharbeitsloser).
Nun meinte meine Freundin das sie angst hat das ihr Kind irgendwann auch sonen Brief bekommt und die Kohle zurück zahlen soll.
Ich meine das es Blödsinn ist, wieso soll ein Kind für die Faulheit vom Vater bluten?
Zudem gibt ihr Ex dauernd mit einem geerbten Auto an was noch nen Schätzwert von gut 5T € hat, müsste er als Hartz4 Empfänger das nicht zu Kohle machen und erstmal Staatsschulden davon zahlen?
LG
Unterhaltsschulden vom Vater beim JA....
die deutsche Märchen und Sagenwelt reicht ja offensichtlich nicht sodaß man gern mal Gesetzesmärchen erzählt!!
1. Bei AlG2 Bezug laufen KEINE Schulden wegen des UHV auf.
2. der Vater Darf ein Kfz bis zum Wert von 7.000€ besitzen
3. Bitrte informieren und nicht einfach Mist erzählen!
4. KEIN deutscher Bürger muß STAATSschulden zahlen außer durch seine Steuern.
Ich erzähle keine Märchen ich frage ob es stimmt!
Man das man einem hier immer gleich doof kommen muss!
Hallo,
was Du sagst stimmt so absolut nicht.
Sehr wohl fallen Unterhaltsschulden an, wenn die Mutter UVG bezieht und der Vater dieses Geld nicht ans JA zahlt. (Oder auch umgekehrt! Es leben ja auch manche Kinder beim Vater und somit ist die Mutter die Unterhaltspflichtige)
Auch in ALG 1 und ALG 2 Bezug besteht Unterhaltspflicht !!!!
Ist der Vater aufgrund von ALG2 zahlungsunfähig (weil er beispielsweise noch Schulden an anderer Stelle hat und damit keinerlei Ratenzahlung ans JA möglich ist) ist die Eidesstaatliche Versicherung nötig und Pflicht wenn diese vom Gläubiger verlangt wird - was so gut wie immer der Fall ist!
Wird diese verweigert folgt sogar ein H A F T B E F E H L !!!!
Das weiß ich deshalb so genau weil ein guter Bekannter in genau dieser Lage steckt!!!!!!
UVG Leistungen werden für den Unterhaltspflichtigen also sehr wohl zu (Staats)Schulden die in voller Höhe zurück gezahlt werden MÜSSEN!!!!
Nicht nur Steuern!
Zudem ist es so, dass Staatsschulden oder eine Verweigerung der EV IMMER auf einen Haftbefehl hinaus laufen wenn der Gläubiger diese Schritte einleitet!
Der Gläubiger "Staat" geht diesen Schritt zu 1000000 % !!!!!!!!!!!
An das Kind heran treten wird dabei allerdings niemand!
Das ist laut meines Wissens nur bei Bafög oder BAB der Fall! Denn diese Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückzahlung verpflichtet! Allerdings auch nicht immer!
Anders ist es wenn es um reguläre Unterhaltszahlungen geht und nicht um den UVG !!!
UVG wird maximal 6 Jahre gezahlt längstens aber bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
Ist UVG nicht nötig weil der UHP "selbst" zahlt oder die UVG Zeit abgelaufen ist und der UHP nun regulär Unterhalt zahlen soll dann ist es häufig so, dass dieser Unterhalt zivil eingeklagt werden muss. Da leistet der Staat aber auch keine Vorkasse!
Für diesen Fall gibt es dann die sogenannte "Beistandsschaft" die beim Jugendamt im jeweiligen Landkreis erfragt werden muss! Der vom JA gestellte "Beistand" hilft dabei dem Unterhaltsberechtigten das ihm zustehende Geld einzufordern oder im Notfall einzuklagen!
Beste Grüße
Stimmt! es ist alles so wie vom Senior beschrieben
Pina
Meines Wissens nach wird auch der UHV an den Vater während der ALG2-Zeit angerechnet, aber nur wenn man ihn auf dem Jugendamt "In Verzug Setzt".
