So ihr Lieben, brauche mal euren Rat. Meine Freundin wurde ungeplant schwanger und ihr Freund verließ sie umgehend (sie waren nur 5 Wochen zusammen). Er ging zu seiner Ex zurück und kam erst ganz am Ende der SS mal auf die Idee zu fragen, wie es meiner Freundin geht. Die Kleine meiner Freundin ist nun zwei Wohen alt und er möchte nun das gemeinsame Sorgerecht haben. Nun suchen wir gute ( freundliche) Gründe, warum das keine gute Idee ist. Wer hat Tips, wie wir ihm verständlich machen können, dass er es nicht bekommen wird, ohne, dass er sauer wird??? Vielen Dank für eure Hilfe
Gründe für alleiniges Sorgerecht!Bitte um HILFE
Hallo,
da werdet Ihr kein Glück haben.
"Seit dem 21. Juli 2010 gilt nun folgende Regelung: Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Was bedeutet das nun für die Betroffenen:
Begehrt ein nichtehelicher Vater auch die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, ist er nun nicht mehr alleine auf den guten Willen der Mutter angewiesen. Denn sollte die Mutter des gemeinsamen Kindes sich nun weigern mit ihm zusammen eine Sorgeerklärung zu unterschreiben, kann der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht) vom Familiengericht einrichten lassen, wenn zu erwarten ist das dies dem Kindeswohl entspricht.
Besonders Interessant ist dabei die niedrige Schwelle die das Bundesverfassungsgericht dafür angesetzt hat, es muss nur zu erwarten sein das es dem Kindeswohl entspricht.
- Es muss also nicht bewiesen werden das es dem Kindeswohl entspricht.
- Es muss nicht für das Kindeswohl dienlich sein.
Sondern nur wenn dargelegt wird, dass eine gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl gefährden würde, ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht einzurichten.
Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für eine gemeinsame Sorge der nichtehelichen Eltern an die Voraussetzungen des Entzug der elterlichen Sorge bei einem Elternteil eines ehelichen Kindes angepasst. Denn bei ehelichen Kindern gilt schon lange, dass eine gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht und nur bei einer Gefährdung des Kindeswohl darf einem Elternteil Teile oder das gesamten Sorgerecht entzogen werden.
Der „nicht Willen der Mutter“ darf dabei keine Berücksichtigung finden, denn sollte die Mutter sich weigern, Gespräche mit dem Vater einzugehen und meinen eine Kooperation sei nicht möglich, würde sie unter Umständen Gefahr laufen das Sorgerecht selber zu verlieren. Denn dann kann die zweite Anordnung des Bundesverfassungsgerichts greifen, in der es heißt, wenn eine gemeinsame Sorge der Eltern nicht möglich ist, hat das Gericht auf Antrag zu prüfen, ob es dem Kindeswohl am beste entspricht das Sorgerecht oder Teile davon auf einen Elternteil (auch dem Vater) zu übertragen.
Wie kann man nun vorgehen um das gemeinsame Sorgerecht einzurichten.
Möchte ein nichtehelicher Vater nun die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, sollte er als erstes das Gespräch mit der Mutter suchen und ihr vorschlagen zusammen zum Jugendamt oder zu einem Notar zu gehen und die Sorgeerklärung bei einem gemeinsamen Termin abzugeben.
Wenn die Mutter dazu nicht zu bewegen ist, sollte der Vater die Sorgeerklärung einseitig abgeben und die Mutter unter Fristsetzung auffordern ebenfalls die Sorgeerklärung abzugeben.
Wen auch das die Mutter nicht macht, muss der Vater einen Antrag auf Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge beim Familiengericht stellen."
Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Sorgerecht/gemeinsames-sorgerecht-bei-nichtehelichen-eltern_1117.php
Nur weil sie mit ihm kurz zusammen war, heißt es nicht, daß er ein schlechter Vater ist. Und warum soll Deine Freundin dem Kind den Vater vorenthalten? Soll das ein Machtspiel werden, damit nur sie das Sagen hat, was das Kind angeht?
LG
Sonja
Hallo.
>>> Und warum soll Deine Freundin dem Kind den Vater vorenthalten? <<<
Darum geht es doch überhaupt nicht.
LG
kann ich so nicht unterstreichen...mein Bruder kämpft seit einem ajhr vor Gericht um das halbe Sorgerecht und hat ess bis heute nicht...denke das ist davon abhängig wie de Richter die Nase des Papas passt
Schwierig, ich kann euren Gedankengang schon nachvollziehen. Erst macht er sich aus dem Staub und dann steht er da und will das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde mir da auch so meine Gedanken machen.
