Kinder-Krank-Tage aufteilen?

Hallo,

jetzt muss ich nochmal was fragen. Habe auf meinen Thread weiter unten mehrmals die Antwort erhalten, dass mir als AE 20 Tage pro Kind an Krankentagen zustehen. Bekomme ich die automatisch und der KV dann gar keine mehr oder kann man auch ganz normal jeder 10 Tage pro Kind nehmen? Wir sind seit Mai 2011 getrennt und die Kinder sind seitdem jetzt das erste Mal wieder krank.

Mein Problem dabei wäre, dass ich im Februar mit unserer Tochter 2 Tage krank war und auf dem Krankenschein angekreuzt habe, dass ich alleinerziehend bin - ohne zu wissen, dass mir dann 20 Tage zustehen und ihm gar keine - ich dachte einfach, das unterstreicht dann zusätzlich die Aussage, dass sich niemand anderes um das Kind kümmern kann.

Wenn ich jetzt also bei meiner KK schon als alleinerziehend registriert bin, hätte doch mein Ex-Mann für die Kinder gar nicht zu Hause bleiben dürfen oder? Er ist bei einer anderen Kasse versichert, die Kinder sind bei mir familienversichert. Sprechen sich die Kassen untereinander ab bei so was?

Habe jetzt ein bisschen Bammel, dass er dann gar kein Krankengeld von seiner Kasse bekommt. Oder kann man weiterhin von der 10/10-Regel profitieren? Es kann ja auch sein, dass unsere Kinder dieses Jahr gar nicht mehr krank werden und dann waren sie jeweils nur 5 bzw. 6 Tage krank - ist eher unrealistisch ich weiß - so dass wir über die 10 Tage gar nicht hinauskämen?

Ich habe mich jetzt bestimmt sehr wirr ausgedrückt, aber ich hoffe, ihr versteht, was ich meine und könnte mir helfen.

#danke und LG Saskia

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Soweit ich weiß gilt die 10/10-Regel auch nach der Trennung weiter. Du kannst Dir allerdings seine Kind-krank-Tage übertragen lassen, so dass Du dann 20 hast. Wie das geht, weiß ich allerdings nicht.

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Hallo,

das Krankengeld kommt immer von der Krankenkasse des Kindes - wo dein Ex versichert ist also egal - von daher "merkt" die Kasse das immer.

Der Alleinerziehendenbegriff bedeutet für die Krankenkasse etwas ganz anderes als für zb das Finanzamt und ist sehr weit gefasst. Ihr könnt Euch im Endeffekt für beide Versionen entscheiden.

LG, Christine

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>>>das Krankengeld kommt immer von der Krankenkasse des Kindes - wo dein Ex versichert ist also egal<<<

Da muss ich dir widersprechen, das Krankenkeld wird von der Kasse gezahlt, bei der ich bzw. mein Ex versichert ist.

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Hallo,

eigentlich wollte ich erst auf den Thread unten antworten, aber da Du nochmal fragst, mache ich es dann hier:

1. Thema Unterhalt

Wie Du ja oben schon richtig ausführst, bekommt Dein Ex für die Tage, die er mit Deinem Sohn zu Hause ist, Krankengeld, so dass er ja gar keine Lohneinbußen hat - jedenfalls ist es bei mir so. Sicherlich kommt das Geld erst etwas später, aber da könnte man ja dann eine Einigung finden. Generell halte ich es für nicht gerechtfertigt, wenn er hier wegen knapp 2 Wochen den Unterhalt kürzen würde, da dies ja keine dauerhafte Lösung ist, sonden nur mal ausnahmsweise der Fall ist. Deine laufenden Kosten, die Du aufgrund der 2 bei Dir wohnenden Kinder hast, laufen ja weiter und somit halte ich persönlich, auch die Zahlung des vollen Unterhaltes für gerechtfertigt. Die ihm entstehenden Mehrkosten belaufen sich ja gerade mal auf die Kosten für das Essen und vielleicht auch etwas erhöhte Nebenkosten (Wasser, Strom). Er wird ja nicht jetzt losgehen und für die Kiddies Klamotten kaufen oder ähnliches machen, was die Reduzierung des Unterhaltes rechtfertigen würde.

2. Unterhaltsverzicht

Hast Du zwar nicht nach gefragt, gebe ich trotzdem mal einen Kommentar zu ab. Ich persönlich hätte vielleicht nicht darauf verzichtet, sondern das Geld für die Kinder angelegt oder zumindest - wenn schon verzichtet wird - den Ex dazu angehalten, vielleicht jährlich einen Teil des Weihnachtsgeldes für die Kiddies auf ein separates Konto zu packen oder sonstiges in Angriff zu nehmen (nur für den Fall, dass er sowas nicht schon für die Kinder hat). Das hätte dann was von Entgegenkommen auf beiden Seiten. Niemand kann es dem anderen irgendwann im Streit einmal vorwerfen und die Kinder profitieren wenn sie z.B. mit 18 mal den Führerschein machen wollen oder die erste eigene Wohnung einrichten. Wäre doch schön, wenn man dann sagen kann - schau mal, da habe ich ein bissl Geld für dich.

3. Krankentage

Wie schon gesagt - ein wirklicher Verdienstausfall besteht nicht - da die Krankenkasse die ersten 10 Tage übernimmt. Erst ab dem 11. wird es kritisch - außer Dein Arbeitgeber gibt dir kulanter Weise noch 10 Tage dazu - das wäre nämlich durchaus möglich und auch gesetzeskonform. Hast Du ihn schonmal gefragt?

Ansonsten kenne ich es so - so war es bei mir damals - das mein Ex mir seine Krankentage richtig schriftlich gegenüber der Krankenkasse abtreten musste. Nur dann hatte ich als Alleinerziehende den Anspruch auf 20 Tage. Den habe ich übrigens auch immer noch - auch wenn ich jetzt wieder verheiratet bin (nicht mit dem Vater meines Großen). Soweit ich weiß, muss aber auch der Arbeitgeber dieser Regelung zustimmen, da ihm ja im Zweifel über die 10 Tage hinaus eine wertvolle Arbeitskraft verloren geht. Ob das allerdings noch immer so ist und ob es sich dabei um eine "Muss"Regel handelt, kann ich Dir nicht sagen. Bei mir war es so.

So, jetzt habe ich aber genug getextet.

LG und viel Glück
einfachich77