Grüße
Hallo,
also meine JA Sachbearbeiterin sagte zu mir als ich Unterhalsvorschuss beantragte das die sich das Geld auf alle Fälle von ihm zurück holen sobald er nen Job hat. Somit laufen ja eigentlich wärend der ALG2 Zeit irgendwie doch Schulden auf oder versteh ich da jetzt was falsch?
Das das Kind zurück zahlen muss stimmt nicht. Dann wäre denke ich von ziemlich vielen Kinder das Leben ja versaut bevor es losgeht.
LG
Hi zusammen,
wenn ein Titel besteht, der Vater ALG2-Empfänger wird und der Titel nicht geändert bzw. seine Leistungsunfähigkeit NICHT festgestellt wird, dann läuft der Unterhalt als Schulden auf.
Wenn kein Titel besteht oder er geändert wird und die Leistungsunfähigkeit festgestellt wird, laufen keine Schulden auf.
LG
Blödsinn.
Gruß
Manavgat
"Blödsinn."
Kein Blödsinn.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-von-Unterhaltsvorschussleistungen-nach-ALG2-__f91322.html
Sorry...ich dachte, du hättest auf den Beitrag von comapo geantwortet. Und das ist definitiv KEIN Blödsinn.
Hallo,
also ich bin in einer ähnlichen Situation.
Meine Tochter wird im Juli 4 Jahre alt, Ihr Vater und ich haben uns getrennt als sie 1,5 Jahre alt war.
Ich wohne in Thüringen und er in Sachsen-Anhalt, er holt sie einmal im Monat, ist seit gefühlten 10 Jahren arbeitslos und dingelt sich von einem Praktikum zum nächsten.
Wenn ich ihn frage, ob er nicht mal was für seine Zukunft tun möchte und unserem Kind ein Vorbild sein sollte, bekomme ich IMMER als dumme Antwort: "Warum, du willst mich doch eh nur ausnehmen!" Lächerlich, ich bekomme von Anfang an Unterhaltsvorschuss, da er zum Zeitpunkt der Geburt schon Hartz4-Empfänger war ....
Ich bekomme monatlich 133 €.
Im Sommer vergangenen Jahres bekam er dann einen Brief vom Amtsgericht, in dem diese Ihn auffordern, die Staatsschulden zu bezahlen oder sich mit denen in Verbindung zu setzen, um dies in Raten abzubezahlen, was er anscheinend nicht getan hat, nun stand der GV vor seiner Tür, er hätte angeblich nie einen Brief bekommen, ABER die anderen Briefe hat er komischerweise immer erhalten... Na ja egal, ist nicht mein Geld ...
Er hat seit Februar eine Job über eine Leihfirma, erst mal besser als nix, er hat den Job angenommen um seine Schulden zu zahlen, mal sehen ....
Er ist seeeehr unzuverlässig, unsere Tochter will auch eigentlich nicht mehr hin, aber ich würde ihr niemals Ihren Vater vorenthalten ...
Na auf jedenfall, wollte er den Unterhalt jetzt von seinem Hartz4 an mich selber bezahlen, wie das gehen soll weiß ich zwar nicht, aber das Jugendamt hat da zum Glück nicht mitgemacht ....
Mir haben verschiedene Leute damals auch gesagt, pass auf wenn er nicht den Unterhalt zurückzahlt, musst du das bezahlen, war dementsprechend auch verunsichert und habe mir einen Rat beim JA eingeholt. Das es NICHT so ist ....
Unterhalt für das Kind geht IMMER vor, egal wie er es aufbringt !!!
Einfach mal googlen, das beruhigt ungemein ... Wenn Sie komplett unsicher ist einfach einen Termin beim JA vereinbaren ...
Liebe Grüße aus dem frostigen Thüringen
nicci1982