Vielleicht ein Vorschlag zur Güte - denn ich unterstelle euch jetzt einfach mal, dass das Kind dem Vater nicht vorenthalten werden soll.
Deine Freundin soll sich mit ihm zusammensetzen und sprechen. Was sind seine Beweggründe? Warum haut er erst ab, läßt sie schwanger sitzen und kommt jetzt wieder? Meine persönliche Angst wäre es nämlich, dass es ihm wieder "zuviel" wird und er das Kind wieder im Stich läßt. Das würde ich ihm auch genau so sagen.
Ich würde nicht grundsätzlich ablehnen, dass er das Sorgerecht bekommt.
Allerdings würde ich persönlich darum bitten, dass er jetzt erstmal beweist, dass er es auch ernst meint. Sie kann ihn in alles miteinbeziehen, was das Kind angeht. Er kann das Kind regelmäßig sehen und sich mit ihr um das Kind kümmern. Alle Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Wenn das klappt und er nicht wieder abhaut, dann würde ich auch das gemeinsame Sorgerecht befürworten.
Es ist in solchen Situationen immer sehr schwer, die "Beziehungskiste" zu vergessen und sich auf die "Elternebene" zu begeben. Man muss sich selbst und seine Gefühle da völlig zurückstellen. Das ist nicht immer einfach.
Ob das jetzt ein Machtspiel ist, kann und will ich nicht beurteilen. Grundsätzlich unterstelle ich erstmal niemandem was Böses. Aber ich kann verstehen, dass deine Freundin hier ein mulmiges Gefühl hat. Begeistert wäre ich von seinem Verhalten auch nicht.
Ich hoffe, ihr findet einen Weg, der für die Kleine am besten ist. Und ich hoffe, dass der Vater sich als ganz toller Papa entpuppt, der einfach nur "Startschwierigkeiten" hatte...
LG
Julia
Na wo ist der eimer wieder. Ich helf euch dabei sicher nicht....Ich lese nur Rache raus, kein Kontakt haben am besten, geht aber nicht mit gemeinsamen Kind. Ich wäre sauer Stinkesauer.
kein Kontakt haben am besten, geht aber nicht mit gemeinsamen Kind.
Wo liest du das denn?
Der Mutter geht es nur darum,das Sorgerecht nicht teilen zu wollen.Es steht doch nirgendwo,daß es keinen Kontakt zum Vater geben soll.
Meine Güte dann nimm deinen Eimer und gut ist
Ich kann das gut nach voll ziehen und war in so einer ähnlichen Situation.Ich würde auch das Sorgerecht nicht teilen wollen.Warum auch es hat mit dem Umgang rein gar nichts zu tuen.
Und so leicht bekommen die Väter das Sorgerecht noch lange nicht wie hier beschrieben.Mein Ex hat das Sorgerecht nicht bekommen(Gründe gab es genug)die wurde aber nicht mit rein genommen sondern der Richter sagte ganz klar,wenn die Eltern nicht mal mehr miteinander reden können und er befürchten muss das die Eltern sich ständig bei Gericht treffen um unter anderem Unterschriften ersetzen zu lassen,lässt er das alleinige Sorgerecht bei mir.Das hat mit einem Umgang überhaupt nichts zu tuen.
auch wenn viele hier Meinen ein Richter darf so ein Argument nicht zu lassen um das Sorgerecht bei der Mutter zu belassen,dem kann ich nur sagen das es so nicht stimmt.Es wurde auch genau erklärt warum und wieso es wichtig ist das bei einem gemeinsamen Sorgerecht auch die Eltern miteinander sprechen können und auch zusammen entscheiden können für das Kind.Wenn von Anfang an schon Konflikte da sind,die Eltern nicht mehr miteinander sprechen können ohne das es nur Konflikte gibt hat ein gemeinsames Sorgerecht keinen großen Sinn.
Ich hätte ihm freiwillig auch kein Sorgerecht unterschrieben und bei Gericht hat er es nicht bekommen.
Wie wäre es mit den Gründen die sie hat?
Schieß los und dann kann man darüber sprechen, ob das Gründe sind die dagegen sprechen, dass ein Elternteil sich nicht mit darum kümmern und sorgen soll, ob eine OP wirklich angebracht ist? Welche Schule es mal besuchen soll? usw.
Steht fest, dass diese Entscheidungen nur ein Elterntreil treffen kann und sollte weil es dazu befähigt ist und der andere Elternteil dies gerade nicht kann?
4 Augen sehen und wachen besser als 2.
Was spricht dagegen, dass dies hier nicht passt?
Warum musst Du hier um Gründe anfragen? Du bzw. die Freundin sollte konkret welche benennen können.
Welche sind das denn?
Hallo,
man kann diese Dinge doch trotzdem gemeinsam regeln und entscheiden... Da spricht ja nix dagegen. Auch soll er viel Kontakt zu dem Kind haben. Aber er hat ihr psychisch am Anfang der Schwangerschaft ganz schön zugesetzt, sie kennt ihn halt nicht so gut und kann ihn schlecht einschätzen, er ist nicht verlässlich ( sie bat ihn nach der Geburt erst mal allein ins Krankenhaus zu kommen, er sagte zu, brachte aber doch seine Freundin mit- am Entbindungstag) und er kifft. Zudem hat er sie in der Schwangerschaft nur einmal gesehen, ganz am Ende und zur Ausstattung hat er NIX beigetragen....oh warte, er hat ihr ein Babyphone zur Geburt geschenkt.
Wenn man nicht gut miteinander umgehen kann ( und das weiß sie noch nciht, wie das läuft, er lässt sich schnell durch andere beeinflussen) dann kann er sie ganz schön fertig machen, indem er sich gegen alles stellt.....reicht das an gründen....davon abgesehen, dass sie ihm wegen jedem pups hinterher laufen müsste, wenn ihm doch wieder einfällt, dass er kein Interesse hat, oder seine Freundin schwanger wird...LG
Hallo,
soll es um die Rechte der Freundin oder auch um die Rechte des Kindes gehen? Eine hat hier im Forum geschrieben, daß sie den Kindsvater auf Umgang verklagt hat. Klasse! Sie dachte nicht an sich, sie dachte an das Kind.
Zu den Gründen:
- psychische Gewalt (ich nenne das mal so): da muß sie konkrete Details angeben. Außerdem kann sie bei einem Anwalt festlegen, was der Kindsvater "sagen" darf und was nicht. Das kann geregelt werden.
- Unzuverlässigkeit: das sind einige Väter, ist aber kein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ein Gericht kann den Vater zum Umgang verurteilen, sonst darf er zahlen. Da überlegt sich bestimmt der Vater zweimal, ob er den Besuchstermin sausen läßt. Kann ebenfalls geregelt werden.
- Kiffen: nicht schön, aber kein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht, so lange er nicht im Besein des Kindes kifft. Ich denke, daß kann man ebenfalls regeln.
- Besuch im Krankenhaus mit Freundin: Gut, Anstand und Zuhören sind nicht sein Ding. Und?
- Er hat noch nichts beigetragen --> Anwalt, Forderungen stellen, Unterhalt fordern, kann auch geregelt werden.
Bis jetzt sehe ich keine massiven Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht. Also, sie soll mit Hilfe des Jugendamtes eine Vereinbarung mit ihm treffen. Die Zukunft wird zeigen, ob es klappt.
Bis jetzt habe ich einfach den Eindruck, daß Deine Freundin dem Vater das Kind entziehen will statt Kompromisse einzugehen.
LG
Sonja
Nabend, Ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen....
Mein kleiner Sohn ist jetzt 6 Monate jung, sein Vater hat vor 3 Wochen erst die Vaterschaft angenommen.
Wir waren auch nicht lange zusammen.....
Das Problem ist jetzt, das er das geteilte Sorgerecht haben will. Was ich aber nicht für gut heisse.
Die Gründe dafür sind : es liegen locker über 250 km Entfernung zwischen uns
Wir vertragen uns nicht jedesmal wenn wir Kontakt hatten war es eine Diskussion vom feinsten.
Er behauptet stets und ständig ich würde ihm das Kind vorenthalten, weil ich nicht so springe wie er es will (habe noch eine Tochter 2 Jahre )...ich hatte ihm seit Geburt gesagt das er herkomm kann und den klein sehen kann, soll sich eben nur vorher anmelden, hab ihm sogar immer wieder Bilder geschickt, obwohl er null Interesse während der Schwangerschaft zeigte.
Ich habe zwar Auto aber ich muss nicht unbedingt ne lange Strecke mit dem Kind fahren. Er hatte sogar jetzt das Wochenende vorgeschlagen, ich hatte zugesagt. Hab es dann um ein tag verschoben, weil mir was wichtiges dazwischen kam. Und er kam nicht, meinte nur ich bekäme Post vom Jugendamt weil ich ihm das Kind vorenthalte, was ich aber nicht tue.
Dazu kommt das ich doch auf seine Gefühle Rücksicht nehmen solle, aber die sind mir sowas von egal. Hab ihm immer wieder gesagt das es hier um den klein geht nicht um ihn.
Ich soll mich jetzt nicht mehr bei ihm melden etc.pp keine Bilder nix will er haben.
Wie stehen meine Chancen, dass ich das Sorgerecht allein behalten kann?
Kann ich es grundsätzlich erstmal verneinen?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße